Kuriose/erschreckende Fussballmeldungen aus aller Welt

  • Der Wechsel von Dominick Drexler (Foto) zum 1.FC Köln ist trotz der ungewöhnlichen Umstände nach den Regularien des Weltverbands FIFA legitim. Der 28-Jährige war erst vor knapp drei Wochen offiziell von Holstein Kiel nach Dänemark zu Midtjylland gewechselt – und nun also noch innerhalb des selben Transferfensters zum Bundesliga-Absteiger.

    Im Absatz 5.3 der Regularien ist festgehalten: „Ein Spieler kann in einer Spielzeit bei maximal drei Vereinen registriert werden. In dieser Zeit ist der Spieler für offizielle Spiele von lediglich zwei Vereinen spielberechtigt.“ Drexler war aber nach dem 30. Juni nicht mehr bei Kiel angestellt und hat auch für die Dänen nicht gespielt. Daher wäre theoretisch sogar noch ein weiterer Vereinswechsel in dieser Saison möglich.

  • Der Wechsel von Dominick Drexler (Foto) zum 1.FC Köln ist trotz der ungewöhnlichen Umstände nach den Regularien des Weltverbands FIFA legitim. Der 28-Jährige war erst vor knapp drei Wochen offiziell von Holstein Kiel nach Dänemark zu Midtjylland gewechselt – und nun also noch innerhalb des selben Transferfensters zum Bundesliga-Absteiger.

    Im Absatz 5.3 der Regularien ist festgehalten: „Ein Spieler kann in einer Spielzeit bei maximal drei Vereinen registriert werden. In dieser Zeit ist der Spieler für offizielle Spiele von lediglich zwei Vereinen spielberechtigt.“ Drexler war aber nach dem 30. Juni nicht mehr bei Kiel angestellt und hat auch für die Dänen nicht gespielt. Daher wäre theoretisch sogar noch ein weiterer Vereinswechsel in dieser Saison möglich.

    Danke, wieder was gelernt!

  • Skurriler Besuch: Norwegische Anti-Doping-Agentur bittet Tote zum Test

    Die norwegische Nationalmannschaft erlebte vor den anstehenden Nations-League-Spielen in Kasachstan und gegen Österreich einen skurrilen Besuch: "Wir hatten gestern Besuch von Antidoping Norge", erzählte Nationaltrainer Stale Solbakken in Oslo. So weit, so normal. Doch neben Spielern aus dem Kader hatte die Anti-Doping-Agentur des Landes aus Versehen auch ein paar längst verstorbene Fußballlegenden zur Urin-Abnahme gebeten - unter anderem waren die Rekordtorschütze Jörgen Juve und Einar Gundersen zur Kontrolle ausgewählt worden, wie der ehemalige Trainer des 1. FC Köln berichtete.


    Die Problematik: Beide Norweger sind schon vor einer guten Weile gestorben - Juve 1983, Gundersen sogar 1962. Dies blieb allerdings nicht die einzige unglückliche Verwechslung. Auch die Offensivkraft von Manchester City, Oscar Bobb, wurde zur Kontrolle gebeten - nach seinem Beinbruch Mitte August war der 21-Jährige jedoch erst gar nicht für die kommenden Länderspiele nominiert worden.

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Nach weniger als drei Stunden ist alles vorbei - und Jens Lehmann hat fast 300.000 Euro gespart. Das Landgericht München II hat die Geldstrafe für den Ex-Nationaltorwart im Prozess um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See drastisch reduziert.


    Statt 420.000 Euro muss der 54-Jährige jetzt nur noch 135.000 zahlen. Das Landgericht verhängt 150 Tagessätze zu je 900 Euro wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs und bleibt damit exakt zwischen den Forderungen von Staatsanwaltschaft (170 Tagessätze) und Verteidigung (130 Tagessätze).


