Kuriose/erschreckende Fussballmeldungen aus aller Welt

  • Den Tod dann aber direkt für Verbreitung seiner Theorien zu nutzen, ohne irgendwelche Fakten zu haben, ist aber geschmacklos.

    Möchtest du Gedanken verbieten? Du kannst umgekehrt ebenfalls nicht beweisen, dass es nicht an dieser Injektion gelegen haben könnte. Du spekulierst ebenfalls im Nebel. Aber dafür ist ein Forum da - Gedankenaustausch...

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Möchtest du Gedanken verbieten? Du kannst umgekehrt ebenfalls nicht beweisen, dass es nicht an dieser Injektion gelegen haben könnte. Du spekulierst ebenfalls im Nebel. Aber dafür ist ein Forum da - Gedankenaustausch...

    Nein. Ich spekuliere nicht.

    Ich habe nie behauptet, zu wissen, woran er gestorben ist.

    Ich habe ausdrücklich gesagt, ich weiß nicht, woran er gestorben ist.

    Ich habe keine Theorien aufgestellt. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass auch schon vor 2021 Profisportler plötzlich verstorben sind.


    Übrigens habe noch nichtmal ausgeschlossen, dass es etwas mit einer Impfung zu tun haben könnte.

    Ich sagte lediglich, dass ich es geschmacklos finde bei einer traurigen Nachricht, direkt so etwas anzudeuten - ohne dass es irgendein Indiz gibt.

    Ich bin völlig neutral.


    Und nein, ich möchte keine Gedanken verbieten. Der User hat seinen Gedanken niedergeschrieben und ich meine. Ich habe niemals gesagt, dass es verboten ist etwas zu schreiben oder ihn aufgefordert, die Nachricht zu löschen. Ich sagte nur, ich finde es geschmacklos.

  • JÉRÔME BOATENG NUR VERWARNT:

    Richterin: „Kein notorischer Frauenschläger“

    Der Prozess gegen Jérôme Boateng geht mit einer Geldstrafe auf Bewährung zu Ende. Die Richterin folgt in weiten Teilen der Darstellung des Fußballweltmeisters – und sieht ihn auch bei Vorwürfen im Fall Kasia L. als entlastet an.

    Eins stehe nach diesem Verfahren fest, urteilt die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich: „Nichts, aber auch gar nichts ist von den Vorwürfen übrig, Herr Boateng sei ein notorischer Frauenschläger.“ Er sei in dieser „absolut toxischen Beziehung“ zu seiner ehemaligen Partnerin gewesen, geprägt von Eifersuchtsdramen und heftigsten Auseinandersetzungen um Geld und familienrechtliche Konflikte wegen der gemeinsamen Zwillingstöchter. Der Angeklagte Boateng sei dann „einmal über Gebühr ausgerastet“. Weitere solcher Straftaten sind laut der Richterin nicht zu erwarten, Boateng ist längst von seiner früheren Freundin, der Mutter seiner beiden Zwillingstöchter, getrennt. Die Strafe, die sie am Freitag gegen ihn wegen vorsätzlicher Körperverletzung verhängt, sei daher eine „Verwarnung mit Strafvorbehalt“, sozusagen eine Geldstrafe auf Bewährung. Verurteilt wird er zu 40 Tagessätzen zu 5000 Euro. Er muss diese Strafe nur zahlen, wenn er gegen seine Auflagen verstößt. Diese Auflagen sehen vor, dass er je 50.000 Euro an eine Jugendhilfeeinrichtung sowie ein Kinderkrankenhaus zahlen muss.


