• Zitat

    Original von KlausBuchmann
    Die DFL sieht sich hinschtlich der Lizenzordnung in dem Zwiespalt zwischen § 5 und § 6. Die Regeln sind für diesen Fall nicht eindeutig. Meines Erachtens sprechen aber mehr Gründe für einen ablösefreien Wechsel in 07.


    Meines Erachtens auch :D
    ähm..wenn sich nun beide Parteien auf die für sie jew. zutreffenden Passagen beziehen und die DFL eine derartige "Grauzone" bislang nicht in Betracht gezogen hat respektive aus der Nummer nicht rauskommt, könnte doch auch ein Gang vor's Arbeitsgericht die Konsequenz sein ?!

  • Zitat

    Original von portello
    könnte doch auch ein Gang vor's Arbeitsgericht die Konsequenz sein ?!


    Genau und da hat uns bekanntlich noch keiner geschlagen. Nicht mal der Onkel Bischoff. :D

    "Wir sind zufrieden", schöner konnte man die Komfortzone nicht beim Namen nennen!
    Völler raus!!!

  • @ KlausBuchmann,


    Darf ich nochmal fragen, welche Gründe exakt für einen ablösefreien Wechsel 2007 sprechen ?


    Wie gesagt, ich sehe die Dinge (leider) in eine andere Richtung laufen.


    Zivilrechtlich gebe ich Dir recht. Hier existieren zwei Verträge: Helmes/Ziegen und Helmes/Wir. Beides sind Arbeitsverträge. Da die Arbeitsleistung eine persönlich zu erbringende Schuld ist, käme bestenfalls Schadensersatz von Helmes an die Ziegen in Frage, wenn Patrick sich (aus guten Gründen) dafür entscheidet, ab 2007 für uns aufzulaufen.


    Daneben existiert aber keine wirksame Einigung zwischen uns und den Ziegen ab 2007. Ab 2008 bräuchten wir diese Einigung nicht, da Helmes ablösefrei wäre. Für 2007 ist sie jedoch Voraussetzung, da ich nach wie vor die Option der Ziegen als bindend ansehe. Und so lange diese Einigung beider Vereine nicht existiert, wird Helmes nicht für uns spielen können. Er kann sich bei uns zwar fithalten, aber spielen kann er nicht, da er die Berechtigung nicht erhalten wird.


    Es wird also auf eine Einigung hinauslaufen, die für uns nicht billig wird. Die Aussagen von Daum sind doch eindeutig und für ein Butterbrot lassen die Helmes nicht gehen.


    :LEV15

  • Zitat

    Original von Bayerwerk
    Es wird also auf eine Einigung hinauslaufen, die für uns nicht billig wird. Die Aussagen von Daum sind doch eindeutig und für ein Butterbrot lassen die Helmes nicht gehen.


    Der Daum quatscht zwar viel wenn der Tag lang ist (und findet auch immer genug Publikum), aber in dem Fall hat Koks-Nase wohl das richtige Gespür. Ohne Moos wird hier nix los sein und da stellt sich die schon mal angesprochene Frage, ob man u.U. Geduld zeigt, um ein zu hohes Investment zu vermeiden bzw. ob man andere Baustellen vordringlicher bearbeitet?


  • Gehen wir zunächst einmal davon aus, dass es die DFL nicht gibt.


    Bayer hat ja mehrere Verträge mit Helmes gemacht (einen ab 07, einen ab 08). Lassen wir den ab 08 einmal weg.


    Dann haben wir zwei wirksame Arbeitsverträge einen ab 07 mit uns, einen ab 07 mit den Ziegen.


    Wenn Helmes jetzt den Dienst bei uns antritt, macht er sich gegenüber den Ziegen schadenersatzpflichtig. "Mehr" aber auch nicht. Niemand kann ihm verbieten bei uns zu spielen bzw. zu trainieren.


    Jetzt nehmen wir die DFL mit ins Boot.


    Sie kann, wenn gegen die Lizenzordnung verstossen wird, Strafen aussprechen (Spielverbot, Zwangsabstieg etc.). An der Wirksamkeit des Arbeitsvertrags ändert das aber nichts!


    Da es für uns natürlich keinen Sinn macht, einen Spieler zu verpflichten und dabei gegen die Lizenordnung zu verstoßen, (Spieler dürfte nicht spielen etc.). sollte der Vertrag im Einklang mit der Lizenzordnung stehen.