    Das Amtsgericht Starnberg hatte Lehmann im vergangenen Jahr wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt - also insgesamt 420.000 Euro. Lehmann hatte dagegen Berufung eingelegt und die Staatsanwaltschaft, die sogar eine Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert hatte, auch. Lehmann hatte sich in dem Starnberger Prozess - und auch davor und danach wortreich geäußert, die Medienberichterstattung über sein Verfahren kritisiert, von Vorverurteilungen gesprochen, von fehlenden Beweisen.


    Im Berufungsverfahren ist er kaum wiederzuerkennen. Kein Wort spricht der WM-Held von 2006. Auch als er gefragt wird, ob er den Äußerungen seines Anwalts Florian Ufer etwas hinzuzufügen hat, zeigt er nur mit einer knappen Geste, dass er sich ihnen anschließt. Nach dem Urteil verlässt er den Gerichtssaal mit schnellen Schritten und gesenktem Kopf.


    Dass es so schnell geht mit der Entscheidung des Gerichts, liegt vor allem daran, dass Lehmann einlenkt. Er und seine Anwälte verständigen sich zu Beginn des Verfahrens mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht darauf, seine Verurteilung wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu akzeptieren. Das Landgericht München II muss darum im zweiten Prozess nur noch darüber entscheiden, wie hoch seine Strafe ausfällt - und das dauert nicht lange. Die Zeugen, die in dem Verfahren aussagen sollten, müssen nicht mehr gehört, das Video, das Lehmann mit der Kettensäge am Balken seines Nachbarn zeigt, nicht mehr angeschaut werden.


    Die Staatsanwaltschaft hat Lehmann vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Als Grund wird angenommen, dass der nachbarliche Schuppen die Sicht auf den Starnberger See versperrte. Außerdem soll er in einem Parkhaus am Münchner Flughafen die Zeche geprellt und die Parkgebühren nicht gezahlt haben. Das Verfahren wegen Beleidigung von Polizeibeamten, die zu ihm gekommen waren, um ihm den Führerschein abzunehmen, stellt das Gericht ein.


    Aus diesem Grund fällt auch die Zahl der Tagessätze geringer aus als beim Starnberger Urteil. Dass sie außerdem in der Höhe mehr als halbiert werden, liegt an einer anderen Bewertung der Einkommensverhältnisse. Das Amtsgericht Starnberg habe beispielsweise nicht berücksichtigt, dass Lehmann seiner Frau und seiner jüngsten Tochter gegenüber unterhaltspflichtig sei, entscheidet das Landgericht.


    Lehmann habe keine Reue gezeigt, sagt Staatsanwalt Stefan Kreutzer. Sein Verhalten beweise, "dass er offensichtlich glaubt, über dem Gesetz zu stehen". Lehmanns Anwalt Florian Ufer sah das anders. "Ich glaube, da sehen wir jedenfalls in jedem Fall Verantwortungsübernahme und auch Einsicht", sagt er. Das Gericht müsse sich in seiner Urteilsfindung "frei machen von andauernden und ständigen Vorverurteilungen". Kommentieren will er das Urteil nicht - ebenso wenig wie sein schweigender Mandant. An Medienvertreter, die vor dem Gerichtssaal warten, verteilt er eine knappe, ausgedruckte "Presseerklärung in Sachen Jens Lehmann". Auf nur zwei Zeilen heißt es da: "Die heutige Entscheidung ist ein sehr gutes Ergebnis. Das bisherige amtsgerichtliche Urteil war maßlos überzogen, wie die heutige Reduzierung der Geldstrafe um circa 70 Prozent eindeutig belegt."

    >>>gmx

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Jürgen Klopp wird ab 01.01.2025 Global Head of Sport bei Red Bull


    :LEV9


    Das kommt überraschend

    Da er schon seit Jahren für die DVAG wirbt wundert mich bei dem in der Hinsicht garnichts mehr.


    Hätte aber auch eher mit einem Engagement als Coach im Betriebssport bei Rheinmetall, Nestlé, dem Imperium oder als Personal Trainer von Donald Trump, Elon Musk, Friedrich Merz oder Lord Voldemort gerechnet.