Hamburg/Wolfsburg: Mathijsen fehlt dreimal
Harte Strafe für Grafite
Joris Mathijsen vom Hamburger SV und Grafite vom VfL Wolfsburg kommen ihre Tätlichkeiten bei der Bundesliga-Partie in Wolfsburg (1:1) teuer zu stehen: Der niederländische HSV-Verteidiger wurde vom Sportgericht des deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Serre von drei Spielen verurteilt, den brasilianischen "Wölfe"-Angreifer traf es mit fünf Punktspielen sogar noch härter.
Schiedsrichter Thorsten Kinhöfer aus Herne hatte die beiden im Punktspiel zwischen Wolfsburg und Hamburg am 22. März (1:1) jeweils wegen Tätlichkeit in der Schlussminute des Feldes verwiesen. Mathijsen hatte nach einem Zweikampf zunächst nachgetreten, Grafite sich revanchiert und auf dem Weg in die Kabine aus Wut noch in eine Werbebande getreten.
Während der HSV dem Urteil bereits zugestimmt hat, wird der VfL Wolfsburg gegen das Urteil Einspruch einlegen. Joris Mathijsen pausiert somit gegen Arminia Bielefeld (29. März), beim VfB Stuttgart (5. April) und gegen den MSV Duisburg (12. April).
Auf der anderen Seite würde Grafite, schlägt der Einspruch fehl, seinem Klub bei Hansa Rostock (28. April), gegen Hannover 96 (5. April), beim 1. FC Nürnberg (11. April), gegen den VfL Bochum (15. April) und bei Bayer Leverkusen (27. April) fehlen.
26.03.2008, 19:34
Zwei Spiele Sperre für Mike Hanke
Mike Hanke von Hannover 96 wurde am 26. März 2008 vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von zwei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.
Darüber hinaus ist Hanke bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele seines Vereins gesperrt.
Rote Karte in der 5. Minute
Hanke war in der Begegnung der Bundesliga zwischen dem MSV Duisburg und Hannover 96 am 22. März 2008 in der 5. Minute von Schiedsrichter Lutz Wagner (Hofheim) des Feldes verwiesen worden.
Gegen das Urteil des Einzelrichters kann binnen 24 Stunden mündliche Verhandlung vor dem DFB-Sportgericht beantragt werden.
Quelle: dfb.de