Der Köln-THREAD


  • Ich weiß jetzt nicht, ob man diesbezüglich juristische Spezialisten benötigt... Brennst du z.B. ein (kleines) Feuerwerk zur Hochzeit ab, muss selbst dieses (eigentlich) genehmigt werden... sprich ALLES außerhalb Silvester ist m.E. nicht erlaubt.



    Da kann ja eine ganze Kette dranhängen:
    Ich muss es "besorgen". Darf ich das? Wenn nein, was kostet das?
    Dann zünde ich es auf meinem Grundstück. Darf ich das? Wenn nein, was kostet das denn?

    Einen auf die eigene Mannschaft meckernden Rüdiger Vollborn werden wir also im Fanblock nicht erleben? VOLLBORN: Nein! So etwas mache ich nicht!
    Pyro--NEIN DANKE !! ANFEUERN statt ABFEUERN !!

  • Nimm dir besser einen Anwalt bevor du da was unüberlegtes machst Optimist..


    Ich will da jetzt nichts machen. Mich interessiert nur, ob man es dürfte. Kölner Lichter ging, bei einer Rockband auf der Bierbörse gab es was. Es muss ja irgendwelche Regeln geben .

    Einen auf die eigene Mannschaft meckernden Rüdiger Vollborn werden wir also im Fanblock nicht erleben? VOLLBORN: Nein! So etwas mache ich nicht!
    Pyro--NEIN DANKE !! ANFEUERN statt ABFEUERN !!

  • Pyro zünden/auf den Platz laufen: 35k Euro Strafe, ein halbes Leben mit Schulden am Arsch; wohlmöglich nie aus dem Sumpf raus kommend
    Einen Menschen totprügeln: 2 Jahre und 8 Monate Haft, wohlmöglich frühere Entlassung


    Aha.


    Kann man nur beten, dass keiner dieser Ansprüche der Vereine auch nur in irgendeinerweise Erfolg hat.

    Immer ein sehr gutes Beispiel, welches gerne genommen wird.
    Ich denke, dass man sich keineswegs darüber unterhalten muss, dass gewisse Strafen zu solchen Vergehen einfach zu lasch angegangen werden!


    Aber permanent solche Beispiele in Bezug auf Geldstrafen des Fußballs zu beziehen, sehe ich dann eher als Ausrede, bzw. als Rechtfertigung.
    Es ist doch wirklich nicht so, dass Niemand weiß, was ihn schlussendlich erwartet, wenn er erwischt wird!?


    Warum sollte sich ein Verein nicht gegen Chaoten wehren (und ich rede hier nicht nur von Pyro), wenn sie seitens der " Fans" geschädigt wurden...
    (s. Busse/Züge, etc. etc.) Einmal davon abgesehen, dass man mit solchen Handlungen ALLEN Fans schadet!

  • Weder die Strafen, noch die Gesetze sind zu lasch. Es sind meistens Gutmenschen-Richter, die aus irgendeinem Grund Täterschutz betreiben.


    Natürlich nicht im Fußball, da bekommt man die volle Härte zu spüren, vielleicht ist das die Kompensation dafür, dass man bei anderen Gruppen kuschelt.


    Hach ja...keine Politik, bin schon weg :LEV19

  • Noch ein Thread in den man die nächste Zeit wegen Stammtisch-Gequäke nicht mehr reinschauen kann..


    Dass die Höhe der Regressforderungen durch einen willkürlichen Prozess zustande kommt, der nicht unbedingt dem Rechtsempfinden vieler entspricht, sollte klar sein und ein großer Kritikpunkt sein.


    Das ganze Thema mit kapitalen Straftaten in einen Topf werfen, einmal umrühren und dann raushauen, was Springer und Opa Willi einem beigebracht haben: Großes Kino!


    Mit Verlaub, aber das Wort "Gutmensch" ist so was von bescheuerter Quark.. Wenn ich das weiterhin so häufig höre, vergess ich noch, dass ich selbst einer bin und lauf bei einem Spiel wahnsinnig auf den Platz. Bei der Gelegenheit schlage ich noch einen Spieler tot. Vielleicht hab ich Glück und mir wird nur das zweite Vergehen angelastet. Ein Gutmenschenrichter und 2, 5 Jahre später ist die Sache dann gegessen. :)

  • Krass finde ich, dass ja nur 2 Zünder vom Duisburg-Spiel wegen Pyro zu Geldstrafen verurteilt wurden. Bei den anderen 5 handelt es sich um Teile der Jungs, die beim München-Spiel 5 Sekunden auf den Platz gelaufen sind. Ganz schön teures Vergnügen.


    Wenn man sich am gängigen Strafrecht orientiert, wäre es sicher fair den Jungs Tagessätze, wie bei einer normalen Geldstrafe aufzubrummen.

