ZitatOriginal von KlausBuchmann
Die DFL sieht sich hinschtlich der Lizenzordnung in dem Zwiespalt zwischen § 5 und § 6. Die Regeln sind für diesen Fall nicht eindeutig. Meines Erachtens sprechen aber mehr Gründe für einen ablösefreien Wechsel in 07.
Meines Erachtens auch
ähm..wenn sich nun beide Parteien auf die für sie jew. zutreffenden Passagen beziehen und die DFL eine derartige "Grauzone" bislang nicht in Betracht gezogen hat respektive aus der Nummer nicht rauskommt, könnte doch auch ein Gang vor's Arbeitsgericht die Konsequenz sein ?!