ZitatAlles anzeigenOriginal von MBL-Dennis
Mein Einspruch...
sehr geehrter Herr xxxxxxxx,
in Bezug auf Ihr Schreiben vom 21.03.2007 „Abwehr von konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung und die Verhütung von zu erwartenden Straftaten“, möchte ich wie folgt Stellung nehmen.
Ich wehre mich entschieden gegen die von Ihnen dargelegten Unterstellungen. Ich empfinde es als Beleidigung mich als Gewalttäter zu bezeichnen. Das Sie mich in Verbindung bringen mit Straftaten wie Körperverletzungen oder gar versuchten Tötungsdelikten ist eine bodenlose Frechheit.
Ich bin weder Vorbestraft noch gibt es austehende Ermittlungsverfahren gegen meine Person. Zu keinem Zeitpunkt lag gegen mich ein Stadionverbot vor. Ein Eintrag in der Datei „Gewalttäter Sport“ liegt nach mündlicher Auskunft unseres „szenekundigen Beamten“ nicht vor.
In den letzten bald 15 Jahren habe ich nahezu kein Spiel meines Vereins verpasst. Ich bin aktiv im so genannten „Arbeitskreis Stimmung“ – einer Gruppe von Bayer-Fans die es sich zur Aufgabe gemacht hat ehrenamtlich Choreographien im Stadion zu organisieren – sowie im „Fanbeirat“ – einem offiziellen Gremium welches ebenfalls ehrenamtlich die Arbeit der Fanbetreuung unterstützt. Sie sehen also, dass ich in keinster Weise „in erster Linie anlässlich von Fussballspielen gewalttätige Auseinandersetzungen suche“.
Ich kann somit von nichts anderem als von einer Willkürmaßnahme ausgehen. Ich lege hiermit Rechtsmittel gegen diese Maßnahme ein. Zusätzlich fordere ich eine unverzügliche Entschuldigung.
Mit freundlichen Grüßen
Respekt Moh und alles Gute!
Horschti