• :LEV14 :LEV14 :LEV14 :LEV14 :LEV14


    Tube: DEgDS7f6iJA


    Is zwar 9Live aber die nehmen sich ja nix^^


    Über:
    Über-Frucht
    Über-Gardine
    Über-Hälter
    Über-Roller


    Wer hätte das nicht gewusst?

  • Oh Nein!! Das Bildungsfernsehen!! Ich hab das immer geguckt weil ich meinen Wortschatz vergrößern wollte... Wie soll ich jetzt nur überleben?! :LEV18

    ~maybe tonight maybe tomorrow we'll win this fight and bury this sorrow~

  • Die Deutsche Fußball Liga (DFL) geht weiter gegen illegale Fußball-Seiten im Internet vor. Das Landgericht Frankfurt hat nach DFL-Angaben gegen den Betreiber des Web-Auftritts w w w. fussball-livestreams.de eine Einstweilige Verfügung erlassen. Die Justizbehörde bestätigte den Vorgang, der vom 29.Oktober stammt. Der Betreiber muss alle auf seiner Homepage gelisteten Links entfernen, die zu Live-Übertragungen von Bundesliga-Spielen im Internet führen. „Das ist keine Bagatelle. Wir werden mit Nachdruck die Rechte unserer Lizenzpartner schützen, die für die Klubs eine wesentliche Refinanzierungssäule darstellen“, erklärt DFL-Geschäftsführer Tom Bender. Bei Zuwiderhandlung droht unter anderem die Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250 000 Euro.


    Quelle: bild.de

    W11 ist echt das Sammelbecken, der geballten Doofheit ~Zitat~
    ...und immer öfter überfüllt:-/

    Einmal editiert, zuletzt von Marion ()

  • Zitat

    Original von Marion
    Die Deutsche Fußball Liga (DFL) geht weiter gegen illegale Fußball-Seiten im Internet vor. Das Landgericht Frankfurt hat nach DFL-Angaben gegen den Betreiber des Web-Auftritts http://www.fussball-livestreams.de eine Einstweilige Verfügung erlassen. Die Justizbehörde bestätigte den Vorgang, der vom 29.Oktober stammt. Der Betreiber muss alle auf seiner Homepage gelisteten Links entfernen, die zu Live-Übertragungen von Bundesliga-Spielen im Internet führen. „Das ist keine Bagatelle. Wir werden mit Nachdruck die Rechte unserer Lizenzpartner schützen, die für die Klubs eine wesentliche Refinanzierungssäule darstellen“, erklärt DFL-Geschäftsführer Tom Bender. Bei Zuwiderhandlung droht unter anderem die Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250 000 Euro.


    Quelle: bild.de


    :LEV14 :LEV14 :LEV14 :LEV14
    Habe mir die Seiten erst gestern in die Favoriten gepackt.


    Algengrütze...


    edit: Oh war doch ne andere sehe ich gerade... mkaaay wayne

  • endlich sagt mal einer den hanseln vom doppelpass dass die liga nicht nur aus den bayern besteht :LEV6

    banjo:Ich wollte nach der WM keine Pizza mehr essen.Habe das auch eine Zeit durchgehalten.Ich hatte so einen Hass auf Italien.Nicht nur wegen dem Halbfinale, auch nach dem Finale.

  • Anschauen ist meistens nicht strafbar
    Rechtlich gesehen steckt der Teufel auch hier im Detail. Hans-Albert Stechl, Fachanwalt für Medienrecht in Freiburg, erklärt warum: "Livestreams darf man grundsätzlich anschauen, solange sie rein persönlich genutzt werden. Erst wenn man die Daten anderen zugänglich macht, liegt ein Tatbestand vor. Denn damit wird das Urheberrecht verletzt." Da Peer-to-Peer-Plattformen auf dem Prinzip einer Community basieren – also anschauen und weiterverteilen – machen sich deren Nutzer auf diese Weise strafbar. Einen Livestream direkt im Browserfenster aufzurufen, erklärt Stechl, bleibe ohne Konsequenzen. Selbst das Anschauen von Livestreams illegaler Anbieter sei straffrei, da viele User möglicherweise nicht wüssten, dass der Anbieter keine Rechte für die Internetübertragung besitze.

    Rudi Völler über Marcel Reif


    "Was der sagt, geht mir am Arsch vorbei, dieser Klugscheißer! Das können Sie ruhig so schreiben

  • Ja,so hab ich das auch gelesen,aber laut diesem Fachanwalt für Medienrecht ist das ja wohl nicht so..