    Frage verstösst der Vertrag mit uns gegen die Statuten? Ich gebe einmal den Kommentar im KSTA wider, der das Problem sehr anschaulich verdeutlicht:



    In der den Fall Helmes betreffenden Lizenzspielerordnung widersprechen sich die Paragraphen 5 und 6 auf eklatante Weise - und zulasten des Spielers. Paragraph 5 besagt, dass ein Spieler erst für andere Klubs ansprechbar ist, wenn sein aktueller Vertrag nurmehr ein halbes Jahr gilt. Paragraph 6 hingegen gestattet es den Klubs, eine Option auf den Spieler noch bis zum 30. April zu ziehen - also bis knapp 20 Tage vor Saisonende.


    Warum das zulasten des Spielers geht, zeigt der Fall Helmes mit exemplarischer Deutlichkeit. Zum Zeitpunkt der umstrittenen Vertragsabschlüsse mit Bayer Leverkusen befand Helmes sich innerhalb der von Paragraph 5 gewährten Sechs-Monats-Frist. Helmes also fühlt sich im Recht. Der 1. FC Köln aber konnte - nach momentaner Lesart - unter Berufung auf Paragraph 6 diesen Rechts-Zustand jederzeit ändern - ohne dass der Spieler etwas dafür oder dagegen tun könnte. Das hat der FC getan und fühlt sich also seinerseits im Recht.


    Diese Rechtslage, diese Unsicherheit ist bizarr. Daran wird auch ein möglicherweise klärender Spruch des DFB-Sportgerichts nichts ändern. Diese Rechtslage ermöglicht es jedem Klub, seine Spieler daran zu hindern, sich rechtzeitig um einen neuen Arbeitgeber zu kümmern und führt am Ende womöglich dazu, dass der gleiche Spieler beim alten Klub bleiben muss - mit einem neuen Vertrag zu verminderten Bezügen. Weil der Spieler, als es andere Interessenten gab, ja nicht verhandeln durfte.


    Um es kurz zu machen: Das geht nicht. Möglicherweise ist das das Gute am Fall Helmes, dass diese Rechtsunsicherheit nunmehr aus der Welt geschafft wird. Das ist nicht nur deshalb zwingend nötig, weil es im Fußball - wie im richtigen Leben - ohnehin schon mehr als genug Meinungen gibt.


    Das würde im Ergebnis dazu führen, dass ein Verein kurz vor Ablauf des Vertrages die Option doch nicht zieht und der Spieler, weil andere Verein nun anders planen, keinen neuen Verein findet. Für Helmes mag das nicht zutreffen. Aber hier geht es um alle Spieler.


    Zudem: setht in in § 13 der Lizenzordnung: „Liegen anderweitige rechtliche Bindungen vor, wird die Spielerlaubnis zugunsten des Vereins erteilt, der zuerst einen wirksamen schriftlichen Vertrag beim Ligaverband vorgelegt hat.“ Leverkusen hat den ersten Helmes-Vertrag (ab 1. Juli 2007) bereits am 27. Januar bei der DFL eingereicht. Der 1. FC Köln hat seine Option erst am 30. Januar gezogen. Würde das DFB-Sportgericht diese Option nun für ungültig oder zu spät gezogen erklären, dann dürfte Helmes im Sommer 2007 nach Leverkusen wechseln - ablösefrei.

    Neverkusen. Es ändert sich ein Buchstabe, aber das verändert die Welt. :bayerapplaus

    2 Mal editiert, zuletzt von KlausBuchmann ()

  • Wow! Super dargestellt, noch besser wie der KStA. :LEV5


    Und wenn es so kommt, dann ist das aber mal ein Beleg für ein absolut fähiges Management bei uns im Verein! Dies war dann der cleverste Deal aller Zeiten in der BuLi-Geschichte :bayerapplaus

    Vertan´, sprach der Hahn und stieg von der Ente
    (Bernd Stromberg)

  • @ KlausBuchmann,


    Danke. Ist alles logisch nachvollziehbar, allerdings begehst Du mE nach zwei entscheidende Fehler, die sich negativ auf das Ergbnis auswirken werden:


