Also ein Haufen Leute verstoßen gegen Regeln und/oder Gesetze bzgl. Parken/Nutzung eines fremden Grundstücks, dann werden diese vom Besitzer durchgesetzt inklusive Strafzahlung und das ist dann böse vom Besitzer?
Interessantes Weltbild.
Also ein Haufen Leute verstoßen gegen Regeln und/oder Gesetze bzgl. Parken/Nutzung eines fremden Grundstücks, dann werden diese vom Besitzer durchgesetzt inklusive Strafzahlung und das ist dann böse vom Besitzer?
Interessantes Weltbild.
Was ist aus unserer Gesellschaft geworden?
Egoismus und Ansprüche ohne Ende, Verantwortungsbewusstsein und Selbstreflektion bei vielen völlig abhanden gekommen...
Vielleicht bietet sich der User ja an, auf seinem Eigentum jede zweite Woche alles zuzuparken, Müll dort zu hinterlassen, in due Ecke zu pinkeln... ist ja alles halb so wild.
Also ein Haufen Leute verstoßen gegen Regeln und/oder Gesetze bzgl. Parken/Nutzung eines fremden Grundstücks, dann werden diese vom Besitzer durchgesetzt inklusive Strafzahlung und das ist dann böse vom Besitzer?
Interessantes Weltbild.
Das ist eine Aussage, die kann nur aus einem kleingeistigen, bürgerlichen und vollkommen irren Verstandesmenschen kommen.
Das muss man sich mal vorstellen: Da sind an Feiertagen oder Wochenenden ungenutzte Flächen vorhanden, die sogar zum zeitweisen Parken von Fahrzeugen extra gebaut worden sind.
Diese dürfen dann nicht nur nicht benutzt werden, nein; der privatkapitalistische Zwergengeist in seiner verschlagenen Bösartigkeit nutzt diese logisch-zweckmäßige Nutzung, um noch Gewinn für sich - ichichich - herauszuschlagen. Jede Taube darf kostenlos darauf herumstolzieren und kacken, wie sie lustig ist.
Der gesunde, natürliche Menschenverstand ist in dieser bürgerlichen Gesellschaft fehl am Platz.
Hier ist Ballspielen verboten! Wie oft habe ich solche Schilder von privaten Grundstücksbesitzern schon gelesen... Hoch lebe das Privateigentum!
Gut, dass wir in Nordkorea solche Probleme nicht haben. Da dürfen Mädchen auf jeder Wiese spielen. Wer spielt heute um 23:30 Uhr das WM-Finale der U17-Mädels aus? Wer ist Weltmeister bei den U19-Mädels?
Dafür dann auch noch ne schlechte Bewertung bei Google zu verlangen ist ziemlich asozial.
Rad- und Busfahren.
Geht nicht immer, aber viele Leute müssten mal ihre maßlose Bequemlichkeit ablegen.
Jetzt bekommen wir uns alle mal wieder ein.
Es ist noch etwas anderes, ob es sich um eine Privatperson handelt, oder eine Bauhauskette, die von der Stadt für deren Ansiedlung entsprechende Privilegien erhält, die niemand als Privatperson jemals erhalten würde.
Außerdem rate ich dazu meinen Post nochmal richtig zu lesen. Ich hätte nichts gegen die Erhebung einer Parkgebühr - nur muss die angemessen sein. Ich zahle in keinem anderen Bundesligastadion 35 € Parkgebühr....
Ich parken dort nicht erst seit gestern. Ich habe dort niemals jemanden seinen Müll ablegen gesehen, noch jemanden dort hinpissen. Auf dem Parkplatz parken im allgemeinen nur Heimfans, weil nicht ortskundige den Parkplatz nicht kennen.
Und die Art der "Durchsetzung" bleibt ne fette Sauerei. Aber ich merke, ihr parkt dort nicht....
Welche Privilegien erhält denn ein Baumarkt?
Du zahlst ja auch keine Parkgebühr, sondern eine Vertragsstrafe für eine zu lange Parkdauer. Wird wahrscheinlich auf Hinweisschilder dort zu lesen sein.
Ich hätte nichts gegen die Erhebung einer Parkgebühr - nur muss die angemessen sein. Ich zahle in keinem anderen Bundesligastadion 35 € Parkgebühr....
natürlich muss ja so eine Strafe höher sein als eine Gebühr.
Selbst wenn sich alle tadellos verhalten, hat so ein Parkplatz durchaus auch einen gewissen Verschleiss zumindest bei manchen Witterungen.
Bei solchen Fällen wäre es an Bayer, da Kooperationen abzuschließen. Da aber ja ausreichend Pendelparkplätze zur Verfügung stehen, wird man da eher nicht aktiv werden
Also i.d.R. passieren solche Parkraumüberwachungen ja heutzutage per Kamera und KI…schöne neue Welt…
Während der Geschäftszeiten sehe ich das zwar als sinnvoll und nachvollziehbar an…
Wer aber außerhalb seiner Öffnungszeiten, in denen er den Parkplatz für seine Kunden selbst nicht benötigt, sein Grundstück nicht einfriedet und abschließt, der läd doch ein?
Dann ist das mehr als provoziert und eine Abzocke…
Und bei einer guten Rechtsschutzversicherung würde ich es in so einem Fall mal auf ne Klage und auf eine Grundsatzentscheidung ankommen lassen…
Also bei einem entsprechenden Brief von einer dieser besagten Parkraumüberwachungsfirmen (und wenn ich mich über diese von Clan-Familien betriebenen Unternehmen jetzt noch auslassen würde, würde ich mich wahrscheinlich strafbar machen), Widerspruch einlegen und auf den Mahnbescheid warten…
Naja, wir reden doch jetzt hier von Dienstagabend, oder? Pokalspiel um 18:00 Uhr, also wurde da ab 15:30 - 16:00 Uhr der Parkplatz für den Stadionbesuch benutzt.
