Zitat " Hinweis an alle: Davon leben viele Steuerberater, weil alles so gedreht werden kann, wie es am besten passt. Wer schonmal beim Finanzamt war, wird die Logik kennen.
Wir BL92 und ich hören jetzt auf, weil das der typische Fall wäre, der vor dem Finanzgericht enden würde."
Senf...Senf... Senf.
nein würde er nicht weil BL92 völlig Recht hat und kein FA den Fall vors FG treiben würde, da vorher BL 92 schon vom FA Recht bekäme. Das FA würde nur zu prüfen haben, ob die Rückstellung im steuerlichen Sinne als Drohverlust ( Durchbrechung des Maßgbelichkeitsprinzips) nicht berücksichtigungsfähig wäre , somit da außen vor bleiben würde.
Und Rückstellungen sind nun mal mit Ungewissheit versehen und den Unterschied zwischen ungewissen Verbindlichkeiten und Rückstellungen (die auch irgendwie Verbindlichkeiten sind) datt krigemer später erklärt...besonders in einem Fußballforum..
so unne nuuuu...
Tube leer !