    1) Folgt man Deiner Argumentation, hieße das, dass ein Spieler in dem Zeitraum zwischen Beginn der Sechsmonatsfrist und Ziehung der Option seines derzeitigen Arbeitgebers jederzeit woanders unterschreiben könnte und sich dadurch maximal schadensersatzpflichtig macht.
    Dem gegenwärtigen Verein (im Beispielsfalle K*ln) wären somit trotz Option die Hände gebunden. Obwohl er Vertragshoheit hat, wäre die Option de facto nutzlos. Da der Verein immer gezwungen wäre, zu Beginn der Sechsmonatsfrist die Option gezogen zu haben, könnte man sich auch die Frist bis zum 30.4. des Jahres sparen.
    Das Ergebnis wäre nicht nur unpraktikabel, sondern schlichtweg am Wunsch des (Sport-)Gesetzgebers vorbei.


    2) Du sprichst auf § 13 der Lizenzordnung an. Stichwort: Prioritätsprinzip. Wer zuerst den Arbeitsvertrag vorlegt, ist im Recht. Das mag soweit für alle neu abzuschließenden Verträge gelten. Beispiel: Legen sowohl wir als auch Bremen (oder wer auch immer) einen Vertrag mit Helmes ab Sommer 2007 vor, würde man sehen müssen, ob zuerst wir oder zuerst Bremen den Vertrag vorgelegt hat. Hier würde das Prioritätsprinzip greifen.
    Das tut es aber nich bei bestehenden Verträgen und deren Optionen. Stichwort: Vertragshoheit. So lange dem Verein eine Frist zusteht, eine Option zu ziehen, "mahlt" er zuerst. Wie ich weiter oben schon sagte, die Option ist einseitig und kann weder von anderen Vereinen noch von Spielern bis zum Fristende (30.4.) außer Kraft gesetzt werden. Wäre dies möglich, wäre wiederum der Sinn der Frist hinfällig und die Möglichkeiten der Option arg eingeschränkt.
    Auch dies liefe dem Gesetzgeber zuwider.


    Glaub mir, wir werden zahlen müssen ... :LEV15

  • Für mich muss drüber Nachgedacht werden, inwieweit zukünftig noch der 30.04. zur Optionsziehung in den Veträgen stehen darf.
    Das einfachste wäre, dass zukünftig alle Optionen bis 31.12. gezogen werden müssen.
    Dann wüsste der Spieler und die Vereine wo man dran ist und es könnte verhandelt, ggf. neue Verträge geschlossen werden.
    30.04 in Verbindung mit dem Recht, ein halbes Jahr vorher verhandeln zu dürfen passt vorne und hinten nicht. Hier muss Rechtssicherheit her. Der Spieler ist doch sonst der Dumme, der nicht woanders unterschreiben darf, aber wenn sein Arbeitgeber zum 30.04. die Option nicht zieht, "auf der Strasse steht". Das hat der Klaus sehr richtig beschrieben. In meinem Augen kann das nicht rechtes sein, wenn nur der Spieler das Risiko trägt.
    Ein Wunder, dass es erst jetzt zu so einem Fall gekommen ist. Aber mit Sicherheit auch das letzte mal.

    "Wir sind zufrieden", schöner konnte man die Komfortzone nicht beim Namen nennen!
    Völler raus!!!

    2 Mal editiert, zuletzt von Bob ()

  • Zitat

    Original von Bob
    Für mich muss drüber Nachgedacht werden inwieweit, zukünftig noch der 30.04. zur Optionsziehung in den Veträgen stehen darf.
    Das einfachste wäre, dass zukünftig alle Optionen bis 31.12. gezogen werden müssen.
    Dann wüsste der Spieler und die Vereine wo man dran ist und es könnte verhandelt, ggf. neue Verträge geschlossen werden.
    30.04 in Verbindung mit dem Recht, ein halbes Jahr vorher verhandeln zu dürfen passt vorne und hinten nicht. Hier muss Rechtssicherheit her. Der Spieler ist doch sonst der Dumme, der nicht woanders unterschreiben darf, aber wenn sein Arbeitgeber zum 30.04. die Option nicht zieht, "auf der Strasse steht". Das hat der Klaus sehr richtig beschrieben. In meinem Augen kann das nicht rechtes sein, wenn nur der Spieler das Risiko trägt.
    Ein Wunder, dass es erst jetzt zu so einem Fall gekommen ist. Aber mit Sicherheit auch das letzte mal.


