• Jetzt ein für Sie völlig neues und überraschendes Thema. Hierzu gab es bisher nur eine einzige Frage des Spiegel. Wir möchten vermeiden, daß der Spiegel am Montag hierüber exclusiv berichtet und Sie uns dann fragen, warum habt Ihr uns das nicht am Freitag erzählt! Nun zur gestellten Frage: Warum hat der Schweizer Vermögensverwalter Herr Greinemann an Herrn Graul im Juli 2004 einen Betrag in Höhe von ¤ 350.000,00 gezahlt?
RC: Ja, eine „schöne“ Geschichte. Nachdem endgültig feststand, daß die von Herrn Graul vermittelten Optionen nicht gezogen werden, entstand Anfang 2004 ein Streit hinsichtlich der Versteuerung der ¤ 580.000,00 an Herrn Graul. Es fanden diesbezüglich mehrere Gespräche zwischen den Steueranwälten von Herrn Graul sowie den Bayer-Steuerexperten und Wolfgang Holzhäuser statt. Darüber existieren Protokolle. Die Steueranwälte von Herrn Graul machten in diesem Zusammenhang geltend, daß es sich bei den ¤ 580.000,00 um eine Netto-Zahlung gehandelt habe, die hochversteuert werden müsse. Herr Graul wollte den Brutto-Gesamtbetrag von Bayer 04 haben, um seinen Steuernachteil auszugleichen.
Beispiel:
¤ 580.000,00 netto zuzüglich Steuern (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag) entspricht bei einem durchschnittlichen Steuersatz einem Brutto-Gesamtbetrag von ca. ¤ 1.000.000,00.
Bayer war aber nicht bereit, an Herrn Graul den vollen Steuerausgleich zu zahlen. Es sollten lediglich ¤ 350.000,00 zur Erledigung der Angelegenheit gezahlt werden. Diesbezüglich trat man von höchster Stelle bei Bayer an mich heran und teilte mir mit, daß man an einen Herrn Graul keine Zahlungen mehr leisten wolle. Den Namen Graul wollte man nicht mehr in den Büchern haben.
Deshalb sollte ich Herrn Graul ein privates Darlehen über ¤ 350.000,00 gewähren, das mir im Nachhinein wie auch immer von Bayer erstattet werden sollte. Dies war im Juli 2004. Ich befand mich zu dieser Zeit in Florida bei Herrn Niehaus, einem Freund und Gönner von Bayer 04. Herr Niehaus und ich wurden in einem Telefonat von Bayer über die vorgenannten Umstände informiert. Daraufhin erklärte sich Herr Niehaus bereit, mir über einen befreundeten Vermögensverwalter in der Schweiz auf der Grundlage des Telefonats mit Bayer ein Darlehen in Höhe von ¤ 350.000,00 zu vermitteln. Die Rückzahlung sollte bis Ende September 2004 erfolgen. Bayer war damit einverstanden.
Ich informierte daraufhin Herrn Graul, daß er nicht mehr als ¤ 350.000,00 erhalten wird und diese wiederum nur in Form eines privaten Darlehens von mir, das er mir zurückzahlen müßte, sofern Bayer doch noch den vollen Steuerausgleichbetrag an ihn erstattet. Herr Graul war zwar sehr verärgert, akzeptierte es aber schließlich. Daraufhin zahlte der Schweizer Vermögensverwalter, Herr Greinemann, in meinem Auftrag den Darlehensbetrag von ¤ 350.000,00 in bar an Herrn Graul aus.
Da das Darlehen bis Oktober nicht zurückgezahlt worden war, intervenierte ich bei Bayer. Ein Verantwortlicher von Bayer sagte mir und Herrn Niehaus in drei Telefonaten, daß Bayer für das Darlehen geradesteht und man den Betrag in den nächsten Wochen überweisen würde.
Im November 2004 wurde Herr Niehaus von einem Rechtsanwalt von Bayer 04 in Florida besucht und informiert, daß Bayer 04 das mir gewährte Darlehen nicht zurückzahlen wird, sondern daß dies Privatsache von Herrn Calmund sei. Dies teilte Herr Niehaus mir in einem Brief vom 10.11.2004 mit. Da ich die Erstattungszusage von Bayer nur telefonisch hatte, zumindest hatten Herr Niehaus und ich das am Telefon unzweifelhaft so verstanden, da ich anderenfalls keine Veranlassung gehabt hätte, privat Herrn Graul ¤ 350.000,00 zu zahlen, teilten die Juristen mit, daß ich wohl juristisch kaum eine Chance hätte, die Erstattung der ¤ 350.000,00 bei Bayer 04 einzuklagen.
Aufgrund einer entsprechenden Abtretungserklärung wurden dann die ¤ 350.000,00, die ich aufgrund des Darlehensvertrags Herrn Greinemann schuldete, von Bayer 04 von meinen Gehältern und meiner Abfindung aus dem Aufhebungsvertrag vom 08.06.2004 abgezogen und an Herrn Greinemann überwiesen.
Damit steht fest, daß mich die gesamte Steuer-Angelegenheit Graul im Ergebnis meine gesamte Abfindung und fast ein Jahr Gehalt privat gekostet hat. Wenn ich nicht glücklicherweise zu dieser Zeit den Big Boss-Vertrag von RTL erhalten hätte, wäre bei mir der Strom ausgefallen, kein Wasser gelaufen und die Mäuse hätten Klimmzüge im Kühlschrank gemacht.
Sie können sich vorstellen, wie man sich dann fühlt, wenn man heute teilweise den Medien entnehmen muß, daß ich eine Untreue begangen haben soll, obwohl der Verein die Beträge direkt von meinem Gehaltskonto in die Schweiz und an den deutschen Fiskus überwiesen hat!
Ich hätte diesen Vorgang heute nicht berichtet, wenn mich nicht schon der Fragenkatalog des Spiegels auf den Schweizer Vermögensverwalter Herrn Greinemann angesprochen hätte und mich Bayer zu diesem Komplex von der Verschwiegenheitsverpflichtung nicht freigestellt hätte.
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