    Ausgerastet ist Jérôme Boateng, Fußballweltmeister von 2014, demnach vor genau sechs Jahren am 19. Juli 2018 in einem Luxusressort auf den Turks- und Caicosinseln. Boateng urlaubte dort samt Freundin und Töchtern, auch ein Freund von ihm und eine Freundin seiner Partnerin waren eingeladen worden. Der Urlaub sei sehr harmonisch verlaufen, führte die Vorsitzende aus. Am vorletzten Abend wurde wie so oft auf der Terrasse Karten gespielt, Boateng dann von der Freundin seiner Partnerin des Schummelns verdächtigt, was ihn verstimmte. Dann, so die Richterin, „passierte, was in diesen Kreisen so üblich zu sein scheint: Jeder guckt im Internet, was schreibt der oder dieser so über den oder die.“ Die Freundin von Boateng stieß auf Instagram auf das Profil einer bestimmten Frau und sagte: „Die Schlampe, die fickst du ja immer noch.“


    Oft sei Eifersucht Anlass zu Streit gewesen, sagt die Vorsitzende bei der Urteilsbegründung. So auch damals: „Boateng wird sauer und sagt: ‚Verdammte Scheiße, mir reichts!‘“ Er sprang demnach auf, warf ein Kissen, stieß mit dem Knie gegen ein großes Windlicht, das dabei zu Bruch ging. Das Gericht folgt hier der Darstellung Boatengs – und nicht der Anklage. Denn laut Anklage hatte Boateng das schwere Windlicht aus Glas „mit Wucht“ auf seine Freundin geworfen und sie nur knapp verfehlt. Sie gab vor Gericht zudem an, sich an einem Splitter am Finger verletzt zu haben. Zudem soll Boateng eine mit Getränken gefüllte Kühltasche auf sie geworfen haben, was zu Hämatomen am Arm und „starken Schmerzen“ am Rücken geführt habe.


    Die Vositzende zerpflückt die Vorwürfe der Anklage

    In ihrer Begründung zerpflückt die Vorsitzende jedoch Stück für Stück die Vorwürfe der Anklage. „Ob die Kühltasche überhaupt eine Rolle gespielt hat, davon konnten wir uns nicht überzeugen.“ Die Zeugenaussagen zu den Vorfällen am Tisch seien widersprüchlich gewesen. Zudem gebe es kein Foto von dem Schnitt am Finger – „komischerweise nicht, obwohl sonst so viele Bilder von Verletzungen gemacht wurden“. Auch habe der Freund Boatengs im ersten Verfahren glaubhaft ausgesagt, dass das Windlicht zerbrochen sei, weil, „wie es der Zeuge ausdrückte: ‚Boateng mit seinen langen Haxn dagegengestoßen ist‘“.


    Und allein anhand der Sitzordnung ist es nach Ansicht des Gerichts nicht plausibel, wie Boateng die Kühltasche geworfen haben soll. Er habe dafür aufstehen müssen, zur Kühltasche gehen und sie dann so schräg werfen müssen, dass sie seine Freundin am Rücken getroffen hätte. „Nichts, aber gar nichts ist mehr übrig von den Vorwürfen zur gefährlichen Körperverletzung.“


    Was allerdings bleibt, ist die vorsätzliche Körperverletzung. „Um die kommt man nicht drum rum“, sagt die Vorsitzende. Denn der Streit wurde fortgesetzt, nachdem Boateng kurz wütend die Terrasse verlassen hatte. Er kam also zurück und traf seine Partnerin zusammen mit ihrer Freundin auf einer Bank sitzend an. Es wurde weiter geschrien und beleidigt, auch wegen Beleidigung wurde Boateng angeklagt. Doch auch hier sieht das Gericht es anders als die Staatsanwaltschaft: „Wer mit dem Beleidigen angefangen hat, das können wir nicht feststellen. Er wird hiervon vollständig freigesprochen.“