    Wie hoch ist denn der Tagessatz für einen Hartz4-Empfänger? Zwei Euro fuffzig? Und da die ja in allen Lebenslagen "Sozialtarife" zugestanden bekommen, werden es am Ende Einsfuffzig. Da bleibt aus der geklauten Handtasche der Oma ja sogar noch was übrig. :LEV11

    Mein Allstar-Team: Vollborn, Jorghinho, Juan, Hörster, Heintze, Schneider, Vidal, Emerson, Schuster, Cha, Kirsten

  • ]Wie hoch ist denn der Tagessatz für einen Hartz4-Empfänger? Zwei Euro fuffzig? Und da die ja in allen Lebenslagen "Sozialtarife" zugestanden bekommen, werden es am Ende Einsfuffzig. Da bleibt aus der geklauten Handtasche der Oma ja sogar noch was übrig. :LEV11


    Erstens: keine Politik!
    Zweitens:Auch wenn es K*lner sind... Denk mal besser nach, BL92, bevor du hier Hartz4 Empfänger unter Generalverdacht stellst. :LEV7

  • Optimist


    Die Höhe des Schadens richtet sich nachdem was der Verein zahlen muss. Bzw. was ihm als tatsächlicher Schaden entstanden ist. WEnn du auf unterschiedliche Strafen der Vereine Anspielst, so ist das die Ausübung und Konkretisierung des Hausrechts. (bis zu einem gewissen Maß natürlich)
    Wenn der Verein also eine Strafe von z.B. 100.000 € zahlen muss und nur 5 Leute ausfindig gemacht werden können, wird jeder von denen 20.000 € zahlen müssen, unabhängig davon, ob es da noch mehr gab und die nicht ausfindig gemacht werden konnten.
    Grund: Diejenigen, die ausfindig gemacht wurden haben einen gesamtschuldnerischen Innenausgleichsanspruch gegen die anderen die da noch mitgemacht haben, dass die aus welchen Gr+ünden nicht ausfindig gemacht werden können ist das PRoblem der Schädiger, die jetzt auf den höheren Kosten festsitzen bleiben als wenn 10 personen ausfindig gemacht wurden.
    Allerdings will das Rechtssystem dass auch so, denn derjenige der den Schaden hat (hier der Verein) soll nicht schlechter gestellt werden dadurch, das die Schädiger versucht haben ihre Tat zu verschleiern. - stark vereinfacht, mitgegangn mitgehangen -


    @ F-Block
    Das mit dem Feuerwerk stimmt soweit, allerdings handelt es sich dabei maximal um eine Ordnungswidrigkeit die in der Regel im Rahmen von Ermessen sowieso eingestellt wird. Kommt halt die Polizei, sagt das man sowas nicht darf und fertig.
    Bei Pyrotechnik kommt es halt echt drauf an. Diese Magnesiumfackeln gelten schon gar nicht als wirkliches Feuerwerk, weil die als Tauchausrüstung bzw. als Signalausrüstung erstmal erhältlich sind. Soweit fallen die dann auch nicht unter den Sprengstoffparagraphen des StGB. Bei den Rauchbmbem kommt es grds. darauf an was da tatsächlich gezündet wird. Bei Böllern und anderem "Feuerwerkszeug" ist das schon wesentlich komplizierter. Hier kommt es einmal auf die Zusammensetzung an, dann auf die Art des Einsatzes und dann als allerletztes erst ob die Sachen zugelassen sind. Ob die Sachen zugelassen sind oder nicht spielt für das Strafgesetzbuch nur eine Nebensächliche Rolle. Vielmehr kommt es auf die Art der Verwendung und die mögliche darauaus entstehende Gefährdung an.


    Insbeondere spielt dabei eine Rolle, dass es sich bei einem Stadion aus reinrechtlicher Sicht um das innere eines Gebäude handelt, für das recht spielt es keine Rolle ob eine Gebäude überdacht ist oder nicht damit man sich DARIN befindet. Daraus ergibt sich das richtige Vorgehen gegen jegliche Art von unkontrolliertem Feuerwerk im Stadion: Die Gefahrenlage, da eben nur begrenzte ausweichmöglichkeiten zu den Seiten bestehen.
    Im Ergebnis braucht man hier nicht viel zu Streiten, Die Leute die das machen müssen sich einfach (insbesondere im Rahmen der Diskussion der Vergangenen Jahre) darüber im klaren sein, was die Konsequenzen solchen Verhaltens sind.