    Der 30.4. wird sowohl den Interessen des Spielers als auch jenen des Vereins gerecht. Was bingt es Dir, die Option am 31.12. zu ziehen und der Spieler verspürt irgendwann im Februar, dass er den Verein verlassen will ?


    Man hat die Optionsfrist so nah wie möglich an das Vertragsende gelegt. Binnen der zwei Monate zwischen 30.4. und 30.6 sollte es keine allzu starken Interessensänderungen von Spieler/Verein geben. In den sechs Monaten zwicshen 31.12. und 30.6. wären diese aber zu erwarten. :LEV19

  • Zitat

    Original von Bayerwerk



    Der 30.4. wird sowohl den Interessen des Spielers als auch jenen des Vereins gerecht. Was bingt es Dir, die Option am 31.12. zu ziehen und der Spieler verspürt irgendwann im Februar, dass er den Verein verlassen will ?
    :LEV19


    Sorry, aber das wäre mir in dem Fall egal. Wenn es so wäre, würden wir jetzt auch diese Diskussion nicht führen. Dann gäbes es klare Verhältnisse. Und ich bin mir sicher, dass es zukünftig darauf hinauslaufen wird, oder man ändert die Ansprechfrtist auf 2 Monate. Eins von beiden muss ja passieren um sowas in Zukunft auszuschliessen.
    Im übrigen bin ich der Meinung dass man das Risiko immer hat. :LEV19
    Dann kannst du auch gleich argumentieren wie, was nützt es mir einen Spieler 3 Jahre unter Vertrag zu nehmen, wenn er nach einem Jahr wieder Lust verspührt zu wechseln.

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  • Du machst nach wie vor den Fehler, dass du die zivilrechtlichen Arbeitsverträge in unzulässiger Weise mit der Lizenzordnung vermischst.


    Die Option ist Bestandteil des zivilrechtlichen Arbeitsvertrags zwischen Köln und Helmes. Das wird sie auch bleiben. Verletzt Helmes seine arbeitsvertraglichen Pflichten im Verhältnis Helmes - FC ist das ganz alleine deren Problem.



    Da die Lizenzordnung aber nicht eindeutig ist, wird man eine
    Was soll bitte Vertragshoheit heißen?


    Nehmen wir an, dass Helmes einen Vertrag mit den Ziegen sagen wir bis 09 hätte und trotzdem einen Vertrag mit Bayer ab 07 unterschreibt und sich zudem weigert bei den Ziegen wieder zu spielen.


    Dann ist für Bayer einzig und alleine interessant, ob sie für den Spieler eine Spielgenehmigung bekommen. Bekommen sie keine - und in diesem Beispiel würden sie keine bekommen und müssten sogar noch mit Strafe rechnen, macht der Vertrag keinen Sinn.



    Nach deiner Argumentation kann sich der Verein, der die Option ziehen kann, "ewig Zeit lassen und den Spieler somit kalt stellen. Kurz vor Toresschluss hat er sogar die Möglichkeit die Option nicht zu ziehen und den Spieler mit einem neuen Angebot (zu geringern Bezügen) zu erpressen. Denn einen neuen Verein finden die Topspieler zwar alle, aber es geht hier auch um die zahlreichen anderen Spieler.



    Zitat

    Original von Bayerwerk


    2) Du sprichst auf § 13 der Lizenzordnung an. Stichwort: Prioritätsprinzip. Wer zuerst den Arbeitsvertrag vorlegt, ist im Recht. Das mag soweit für alle neu abzuschließenden Verträge gelten. Beispiel: Legen sowohl wir als auch Bremen (oder wer auch immer) einen Vertrag mit Helmes ab Sommer 2007 vor, würde man sehen müssen, ob zuerst wir oder zuerst Bremen den Vertrag vorgelegt hat. Hier würde das Prioritätsprinzip greifen.
    Das tut es aber nich bei bestehenden Verträgen und deren Optionen. Stichwort: Vertragshoheit. So lange dem Verein eine Frist zusteht, eine Option zu ziehen, "mahlt" er zuerst. Wie ich weiter oben schon sagte, die Option ist einseitig und kann weder von anderen Vereinen noch von Spielern bis zum Fristende (30.4.) außer Kraft gesetzt werden. Wäre dies möglich, wäre wiederum der Sinn der Frist hinfällig und die Möglichkeiten der Option arg eingeschränkt.
    Auch dies liefe dem Gesetzgeber zuwider.


