ZitatOriginal von portello
Wer sich Dieter Bohlen stellt, darf nicht jammern, wenn ihm Dieter Bohlen wiederfährt.
Dogmatisch betrachtet, dürfte die freiwillige Teilnahme als Einwilligung ins beleidigt werden (bis zu einem bestimmten Punkt) zu verstehen sein. Bei einem sogen. disponiblen Rechtsgut beseitigt die Einwilligung die Rechtswidrigkeit. Keine Rechtswidrigkeit - keine Beleidigung.
Fraglich, ob das auch für den Stadionbesuch eines Mäzenz, Sponsors whatever zutrifft.
is schon richtig, dass Fussball kein Kindergeburtstag ist. Es gibt trotzdem Dinge, die gehen über die Grenze des guten Geschmacks. Das sagt man dann, dann entschuldigen sich die Dortmunder und eigentlich sollte man meinen, damit is gut...die Anzeige und Lex Hopp beiM DFB sind in der Tat völlig überzogen und bewirken wohl eher das gegenteil von dem, was sie wollen...