Alles anzeigenAlso i.d.R. passieren solche Parkraumüberwachungen ja heutzutage per Kamera und KI…schöne neue Welt…
Während der Geschäftszeiten sehe ich das zwar als sinnvoll und nachvollziehbar an…
Wer aber außerhalb seiner Öffnungszeiten, in denen er den Parkplatz für seine Kunden selbst nicht benötigt, sein Grundstück nicht einfriedet und abschließt, der läd doch ein?
Dann ist das mehr als provoziert und eine Abzocke…
Und bei einer guten Rechtsschutzversicherung würde ich es in so einem Fall mal auf ne Klage und auf eine Grundsatzentscheidung ankommen lassen…
Also bei einem entsprechenden Brief von einer dieser besagten Parkraumüberwachungsfirmen (und wenn ich mich über diese von Clan-Familien betriebenen Unternehmen jetzt noch auslassen würde, würde ich mich wahrscheinlich strafbar machen), Widerspruch einlegen und auf den Mahnbescheid warten…
Ich muss doch als Grundstücksbesitzer nichts einfrieden, um mein Recht an meinem Grundstück durchzusetzen. Ein Hinweis, dass Falschparker mit Konsequenzen zu rechnen haben, reicht doch.
Kundenparkplatz- fertig. Kein Kunde- zahlen. Ganz einfach.
Jetzt bekommen wir uns alle mal wieder ein.
Naja, wir reden doch jetzt hier von Dienstagabend, oder? Pokalspiel um 18:00 Uhr, also wurde da ab 15:30 - 16:00 Uhr der Parkplatz für den Stadionbesuch benutzt.
Nein, wir reden vom Stuttgart-Spiel, Freitag abend, Feiertag.
Danke biernd für Deine Unterstützung - ich dachte schon ich wäre der Einzige hier, der sich über 35 € echauffiert. Schranken runter lassen geht ja auch. Früher hat Aldi das Tor zugeschlossen - das passiert auch schon länger nicht mehr, obwohl da alle ihren Müll abladen, dort hinpissen und die Fahrbahn jährlich erneuert werden muss.
Alles anzeigenAlso i.d.R. passieren solche Parkraumüberwachungen ja heutzutage per Kamera und KI…schöne neue Welt…
Während der Geschäftszeiten sehe ich das zwar als sinnvoll und nachvollziehbar an…
Wer aber außerhalb seiner Öffnungszeiten, in denen er den Parkplatz für seine Kunden selbst nicht benötigt, sein Grundstück nicht einfriedet und abschließt, der läd doch ein?
Dann ist das mehr als provoziert und eine Abzocke…
Und bei einer guten Rechtsschutzversicherung würde ich es in so einem Fall mal auf ne Klage und auf eine Grundsatzentscheidung ankommen lassen…
Also bei einem entsprechenden Brief von einer dieser besagten Parkraumüberwachungsfirmen (und wenn ich mich über diese von Clan-Familien betriebenen Unternehmen jetzt noch auslassen würde, würde ich mich wahrscheinlich strafbar machen), Widerspruch einlegen und auf den Mahnbescheid warten…
Eine Rechtsschutzversicherung wird dir wegen solcher Nichtigkeit maximal eine kostenlose Beratung geben. Es ist ein Unding, Gerichte mit solchen Geringfügigkeiten belästigen zu wollen.
Wo zahlt man sonst 35 € fürs Falschparken?
Aktueller Bußgeldkatalog 2024 ---> Halten und Parken
N.B.
Wie den ebda. unter den Bußgeldtabellen erläuternden Texten im Abschnitt "Wer darf den Abschleppdienst rufen?" zu entnehmen ist, haben Privateigentümer das Recht, den Abschleppdienst zu bestellen, wenn eigene Stellplätze zugeparkt sind.
Kosten für den Falschparker ca. 200 bis 300 €uro.
Wo wir einmal beim Thema Parkplätze sind
Alles anzeigenAlso i.d.R. passieren solche Parkraumüberwachungen ja heutzutage per Kamera und KI…schöne neue Welt…
Während der Geschäftszeiten sehe ich das zwar als sinnvoll und nachvollziehbar an…
Wer aber außerhalb seiner Öffnungszeiten, in denen er den Parkplatz für seine Kunden selbst nicht benötigt, sein Grundstück nicht einfriedet und abschließt, der läd doch ein?
Dann ist das mehr als provoziert und eine Abzocke…
Und bei einer guten Rechtsschutzversicherung würde ich es in so einem Fall mal auf ne Klage und auf eine Grundsatzentscheidung ankommen lassen…
Also bei einem entsprechenden Brief von einer dieser besagten Parkraumüberwachungsfirmen (und wenn ich mich über diese von Clan-Familien betriebenen Unternehmen jetzt noch auslassen würde, würde ich mich wahrscheinlich strafbar machen), Widerspruch einlegen und auf den Mahnbescheid warten…
Du hast ja echt ein seltsames Rechtsverständnis. Was soll denn da für ein Grundsatzurteil gefällt werden? Jeder Eigentümer hat das Hausrecht und ihm steht es frei, die Bedingungen für die Nutzung seines Eigentums festzulegen. Und wenn die nunmal lauten, dass du dort nur während deines Einkaufs und für maximal 2 Stunden parken darfst und diese Bedingungen auch deutlich zu vernehmen sind, dann akzeptierst du diese auch mit der Nutzung explizit. Da spielt es keine Rolle, ob Wochentag, Wochenende oder Feiertag.
Das ist einfach zu klären. Soll der Bayer halt ein Parkhaus bauen und die Stadt sich an den Kosten beteiligen...