  • Erstens: keine Politik!
    Zweitens:Auch wenn es K*lner sind... Denk mal besser nach, BL92, bevor du hier Hartz4 Empfänger unter Generalverdacht stellst. :LEV7

    Erstens: Hier geht es um die Bestrafung von Pyromanen in einem Fußballstadion, welche Leistungen nach SGB II beziehen.
    Zweitens: Ich beziehe mich mit meinem Beispiel auf die Beiträge 14555 ff. in diesem Thread. Von einem "Generalverdacht" kann also keine Rede sein.
    Drittens: Ich pflege in der Regel über meine Beiträge nachzudenken, bevor ich den Absenden-Button betätige, so auch hier. Ich stehe zu jedem einzelnen Wort.

    Mein Allstar-Team: Vollborn, Jorghinho, Juan, Hörster, Heintze, Schneider, Vidal, Emerson, Schuster, Cha, Kirsten

  • Da kann ja eine ganze Kette dranhängen:
    Ich muss es "besorgen". Darf ich das? Wenn nein, was kostet das?
    Dann zünde ich es auf meinem Grundstück. Darf ich das? Wenn nein, was kostet das denn?


    Zu Pyromittel besorgen, kann man so allgemein nicht sagen, kommt auf die tatsächliche Zielsetzung des Stoffes an, Feuerwerkskörper sind grundsätzlich nur in der Zeit zwischem dem gesetzlich estgelegten fristen 27.12. - 31.12 erlaubt. Ausser du hast eine Sondergenehmigung (professionelle Feuerwerker)
    Im Garten darfst du solange damit rumspielen wie du keine abstrakte Gefahr schaffst, es muss vollständig konmtrollierbar sein und weder gegen Luftschutz noch Lärmschutzvorschriften in allgemeinen Wohngebieten verstoßen (wird schwierig) Kommt dann aber auch auf die Satzung über den Bebauungsplan deiner Wohnsiedlung an.


    Wie in meinem vorherigen Beitrag beschrieben kommt es bei den OWI Sachen immer darauf an wie locker die Polizei da ist und wie das Ermessen der Behörden ausgeübt wird. Grundsätzlich wird da nicht direkt der Staatsanwalt vor der Tür stehen, dazu raten würde ich dir aber in keinem Fall.
    Denn im Zweifgel weiß man nicht was da drin ist und ob man sich nicht doch strafbar gemacht hat ....

  • Erstens: Hier geht es um die Bestrafung von Pyromanen in einem Fußballstadion, welche Leistungen nach SGB II beziehen.
    Zweitens: Ich beziehe mich mit meinem Beispiel auf die Beiträge 14555 ff. in diesem Thread. Von einem "Generalverdacht" kann also keine Rede sein.
    Drittens: Ich pflege in der Regel über meine Beiträge nachzudenken, bevor ich den Absenden-Button betätige, so auch hier. Ich stehe zu jedem einzelnen Wort.

    Wo steht das? Auf welchen Fall beziehst du das? Auf den Artikel Vincent Vega (Beitrag 15545)? Da steht nicht von Leistungen SGBII. Oder liegt da eine Verwechslung vor und du meinst den FB-Heini der bei Domian angerufen hatte. Beitrag 14555 ist für mich eher Ironie als Fakt.

    Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein. (Albert Einstein)
    Ich bin zu alt, um von der Angst vor dummen Menschen beherrscht zu werden. (Charlie Skinner)

  • BL92


    Dann habe ich dich wohl missverstanden, entschuldige bitte.


    Was ich dann aber nicht verstehe: ist denn klar, dass die Pyromanen Leistungen nach SGB II beziehen? Und wieso sind die automatisch kriminell außerhalb des Stadions (so verstehe ich jetzt deinen Handtaschen-Teil)? Ich möchte hier niemanden in Schutz nehmen oder so. Aber Vermutungen aufzustellen bringt es ja auch nicht.

  • Das ganze Thema mit kapitalen Straftaten in einen Topf werfen, einmal umrühren und dann raushauen, was Springer und Opa Willi einem beigebracht haben: Großes Kino!


    Mit Verlaub, aber das Wort "Gutmensch" ist so was von bescheuerter Quark.. Wenn ich das weiterhin so häufig höre, vergess ich noch, dass ich selbst einer bin und lauf bei einem Spiel wahnsinnig auf den Platz. Bei der Gelegenheit schlage ich noch einen Spieler tot. Vielleicht hab ich Glück und mir wird nur das zweite Vergehen angelastet. Ein Gutmenschenrichter und 2, 5 Jahre später ist die Sache dann gegessen. :)

    Also ich brauche keine Springerpresse, einschalten des gesunden Menschenverstandes reicht, um festzustellen, dass Gewaltverbrechen oftmals viel zu lax bestraft werden.


    Zugegeben der Begriff wird zu inflationär eingesetzt, fast so oft wie die "Na.zikeule", aber ich denke es wird klar, welche Art Richter gemeint ist: "Die hatten ne ganz schwere Kindheit", "Die wurden selbst diskrimminiert", "Die haben das alles nicht gewollt", kotz.