    Glaub mir, wir werden zahlen müssen ... :LEV15



    Der Verein, der eine Option hat, muss von anderen Vereinen vor Vertragsverhandlungen informiert werden. Wird er das, wie in unserem Fall, kann er sofort die Option ziehen und das Thema ist durch.


    Daher macht bei wertender Auslegung das Prioritätsprinzip sehr wohl Sinn.


    Und die vertragliche Option hat mit dem Gesetzgeber nichts zu tun. :D


    Man wird allerdings, und da gebe ich dir recht, eine salomonische Lösung finden müssen. Die sieht meines Erachtens so aus, dass Bayer eine marktübliche Ablöse + Summe x zahlen wird und der Helmes spielt ab 07 bei uns.

    Neverkusen. Es ändert sich ein Buchstabe, aber das verändert die Welt. :bayerapplaus

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  • Vertragshoheit ? Sorry, anhand Deiner - zugegeben sehr guten - Argumentation dachte ich, Du wärest Jurist. Dann müsste Dir das Wort vertraut sein. :LEV19


    Ein Verein kann sich eben nicht ewig lange Zeit lassen um die Option zu ziehen. Mit dem Arbeitsvertrag zwischen Verein und Spieler unterwerfen sich beide Parteien den Ligarichtlinien insbesondere auch über die Vertragausgestaltung. Ergo erkennen beide Seiten bindend (!!!) die Frist bis zum 30.4. an. Das mag in mancher Augen "ewig" lang sein, ist es aber nicht. Warum sollte ein Verein gezwungen werden, die Option eher zu ziehen ? Dafür gibt es keinen plausiblen Grund.


    Was das "Erpressen" eines Spielers mit minderbezahlten Verträgen angeht, nunja, wenn der Spieler tatsächlich unterschreibt, bitte. Wir haben schließlich Vertragsautonomie und niemand muss das unterschreiben, was ihm vorgelegt wird. :LEV19


    Ansonsten ist es natürlich am einfachsten, wenn der gegenwärtige Verein sofort dann die Option zieht, wenn sich andere Vereine an einen Spieler ranmachen. Aber dazu gibt es keine gesetzliche Grundlage, ergo gibt es keinen Zwang, dass der Verein die Option dann wirklich ziehen muss. Machen wir uns nichts vor, zieht er die Option nicht, steht er auf dünnem Eis. Dennoch ist er bis zum 30.4. im Recht. Um es simpel zu sagen: Bis zum 30.4. sitzt K*ln am sehr langen Hebel. Prioritätsprinzip inklusive. Die haben einen bestehenden Vertrag einfach verlängert. Die brauchten nicht mehr zur DFL gehen und den neuen Vertrag vorlegen. Die haben einfach die Option gezogen, wodurch sich - ganz simpel gesprochen - der Helmesvertrag in der Schublade der DFL automatisch bis 08 verlängert.

  • @ Bayerwerk


    Es klingt über weite Strecken sehr plausibel was du schreibst, aber wie erklärst du Dir dann, dass sie das Ziehen der Option zurückdatieren wollten?
    Ich meine, da müssen die doch einen Grund für haben. Irgendwas stimmt doch da nicht und das scheinen sie auch zu wissen. Ansonsten könnten sie doch auch das korreke Datum eintragen.


    Im übrigen hatte Lev. den Vorteil, dass sie eine Menge Zeit hatten, sich die Gesetzteslage klarzumachen. Ich wüsste nicht, warum man einen Schnellschuss hätte machen müssen, zumal es ja auch bis Ende Januar gedauert hat mit der Vertragsunterschrift. Ich bin jedenfalls guter Dinge, dass unsere Juristen das geprüft haben und das Ding wasserdicht ist.

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  • Gehts denn nicht um die Frage ob die Vertraege Gueltigkeit haben ?


    Fackt ist doch das K*ln keine Option gezogen hat sondern Helmes einen neuen Vertrag
    vorgelegt hat.


    Lev hat, innerhalb der Frist da K*ln keine Option gezogen hat, Helmes auch einen Vertrag vorgelegt den er auch unterschrieben hat.Und da innherhalb der 6 Monate sogar berechtigt einen fuer 2008.


    Erst danach hat K*ln wohl seine Felle dahin schwimmen sehn und die Option gezogen.
    Angeblich sogar Rueckdatiert.