    In einen Kopf zu beißen – „wie soll das auch gehen?“

    Das Wortgefecht ging in eine Rangelei über, Boateng wurde von seiner Partnerin „mit einem Ring oder Armband an der Lippe verletzt“. Er blutete stark, seine Partnerin schrie „Verpiss dich, du Hurensohn“, die Freundin der Partnerin versuchte, die beiden zu trennen. In der Rangelei verpasste Boateng seiner Partnerin einen Schlag gegen das Auge – entweder mit der Faust oder mit dem Handballen, wie die Vorsitzende ausführt. „Das war keine fahrlässige Körperverletzung.“ Danach hat er sie geschubst, sie fiel auf den Steinboden und erlitt Schürfwunden am Knie. Dieser Schlag, so die Vorsitzende, sei das Einzige, „was sich mit den Lichtbildern, mit Attesten und mit der Aussage der Beteiligten in Einklang bringen lässt“. Auch der Sachverständige habe bestätigt, dass hier ein Schlag stattgefunden haben muss. Aber dafür, dass Boateng ihr in den Kopf gebissen habe, wie es Anklage und Nebenklägerin vortrugen, auch dafür habe es keine Hinweise gegeben. Das hatte auch der Sachverständige bezweifelt. Das könne ja jeder mal „im Selbstversuch“ austesten. „Der Kopf ist viel zu hart, um dort einfach reinzubeißen. Wie soll das auch gehen?“


    Was wie auf der Terrasse in der Karibik passierte wurde nun schon das vierte Mal vor Gericht verhandelt. Verurteilt wurde Boateng das erste Mal im September 2021 vom Amtsgericht München wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000 Euro. Boateng, aber auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage legten Berufung ein. Rund ein Jahr später, im November 2022, wurde dann vor dem Landgericht München I das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben: Verurteilt wurde er nun wegen zwei Fällen der Körperverletzung und der Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro. Alle Verfahrensbeteiligten legten Revision ein, ein knappes Jahr später hob das Bayerische Oberste Landesgericht im September 2023 das Urteil des Landgerichts mitsamt der zugrundeliegenden Feststellungen auf.


    „Damit hier auch medial Ruhe einkehrt“

    Mit diesem relativ milden Urteil im Berufungsverfahren kann Boateng nun zufrieden sein. Mehrfach hebt Richterin Hemmerich am Freitag hervor, dass Boateng eben kein „schlimmer Frauenschläger“ sei. Und verweist damit auf das Thema, das alle Verfahren bislang überschattet hatte: den Suizid seiner ehemaligen Freundin Kasia L. Sie habe diesen Fall nicht zum Gegenstand machen wollen, so die Vorsitzende. Aber durch die Vorverurteilungen habe sie sich dazu gezwungen gesehen, „damit hier auch medial Ruhe einkehrt“. Vor allem sei es im Hinblick auf die Kinder wichtig gewesen: „Ich will, dass auch die 13 Jahre alten Mädchen endlich zur Ruhe kommen.“ Es hat demnach weder Gewalt gegen Kasia L. auf dem Oktoberfest 2019 gegeben, noch hat Boateng sie zur Unterschrift einer Verschwiegenheitserklärung gezwungen.


    Wenn man dass alles so daherliest, merkt man erst so richtig, was das für Asis sind. Hört auf, diesen Leuten hinterherzurennen.


    >>>JUSTIZ: Boateng kommt mit milder Geldstrafe im Prozess gegen Shirin S. davon - Keine Vorstrafe!



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  • Argentina 1-2 Morocco - Men's Group B Football | Paris Olympics 2024

    Die Szenen rund um die Partie gegen Marokko sollen aus argentinischer Sicht ein Nachspiel haben: Der nationale Verband legt Beschwerde bei der FIFA ein. Die heimische Presse greift die Organisatoren scharf an.


    Der argentinische Fußballverband AFA hat nach den Vorfällen beim Olympia-Auftakt gegen Marokko (1:2) Beschwerde beim Weltverband FIFA eingelegt. Die Geschehnisse von Saint-Etienne seien „bedauerlich“, schrieb AFA-Präsident Claudio Tapia in sozialen Netzwerken. Die Fortsetzung der Partie sei nach der Stürmung des Feldes durch marokkanische Zuschauer sowie der „Gewalt“ gegen die argentinische Delegation „sinnlos“ gewesen und verstoße „gegen die Regeln des Wettbewerbs“.


