Fußball-Bundesligist Bayer 04 Leverkusen bestätigt, dass es im Juni 2003 einen Zahlungsabfluss von 580.000 Euro gegeben hat.
Während der Aufstellung des Jahresabschlusses 2003 wurden im Frühjahr 2004 drei Barabhebungen in der Zeit vom 03. bis 17. Juni 2003 im Gesamtwert von 580.000 Euro vom Geschäftskonto bei der Sparkasse Leverkusen bekannt. Sie waren vom damaligen Geschäftsführer Reiner Calmund veranlasst worden.
Unterlagen, die diesen ungewöhnlichen Vorgang bei Bayer 04 Leverkusen hätten erklären können, wurden in der Buchhaltung nicht gefunden. Nachfragen bei Reiner Calmund ergaben, dass die abgehobenen Beträge an den Spielervermittler Volker Graul übergeben worden sein sollen.
Für Bayer 04 Leverkusen waren diese Erklärungen nicht ausreichend. Volker Graul übermittelte daraufhin am 22. April 2004 eine Rechnung mit einem entsprechenden Begleitschreiben. Danach soll der Betrag als Provision für Optionen an den beiden U-21-Nationalspielern Delebasic (Partizan Belgrad) und Srna (Hajduk Split) gezahlt worden sein. Beide Spieler wurden in dieser Zeit und auch noch danach tatsächlich von der Bayer 04-Scoutingabteilung beobachtet.
Da keine Belege (z.B. Bestätigung der Vereine der Spieler und/oder der Spieler selbst) für die in der Rechnung aufgeführten "Kaufoptionen" nachgewiesen werden konnten, wurde die Rechnung als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe ausgebucht.
Die auf der Rechnung von Graul ausgewiesene Mehrwertsteuer in Höhe von 92.800 ? wurde von Bayer 04 überwiesen, nachdem Graul durch Vorlage seiner Umsatzsteuervoranmeldung nachweisen konnte, die Mehrwertsteuer tatsächlich dem Finanzamt zu schulden. Die gezahlte Mehrwertsteuer ist von Bayer 04 Leverkusen nicht als Vorsteuer geltend gemacht worden.
Die tatsächlichen Hintergründe des Vorgangs konnten für Bayer nicht schlüssig aufgeklärt werden. Die Überprüfungen führten letztendlich zur unverzüglichen Trennung von Reiner Calmund durch den Gesellschafterausschuss von Bayer 04 Leverkusen. Zur Vermeidung einer öffentlichen Auseinandersetzung wurde die im Bayer-Konzern übliche Abfindungsregelung angewandt.
Bayer 04 Leverkusen weist daraufhin, daß Reiner Calmund in dieser Angelegenheit keinerlei Verschwiegenheitspflicht mehr unterliegt.