Marc ich stell's mal hier rein.
Habe vorhin davon in der Tagesschau gehört. Warscheinlich hast du das auch registriert.
Marc ich stell's mal hier rein.
Habe vorhin davon in der Tagesschau gehört. Warscheinlich hast du das auch registriert.
Bundesgerichtshof
Mitteilung der Pressestelle
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Nr. 39/2007
Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet
Der Kläger ist Mitbegründer und Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dessen satzungsmäßiger Zweck u. a. die Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet ist. Die Beklagte ist Betreiberin eines Internetforums, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornographie beschäftigt. Der Kläger hat die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der Kläger in seiner Ehre verletzt sieht und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym ("Nickname") in das Forum eingestellt worden waren. Der Autor eines der Beiträge ist den Parteien bekannt. Das Landgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das Oberlandesgericht hat die Klage hinsichtlich des Beitrags des den Parteien bekannten Verfassers abgewiesen. Die Revision des Klägers führte zur Aufhebung und Zurückverweisung.
Gegenstand des Revisionsverfahrens war u. a. die Frage, ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internetforums vom Verletzten auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden kann, die ein Dritter in das Forum eingestellt hat. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist. Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.
Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist. An einer abschließenden Entscheidung war der Senat gehindert, weil der Inhalt des zweiten Beitrags vom Tatrichter noch nicht gewürdigt worden war.
Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06
LG Düsseldorf – Entscheidung vom 14.9.2005 - 12 O 440/04 ./. OLG Düsseldorf – Entscheidung vom 26.4.2006 - I-15 U 180/05
Karlsruhe, den 27. März 2007
Pressestelle des Bundesgerichtshof
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Die Rechtsprechung ist der Grund warum ich hier einige Dinge grundsätzlich verbiete!
Auch den Text vom Ingo habe ich etwas gekürzt, da hier jeder mal googeln kann, wer weitere Infos braucht.
Wer also mal wieder etwas "nicht so schlimm" findet, oder auf "freie Meinungsäußerung" besteht, dem hilft vielleicht das nun geprochene Urteil !
DANKE INGO!
Marc hier das Urteil zur damaligen Angelegenheit die ich dir geschrieben hatte. Für alle die es interessiert hier ein Artikel der Mopo und der Direktlink zur Angelegenheit.
3000 Euro für einen Eistee
STEPHANIE LAMPRECHT
Internet-Köchin Marion Knieper überzieht Forenbetreiber mit einer Abmahnwelle
Wenn Blogger in ganz Deutschland Post von der Hamburger Anwaltskanzlei Rotermund bekommen, geht's um die Wurst. Oder ums Brötchen, manchmal auch um Sauerkraut. Die Kanzlei überzieht die Internetgemeinde derzeit im Auftrag von "marions-kochbuch.de" mit einer gnadenlosen Abmahnwelle. Es geht um Fotos von Lebensmitteln. Gestern war erneut Termin vor dem Landgericht.
Wegen Verletzung des Urheberrechts beschuldigt: Jürgen Bechstein (41) aus Wiesbaden, Familienvater und Betreiber eines Forums für Fußballfans (http://www.bundesligaforen.de). Einer der rund 10000 Nutzer stellte Anfang des Jahres das Bild eines "Long Island Iceteas" in seinen Beitrag, schrieb dazu etwas wie: "Hallo, bin grade aufgestanden und serviere euch jetzt erst mal einen Eistee."
Ein harmloser Gag, der teuer wird: Das Foto stammt von Folkert Kniepert, der zusammen mit seiner Frau Marion die kommerzielle Rezeptsammlung "marions-kochbuch.de" betreibt. Kniepers Rezeptfotos stehen bei der "google"-Bildersuche stets ganz oben.
Wie mehrere hundert Blogger und Forenbetreiber vor ihm erhielt Bechstein eine Abmahnung von der Kanzlei Rotermund: Er solle 700 Euro zahlen, davon 300 Euro Lizenzgebühren, der Rest Anwaltskosten. Bechstein war fassungslos: "Ich habe das Bild sofort rausgenommen", sagt er. Das reicht, dachte er. "Würde es vor anderen Gerichten auch", sagt sein Anwalt Sascha Kremer. Das bestätigt auch der Knieper-Anwalt Florian Bischoff: "Die Rechtsprechung in Hamburg ist sehr günstig." Die Kniepers führen dermaßen viele Abmahnprozesse, dass sie das Gericht nun um "Terminbündelung" baten: Wegen "Aufrechterhaltung des Betriebs und Urlaubsplanung".
Erwartungsgemäß ließ der Richter gestern durchblicken, dass er Bechstein für haftbar hält. Für den Forumsbetreiber heißt das: Er wird auf rund 3000 Euro Gerichtskosten sitzen bleiben. Urteil am 14. September.
