Badamm. Jetzt erinnerst du stark an AfD und PEGIDA. Ich weiß es nicht, aber ich "denke".
Entschuldige BigB, aber es ist total unsinnig mit jemanden hart ins Gericht zu gehen, wenn man seine Bewertung aufgrund von Vermutungen stützt. Sollte Schmidt Zwayer beleidigt haben, so wäre das indiskutabel. Allerdings sollte in einem Rechtsraum immer noch die Unschuldsvermutung an vorderster Stelle stehen. Und so lange nichts anderes gesagt wird, gehe ich davon aus, dass Schmidt Zwayer nicht beleidigt hat.
Um mit ihm hart ins Gericht zu gehen, reicht die Weigerung, auf die Tribüne zu gehen, und das herablassende Herankommandieren des Schiedsrichters. Das allein rechtfertigt schon die Strafe, die ihn jetzt erwartet.
Schiedsrichterbeleidigungen sind ja nicht selten, was genau gesagt wurde erfährt man in der Regel nicht.