Ich bin enttäuscht - ich hatte mir den "Videobeweis" als technische Hilfe zur Aufklärung/Vermeidung von besonders gravierenden Fehlern gewünscht. Die aktuelle Art der Anwendung wirkt auf mich fast willkürlich und nicht nachvollziehbar.
In der Tat sind die vermeintliche Willkür und Nichtachvollziehbarkeit das Hauptproblem. Das hier, ist die Veröffentlichung, die ich von der DFL zur Anwendung des Videobeweises gefunden habe. Und das hier kenne ich vom DFB. Das ist allerdings beides extrem dürftig und interpretierbar. Kennt jemand das ausführliche Regelwerk hierzu? Gibt es das überhaupt?
Was bedeutet "Torerzielung"? Im Falle von Vollands aberkannten drittem Tor am Sonntag fällt unter Torerzielung ja ganz offenbar auch ein Zweikampf der fast 50 m entfernt vom Torschuß stattfand. Logischerweise müssten dann auch alle Freistoß-, Einwurf und Entscheidungen zu Eckbällen überprüft wurden, wenn aus der Standardsituation ein Tor resultiert. Denn auch sie haben ja direkt zur Torerzielung beigetragen. Dann müsste eine Eckballentscheidung Bestand haben, solange daraus kein Tor resultiert, sie würde aber revidiert, wenn ein Tor erzielt würde? Das kann ja wohl nicht sein. Ebenso die Volland-Szene. Ein Foul im Mittelfeld wird per Videobeweis geahndet, wenn bei dem sich anschliessenden Angriff ein Tor erzielt wird. Hätte Volland jedoch daneben geschossen, wäre das Spiel mit Abschlag fortgesetzt worden? Wäre das Tor von Volland nach einer Kombination , also 2 weiteren Pässen erzielt worden - hätte Freiburg dann auch einen Freistoß an der Mittellinie bekommen?
Ich will gar nicht kritisieren, dass so ein Tor wie das von Volland nicht zählte, mir geht es eher darum, zu verstehen, auf welcher Grundlage solche Entscheidungen getroffen werden.