Entscheidung der DFL zum Helmes-Vertrag

  • 1. Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat dem 1. FC Köln inzwischen schriftlich ihre Rechtsauffassung zum Fall Helmes wie folgt mitgeteilt:

    „Der am 26.01.2005 vom 1. FC Köln vorgelegte Arbeitsvertrag mit dem Spieler Helmes vom 20.12.2004 hat nach der wirksamen Ausübung der beiderseitigen Verlängerungsoption durch den 1. FC Köln Vorrang im Sinne des § 13 Nr. 2 c) LOS gegenüber einem anderen Vertrag, soweit dieser für den gleichen Zeitraum (01.07.2007 bis 30.06.2008) gültig ist.

    Der am 29.01.2007 von Bayer 04 Leverkusen vorgelegte Arbeitsvertrag mit dem Spieler Helmes vom 26.01.2007 mit einer Laufzeit ab 01.07.2008 kann verbandsrechtlich keine Rechtswirkungen entfalten, da der Vertrag im Ergebnis gegen die Wertung des § 5 Nr. 1 Abs. 8 Satz 2 LOS verstößt. Den uns vorliegenden Arbeitsvertrag werden wir Bayer 04 Leverkusen zu unserer Entlastung zurücksenden.“


    2. Dies bedeutet, dass die sportliche Leitung des 1. FC Köln die Option zur Vertragsverlängerung des Spielervertrages mit Patrick Helmes vom 1.7.2007 bis 30.6.2008 rechtzeitig und insbesondere rechtswirksam ausgeübt hat.


    3. Der Spieler Patrick Helmes hat laut DFL GmbH bis 30.6.2008 ausschließlich eine Spielerlaubnis beim 1. FC Köln.


    4. Folglich kann der Spieler Patrick Helmes bis Januar 2008 keinen Spielervertrag mit anderen Vereinen abschließen.

    Der 1. FC Köln wird die Vertragsverhandlungen fortsetzen.


    5. Im Ergebnis hat die DFL GmbH den Standpunkt des 1. FC Köln vollumfänglich bestätigt.


    Michael Meier: „Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Bayer Leverkusen erneut unter Umgehung der gültigen und durch die DFL gestützten Rechtsauffassung erlauben kann, vor dem 1.1.2008 mit Patrick Helmes einen neuen Vertrag zu schließen.“



    Quelle: 1.FC K*ln-Homepage