  • Ich hab davon zwar auch keine Ahnung, aber es ist doch offensichtlich dass hier scho"n Strafrecht und Privatrecht durcheinander geworfen werden und dann lustig Vergleiche gezogen werden. Da sind Äpfel und Birnen doch wesentlich leichtere Vergleichsstücke...

  • Also ich brauche keine Springerpresse, einschalten des gesunden Menschenverstandes reicht, um festzustellen, dass Gewaltverbrechen oftmals viel zu lax bestraft werden.


    Meinentwegen. Mich hat auch nur der Vergleich mit der Pyro/Platzsturm-Sache gestört. Direkt wieder weit ausholen und alles zusammenwerfen.. Das wird dem zu diskutierenden Sachverhalt nicht gerecht.


    Natürlich ist es nicht angemessen, schreckliches Verhalten und Taten durch die genannten "ursächlichen" Hintergründe zu relativieren. Aber Strafe muss auch helfen, die Situation, aus der eine Tat geschehen ist, nicht noch einmal auftreten zu lassen. Zur Situation zähle ich auch die Lebensumstände etc. ..Ich habe da jedoch keine Kenntnis, die mich einschätzen lässt, ob generell härtere Haftstrafen besser sind oder eben nicht, was das angeht. Ein Richter der so etwas stark einfließen lässt, ist damit doch nicht grundsätzlich falsch. Es ist vielmehr so gewollt von der (sehr heterogenen) Gesellschaft, bzw. der Strömung, die gerade hauptsächlich das Sagen hat. (Eine Gutmenschen-Gesellschaft? Liebe so eine, als eine "Schlechtmenschen-Gesellschaft" :levz1 ) Und damit hat sich das auf dieser Ebene eines Fußballforums.

  • Zitat

    Aber Strafe muss auch helfen, die Situation, aus der eine Tat geschehen ist, nicht noch einmal auftreten zu lassen. Zur Situation zähle ich auch die Lebensumstände etc.


    Achja: Das gilt für mich auch für die Geld- und sonstigen Forderungen/Strafen, die aus den betreffenden Fußballkrawallen resultieren. Man muss das ganze Transparenter und einfach klarer gestalten. Das Recht sorgt hier nicht unbedingt für eine Verbesserung der Sicherheit im Stadion. Etwas plump ausgedrückt. Nichts desto trotz sollen die natürlich für den Mist auch persönlich zur Verantwortung gezogen werden!

  • Aber stellt euch mal vor wir holen irgendwann (am jüngsten Tag :LEV19 ) einen Titel, wollt ihr auf nen Platzsturm verzichten? Mir wird da rein gar nichts halten. Die Kölner Sache war jetzt was anderes, aber der Düsseldorfer Platzsturm wurde damals ja auch als Jahrhundertrandale dargestellt, obwohl eigentlich friedlich.


    Wie weit geht der Verein, um Geld einzutreiben? Zumal, wie bereits von anderen erwähnt, es ja kein materieller Schaden ist, sondern eine Strafe, die vom sch**ss DFB einfach so festgelegt wurde.


    Zum Gewaltthema: Ich denke auch das führt hier zu weit. Nur ein Beispiel: Die Strafe der deutschen Hooligans für Daniel Nivel fand ich damals angemessen. Hier wurde ein Leben zerstört auch wenn das Opfer noch am Leben ist. Strafen können prinzipiell auch eher milder sein, aber sie sollte Opfer und Hinterbliebene nicht verhöhnen und nochmal bestrafen.

  • BL92


    Dann habe ich dich wohl missverstanden, entschuldige bitte.


    Was ich dann aber nicht verstehe: ist denn klar, dass die Pyromanen Leistungen nach SGB II beziehen?

    Nein, das bezog sich nur auf das früher genannte Beispiel. Ich persönlich leite allerdings von deren Verhalten ab, dass sie geistig nicht in der Lage sein können, die Schule oder gar eine Ausbildung abgeschlossen zu haben, die sie dazu in die Lage versetzt, sich legal ihren Lebensunterhalt jenseits von Hartz4 zu verdienen.


    Und wieso sind die automatisch kriminell außerhalb des Stadions (so verstehe ich jetzt deinen Handtaschen-Teil)?

    Nicht die SGB II-Bezieher sind kriminell, sondern die Pyromanen! Und bei einer latenten kriminellen Grundeinstellung gepaart mit Geldmangel ist die Oma mit der Handtasche nicht weit.

    Mein Allstar-Team: Vollborn, Jorghinho, Juan, Hörster, Heintze, Schneider, Vidal, Emerson, Schuster, Cha, Kirsten