Ja so ne gebrochene Nase kann schon mal teuer werden. Bei gewissen Vorstrafen gehts dann nochmal in ne ganz andere Richtung.
Dieses freiwillige Anti-Agressions-Training ist ja mal so offensichtlich vorgeschobenes Mittel zum Zweck. Aber gut, der Anwalt soll ja schließlich was für sein Geld tun.
Denke strafrechtlich wird man sich bei den vorhandenen Vorstrafen bei einer Bewährungsstrafe bewegen, diese wird aber wahrscheinlich (Kommt darauf an wie Hoch die Vorstrafen waren) deutlich unter einem Jahr ausfallen. Je nachdem wird vielleicht auch eine gefährliche KV angeklagt, da sie zu zweit waren. Dann wäre die Strafe nicht unter 6 Monaten, aber wohl auch zur Bewährung. Das Anti-Agressions-Training wird positiv berücksichtigt werden, jedoch wird strafschärfend berücksichtigt das sie ohne ersichtlich Grund geschlagen haben.
Zivilrechtlich kommt es darauf an was geltend gemacht wird, Schmerzensgeld, Verdienstausfall u.s.w.