    Denke auch das K*ln wohl das Vorrecht auf den Spieler hat da die Frist zum ziehn der Option nicht abgelaufen ist.



    Auch frag ich mich ob die Option zur Verlengerung sich nicht auch auf beide Seiten beruft.
    Also der Spieler diese auch ziehen kann.Somit waere er in der Lage sich in dem Jahr einen neuen Verein zu suchen.



    Allerding glaub ich kaum das Helmes, dank des aufgehetzten Publikums, noch ein Bein auf den Boden bekommt.Also in K*ln.


    Das Managment und der Trainer tun auch nicht um den Hass zu schlichten den sie Ass*s aus Koeln gegen Helmes hegen.



    Laut umfrage sind ueber 40% dafuer ihn auf der Tribuene versauern zu lassen... und das nimmt keine Ende.



    Solln sie weiter absteigen.. mittlerweile tut mir der Verein leid solche Fans zu haben.


  • :D Ich bin Jurist, trotzdem sagt mir (und meinem juristischen Wörterbuch) das Wort Vertragshoheit nichts. Aber man lernt ja nie aus.:D Aber danke für die Blumen hinsichtlich meiner sehr guten Argumentation.:D


    Ob sich beide Seiten mit dem Arbeitsvertrag den Ligarichtlinien unterwerfen, wage ich einmal zu bezweifeln. Da muss ich aber zugegeben, dass ich mir das erst einmal ansehen müsste.


    Aber die Vereine können keine Vertragsinterna, die sie naturgemäß nicht kennen, als bindend anerkennen.


    Für die Option kann es keine gesetzliche Grundlage geben, denn sie unterliegt der Vertragsfreiheit.


    Ich sehe auch nicht ein, warum der FC im Verhältnis zur DFL geschützt werden sollte. Hier ist die Regelung klar.


    FC hat einen Vertrag bis 07.
    FC kann (muss aber nicht) den Vertrag bis 08 verlängern.
    Bayer kommt an und informiert, wir nehmen Verhandlungen mit dem Spieler auf.
    FC weiß (oder sagen wir besser hätte wissen müssen) dass jetzt ein neuer Vertrag zustande kommen kann.
    FC zieht die Option und die Sache ist erledigt (optimaler Schutz für den FC)
    FC zieht die Option nicht, neuer Vertrag kann zustande kommen und wird der DFL vorgelegt werden. (optimaler Schutz für den Spieler)


    Ich sehe nicht, warum der FC hier schützenswert sein sollte. Ganz im Gegenteil, der FC will einen Spieler beschäftigen, der schon woanders einen langfristgen Vertrag hat.


    Strafe: Zwangsabstieg :D

    Neverkusen. Es ändert sich ein Buchstabe, aber das verändert die Welt. :bayerapplaus

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  • Zitat

    Original von Bob
    @ Bayerwerk


    Es klingt über weite Strecken sehr plausibel was du schreibst, aber wie erklärst du Dir dann, dass sie das Ziehen der Option zurückdatieren wollten?
    Ich meine, da müssen die doch einen Grund für haben. Irgendwas stimmt doch da nicht und das scheinen sie auch zu wissen. Ansonsten könnten sie doch auch das korreke Datum eintragen.


    Im übrigen hatte Lev. den Vorteil, dass sie eine Menge Zeit hatten, sich die Gesetzteslage klarzumachen. Ich wüsste nicht, warum man einen Schnellschuss hätte machen müssen, zumal es ja auch bis Ende Januar gedauert hat mit der Vertragsunterschrift. Ich bin jedenfalls guter Dinge, dass unsere Juristen das geprüft haben und das Ding wasserdicht ist.


    Ich weiß nicht, warum die die Option vorverlegen wollen. Das kann sehr häufig interne Gründe haben. Keine Ahnung. Aber das ändert halt nichts daran, dass K*ln bis 30.4. ganz klar im Recht ist. Und dieses Recht kann kein Außenstehender zerstören. So ist es nunmal. Natürlich kann Helmes mit alles und jedem verhandeln. Hingegen darf er nur in der Sechsmonatsfrist unterschreiben. Zieht sein Verein allerdings anschließend die Option, hat er zwar den Vertrag mit uns, aber auch einen mit den Ziegen. Und hier greift das Proritätsprinzip, wodurch wir mächtig in den Hintern gekniffen sind.