Die ganze Geschichte gibts unter:
www.bundesligaforen.de
Das heißt Du liest als FA-Chef jedes Posting um evtl. Inhalte zu kontrollieren bzw. zu löschen???
Anstrengender Job bei den vielen Usern hier!
Ein Grund mehr mal wieder den Machern von Werkself ein dickes Lob auszusprechen!!!
@Marc
Wobei man berücksichtigen sollte, dass nicht alle Gerichte so urteilen. Es ist speziell das LG Hamburg, was so urteilt. Selbst das OLG Hamburg urteilt anders. Das ist das schizophrene.
Diverse andere Gerichtsurteile (u.a. auch BGH) verweisen, dass ein Forenbetreiber ein Hostprovider ist und erst nach Kenntniserlangung zu handeln habe. Da hat neulich auch erst das OLG Düsseldorf bestätigt.
Interessantes dazu steht auch dort --> http://weblawg.saschakremer.de…sachen-kochbuch-internet/
Habs mal in die Kantine verschoben, da sich hier noch eine interessante Diskussion entwickeln kann...
Danke!
Für alle Interessierten, zur geschilderten gerichtlichen Auseinandersetzung Foros vs. Knieper (www.marions-kochbuch.de) strahlt der NDR in seinem Magazin "Zapp" heute Abend einen Sendebeitrag aus.
Zapp
23.00 Uhr, Mi. 28.11.07
Umstritten - wer haftet bei Rechtsverstößen in Blogs?
Es ist der größte private Fußballblog Deutschlands: bundesligaforen.de. Doch momentan zweifelt Jürgen Bechstein daran, ob es eine gute Idee war, das Forum ins Leben zu rufen. Denn ein User hatte ein kostenpflichtiges Foto in einen Beitrag gestellt, weswegen Bechstein eine Abmahnung über 700 Euro erhielt. Deutsches Presserecht, das - zumindest nach Meinung gewisser deutscher Gerichte - auf Blogs angewendet werden soll. Demzufolge haftet jeder Betreiber für das, was in seinem Forum geschrieben wird. Zapp über eine schwierige Rechtslage, die eine freie Meinungsäußerung teilweise unmöglich macht.
[URL=http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,,SPM2488,00.html]http://www.ndr.de[/URL]
Mehr zur ganzen Vorgeschichte und dem aktuellen Stand unter:
www.bundesligaforen.de
Edit sagt:
Die Ausstrahlung des für heute angesetzten Sendebeitrag im NDR hat sich erneut geändert. Bis auf weiteres wurde kein Termin genannt!
Der bereits genannte Sendebeitrag lief übrigens letzten Mittwoch, 12.12.07, im NDR.
Für alle Interessierten hier der Beitrag:
Bloggerszene - Die Empörung über juristische Behinderungen
[URL=http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,,SPM2488,00.html?redir=1/]http://www.ndr.de[/URL]
Abzocke im Web
Pasta und Brot können teuer zu stehen kommen
Alle Infos findet Ihr hier:
Nächste TV-Berichterstattung zum aufgeführten Fall:
Im ARD-Magazin "Plusminus"
Sendetermin: Dienstag, den 05.02.2008 um 21:50 Uhr in der ARD
Für alle Interessierten.
Der Beitrag ist gestern im Ersten gesendet worden.
Abzocke im Internet
Teure Informationsfallen
Hier findet Ihr den kompletten Beitrag:
[URL=http://www.daserste.de/plusminus/beitrag_dyn~uid,p6asfy28zta9x7pj~cm.asp]http://www.daserste.de[/URL]
Hi !
Mein Kommentar dazu:
im Grunde muss es wie in realen Leben sein. Wenn ich ein 100 Euro Schein auf die Strasse lege kann ich auch nicht in der Hecke warten bis einer ihn aufhebt und einsteckt und dann aus der Hecke springen und lauthals schreien, Dieb.Wer was ins Netz stellt, der muss damit rechnen, das da Kopien von gezogen werden. Wer sowas unterbinden will, sollte zumindestens gewisse Vorkehrungen treffen, wie z.B. ein Hinweis ins Bild (wie es viele serioese Fotographen machen) Wenns dennoch kopiert wird, ein hoefflicher Hinweis auf dies zu loeschen und erst wenn alles nichts hilft, dann die Justiz damit belasten.
Dieser Fall hier aber zeigt eindeutig, da lebt einer davon, anderen Leute zu verklagen. Desweiteren, bei dem Eisteeglas konnte man es vielleicht noch verstehen, aber bei dem Gemuese und Obst, ich koennte das ebenso fotographieren und haette eine solche Aehnlichkeit, das mir das erst einer beweisen muesste, das ich nicht der Urheber bin.
Cu.