    Rudi Völler über Marcel Reif


    "Was der sagt, geht mir am Arsch vorbei, dieser Klugscheißer! Das können Sie ruhig so schreiben

  • Zitat

    Original von schnix1994
    Aber zum Beispiel läuft ja auf chinesischen Sendern ja auch Bundesliga und manche davon streamen Ihren Sender ja selbst kostenfrei im Internet, also ist das ja wohl völlig legal oder?! :LEV9


    Ja! Die Rechtslage in China sieht vor, dass die Chinesen Bundesligaspiele auch im Internet streamen dürfen.
    Und wenn wir diese Streams mitbenutzen, dann ist das nicht strafbar.

  • Das war mal ne richtig interessante und unterhaltsame Doppelpass-Sendung. So stelle ich mir das vor. Es wurde ausführlich geredet über Mainz, Bremen, Dortmund, Köln, Leverkusen und München, nebenher ganz kurz Hoffeneheim, Wolfsburg und Hannover.


    Das is doch mal halbwegs ein Querschnitt durch die Liga. Nächste Woche dann bitte 6 andere Vereine. Dann lohnt sich das Einschalten, wenn man nicht immer den selben Mist über den FCB hört...


    Und der Strutz von Mainz war super, daß er mal dem DSF die Meinung gegeigt hat. Gab auch gleich jede Menge Applaus... :D

    Gonzo, gib Gas! Wir wollen hier gewinnen!



    Bayer Schneider - Bernd Leverkusen!

  • habs nicht gesehen also aufklärung bitte ;) was hat wer genau gesagt und wie wurde darauf reagiert?

    w11 - 3. Liga 16/17


    Baumann - Bicakcic, Bernat, Ignjovski (R. Hilbert) - V. Stocker, T. Müller, Halilovic, Jairo, L. Gustavo (H. Altintop) - R. Kruse, Aubameyang


    W11-Liga 4 Meister 2015

  • Zitat

    Original von turtle 04
    Naja, soweit ich weiß, ist das Schauen von Livestreams ausländischer Sedner legal, während das Knacken des SKY-Signals ein Strafbestand ist.


    Das Schauen ist soweit ich weiß grundsätzlich legal. Es ist nur verboten einen Stream ins Internet zu stellen. Ist ja ähnlich wie beim Alkohol. Du darfst als unter-16-jähriger Alkohol trinken, nur die Weitergabe an U16 ist verboten.

  • Zitat

    Original von Alex_aka_Fes
    habs nicht gesehen also aufklärung bitte ;) was hat wer genau gesagt und wie wurde darauf reagiert?


    Harald Strutz Präsident von Mainz 05 hat sich geäußert das er auch ab und zu Sonntags zum Stammtisch rein zappt, aber es auf gut deutsch "Scheiße" findet das immer nur größten teils über die Bauern geredet wird, der 2. größte Anteil die Werbung ist, und dann nur noch ein klein bischen über andere Themen diskutiert wird.


    und er meinte noch das sie das vielleicht mal überdenken sollten.



    Wobei danach das ganze Publikum Klatschte

    Wenn du in der Nähe von Frankfurt am Main, Darmstadt, Mainz, Wiesbaden wohnst und Bock hast mit anderen Bayer04Fans ins Stadion zu fahren bitte per PN bei mir melden




    Gruß


    Bayerhesse

  • Zitat

    Original von buzz_t


    Das Schauen ist soweit ich weiß grundsätzlich legal. Es ist nur verboten einen Stream ins Internet zu stellen. Ist ja ähnlich wie beim Alkohol. Du darfst als unter-16-jähriger Alkohol trinken, nur die Weitergabe an U16 ist verboten.


    Das ist falsch. Alkohol (Bier, Sekt(also leichte Alkoholika) trinken ist erst ab 16 erlauibt. Harte Alkoholika (Schnaps etc.) erst mit 18.

    Die Jugend von heute liebt den Luxus, hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität. Sie widersprechen ihren Eltern, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.
    (Sokrates, gr. Philosoph, 470-399 v.Chr.)


    Wenn jemand zu Dir sagt: Die Zeit heilt alle Wunden. Hau ihm in die Fresse und sag: Warte, ist gleich wieder gut.

  • Zitat

    Original von Mucki


    Das ist falsch. Alkohol (Bier, Sekt(also leichte Alkoholika) trinken ist erst ab 16 erlauibt. Harte Alkoholika (Schnaps etc.) erst mit 18.


    Mmh. Soweit ich weiß ist der Konsum nicht strafbar, sondern nur derjenige begeht eine Straftat, der dem unter-16-jährigen das Zeug besorgt/verkauft hat. Kann mich aber auch irren.

  • § 9 Alkoholische Getränke
    (1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
    1. Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
    2. andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
    weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
    (2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.


    dafür können aber dann die Sorgeberechtigten belangt werden, sollte dem Minderjährigen Schaden durch den Konsum entstanden sein...