    Natürlich haben sich unsere Juristen alles genau angesehen. Aber meinste, die k*lner haben keine Anwälte ? Gut, Meier mag da wirklich etwas langsam gehandelt haben, aber das wird sein Recht (Option bis 30.4.) niemals zerstören. Frage mich, was unsere Juristen da machen wollen. :LEV16


  • Das Prioritätsprinzip greift doch nur gegenüber der DFL. Und da waren wir schneller! Denn auch das Ziehen der Option muss der DFL gemeldet werden.

    Neverkusen. Es ändert sich ein Buchstabe, aber das verändert die Welt. :bayerapplaus

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  • Bevor wir uns hier zwischen "Vertragshoheit, Proritätsprinzip" etc. völlig verwurschteln, schlag ich vor, die 1.Instanz/DFL legt mal ihre Interpretation vor und dann schaun wer weiter :LEV19
    Die ganze Geschichte hat ja halt noch ihren ausser-juristischen Hintergrund, sprich K*ln wollte den Spieler Helmes sozus. als Faustpfand für die geplante sportliche Renaissance. Die werden jetzt auch abwägen, ob die Voraussetzungen dafür noch gegeben sind und inwieweit ein Prozessieren /Insistieren auf Rechtsstandpunkten (ausser um das Gesicht zu wahren) Sinn macht. Wenn wir uns aber auf einen Vertragsbeginn ab 08 einstellen müssten, wärs auch keine Katastrophe..."knüppeln" um jeden Preis muss m.E. nicht sein!


  • Na dann von Kollege zu Kollege: :LEV6


    Das mit der Anerkenntnis der Ligarichtlinien haben wir im Marketingbereich täglich. So blöd es klingt, aber im Vertragswerk Spieler/Verein werden sämtliche Ligarichtlinien bindend anerkannt. Die Vertragsautonomie ist also insofern eingeschränkt, als dass nichts unterschrieben werden darf, was der Liga zuwider läuft. Du hast hier also eine Art Numerus Clausus, dem zufolge Du nichts vereinbaren darfst, was von der Liga nicht gedeckt ist.


    Im Beispeilsfalle wäre das die Nichtanerkennung der Optionsfrist bis 30.4. eines Jahres. Die Option ist von der Liga gedeckt, ergo kannste die nicht einfach missachten oder die Frist anders datieren. Da kommen dann ganz schnell die geharnischten Briefe mit dem DFL-Briefkopf. Und die sind nicht immer lustig ... :LEV19 :LEV15


    So sehr Vertragsfreiheit gilt für die Option nicht. Jedenfalls nicht gemäß Ligarichtlinien. Insoweit also Unterschied zum Privatrecht. Du kannst z.B. keine Option vereinbaren, die länger als 12 Monate dauern soll. Dann haste ganz schnell die DFL am Hals.


    Vorliegend ist es nun so, dass der FC Vertrag bis 07 hat. Nebst Option. Nach gängiger Praxis kann man (auch wir) davon ausgehen, dass der FC diese Option ziehen wird. Dies ist bis zum 30.4. möglich. Wir können zwar einen Vertrag mit dem Spieler in der Sechsmonatsfrist abschließen, tragen aber das Risiko, dass der FC die Option rechtzeitig zieht. Das ist das Wesen der Option, anderenfalls wäre sie nutzlos. Der FC hat sie gezogen, Thema durch. Zumindest bezüglich 2007.


    Wir könnten uns also noch nichtmal (gutgläubig) darauf berufen, dass der FC um die Verhandlungen wusste und die Option dennoch nicht gezogen hat.


    Aber alleine daraus, dass der Vertrag ab 2007 nicht durchsetzbar sein kann - die Überlegungen, Helmes würde trotz Vertrages nicht mehr nach K*ln gehen, lassen wir mal wegen Unsinnigkeit weg - ergibt sich für mich, dass auch jener ab 2008 nicht gültig sein kann, da wir erst ab 1.1.08 mit Patrick hätten unterschreiben dürfen.


    Du siehst also, alles steht und fällt mit der Option. Und da sehe ich leider - :LEV11 - die K*lner im Vorteil, denn die haben die Option fristgerecht gezogen. Die sind - das zu sagen tut weh - schutzwürdig.



    P.S.: Den K*ölner Zwangsabtieg unterstütze ich dennoch :bayerapplaus :LEV6 :D