    Erschwerend komme hinzu, dass die Meinung der Kapitäne beider Teams nicht berücksichtigt worden sei. Diese hätten sich gegen eine Fortsetzung der Begegnung ausgesprochen. Es sei nun an der FIFA, „entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und die Verantwortlichen zu bestrafen“, forderte Tapia. Mannschaftskapitän Otamendi sprach von einer „historischen Schande“, die heimische Presse ging hart mit Gastgeber Frankreich ins Gericht.


    „Der organisatorische Beginn der Olympischen Spiele war katastrophal, als ob ihnen der Fußball egal wäre“, schrieb die Zeitung Ole: „Die Olympischen Spiele, vom Absurden gestürmt. Frankreich startete mit Mängeln eines Dritte-Welt-Landes.“ Immer wieder war in Argentinien das Wort „Papelon“ zu lesen, also einer Blamage. „Nicht einmal dem exzentrischsten Romanautor wäre eine solche Horrorgeschichte eingefallen“, titelte La Nacion. Die olympische Idee sei „der Lächerlichkeit“ preisgegeben worden.


    Die Argentinier hatten nach einem vermeintlichen Treffer von Cristian Medina in der 16. Minute der Nachspielzeit geglaubt, einen Punkt im Stade Geoffroy-Guichard gerettet zu haben. Doch dieser später aberkannte Last-Minute-Treffer löste nur eine heillose Verwirrung aus.


    Aufgebrachte marokkanische Anhänger warfen erst mit Gegenständen und stürmten dann aus Protest das Spielfeld, die Mannschaften gingen im Glauben, das Spiel sei beendet, in die Kabinen. Selbst der offizielle Olympia-Liveticker vermerkte zunächst „end of play“, Spielende, vier Minuten später dann aber auch: „interrupted“ (unterbrochen).


    Gut zwei Stunden nach den Tumulten tauchten die beiden Mannschaften wieder auf dem Platz auf, vor mittlerweile leeren Rängen. Das Spiel sollte fortgesetzt werden – doch der erfahrene schwedische FIFA-Schiedsrichter Glenn Nyberg konsultierte erst einmal den VAR.

    Nach Ansicht der Videobilder entschied er auf Abseits, das Tor von Medina zählte nicht. Nyberg ließ noch einmal drei Minuten nachspielen, dann war endgültig Schluss. Mehr als vier Stunden nach dem Anpfiff.

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Vor CL-Spiel: Betrunkene Schiedsrichter klauen Schild



    Vor ihrem geplanten Einsatz bei einem Qualifikationsspiel der Champions League sollen zwei polnische Schiedsrichter unter Alkoholeinfluss ein Verkehrsschild gestohlen haben.

    Gemeinsam mit einem weiteren Mann seien sie in der Ausnüchterungszelle gelandet, wie der Sender "TVP Sport" unter Berufung auf die Polizei in Lublin berichtete.

    Beide sollten am Dienstagabend als Schiedsrichterassistenten bei der Partie von Dynamo Kiew gegen die Glasgow Rangers im polnischen Lublin zum Einsatz kommen.

    Die Europäische Fußball-Union äußerte sich auf Anfrage zunächst nicht zu dem Vorfall, für die Partie waren am Dienstagnachmittag andere Schiedsrichter eingeteilt. Polens Fußball-Verband PZPN teilte mit, die Situation werde analysiert.


    Vor CL-Spiel: Betrunkene Schiedsrichter klauen Schild
    Vor ihrem geplanten Einsatz bei einem Qualifikationsspiel der Champions League sollen zwei polnische Schiedsrichter unter Alkoholeinfluss ein Verkehrsschild…
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