ZitatOriginal von WBL-Fabi
Es geht nicht um das was er getan hätte, es geht lediglich darum was er tun könnte.
Richtig. Ein sittenwidriger Vertrag ist laut DFL (und seit dem Bosman-Urteil) jener, der dem Verein die alleinige Entscheidung über den Verbleib über die vereinbarte Vertragslaufzeit hinaus garantiert.
Aber auch ich bin kein Jurist, hab die diesbezüglich lautende Regelung der DFL aber damals gelesen.