ZitatOriginal von DennisLev
der sioll das morgen einfach mitbringen. scheiß drauf. ich will die bude rocken
Genau, Du bringst dann noch die Bengalos und das Rauchpulver mit
Ist zwar verboten, aber scheiß drauf, ich will rocken
ZitatOriginal von DennisLev
der sioll das morgen einfach mitbringen. scheiß drauf. ich will die bude rocken
Genau, Du bringst dann noch die Bengalos und das Rauchpulver mit
Ist zwar verboten, aber scheiß drauf, ich will rocken
ZitatOriginal von B04
Genau, Du bringst dann noch die Bengalos und das Rauchpulver mit
Ist zwar verboten, aber scheiß drauf, ich will rocken
Thema verfehlt, setzen, sechs.
ZitatOriginal von TylerDurden**
Thema verfehlt, setzen, sechs.
Danke Tyler......
Das Megaphon ist das Eine, das Andere die freie Meinungsäußerung.
...als nächstes die Fotoaufnahmen?? Aufpassen was ihr da so demnächst festhaltet. Die ein oder andere hitzige Situation aus diesem Grund wirds in den nächsten Heimspielen bestimmt geben.
ZitatOriginal von FA-Chef
Werden dann auch bald Unmutsäußerungen jeglicher Art verboten?
Ich denke das dieses das Endziel ist
Unglaublich. Da verzapfen die was vom 12. Mann und verschicken am Abend vor dem Kick so einen Rotz. Typisches Bayer 04 Fingerspitzengefühl.
Ganz ehrlich, da vergeht einem doch der Spass und die Vorfreude auf das Spiel!
Gut, dann müssen wir den hohen Herren eben zeigen dass wir auch ohne Megaphon und Mikro eine Stimme haben.
Die wollen sicher so verhindern dass unsere Spieler übers Mikro/Megaphone gegen den Bayer rufen.
Ziemlich unglücklich das ganze jetzt zu veröffentlichen und wenn ich der Meinung bin dass der Schiedsrichter ein Arschloch ist dann will ich das auch sagen dürfen - immerhin geht das schon seit Jahren so und gehört zum Job
Ne Stadionordnung ist eine Sache aber wenn man einem alles verbietet brauch man sich nicht wundern wenn die Fans auf die Barrikaden gehen.
Soviel zum Thema 12. Mann
ZitatOriginal von Bob
Unglaublich. Da verzapfen die was vom 12. Mann und verschicken am Abend vor dem Kick so einen Rotz. Typisches Bayer 04 Fingerspitzengefühl.
Ganz ehrlich, da vergeht einem doch der Spass und die Vorfreude auf das Spiel!
Da hast du recht....meine Vorfreude ist echt dahin.....
Irgendwie kann ich das immer noch nicht ganz glauben...
Wo soll das nochmal stehen?
Im Clubnewsletter?
Aber geht dieses Schreiben auch wirklich für die Heimfans???
Es ist von der Fanbetreuung als PDF-Datei an die Fcl.-Vorsitzenden gegangen. Ich weiss leider nicht, wie man das Ding hier hochladen könnte...
Wie ist es denn mit den gelben T-shirts? Sagen die dann:" Bitte ausziehen!", oder was? Ich finde es unverschämt. Wozu geht man denn ins Stadion. Doch nicht um still da zu sitzen. Sondern um auszuticken, Stolz zu bekennen und unseren Verein lautstark zu unterstützen. Aber das kann man ja dann wohl vergessen.
ZitatOriginal von Micha1904
Aber geht dieses Schreiben auch wirklich für die Heimfans???
Sonst hät Paffi in der Mail ja nich geschrieben, wir sollen das an die Fanclub-Mitglieder weiterleiten.
Das ganze macht mich ja auch stutzig, weil normal würd ich denken, dass sowas vor allem von wegen dem Megaphon, eben NICH für Heimfans gilt.
ZitatOriginal von Micha1904
Aber geht dieses Schreiben auch wirklich für die Heimfans???
Nee, Stadionverordnungen werden grundsätzlich nur für Gästefans gemacht
...umwandeln in JPEG, JPG etc. und dann über die normalen Hostingseiten laden. Mit nem PDF-Maker gehts ganz einfach.
Wie wärs wenn morgen alle das gelbe T-shirt anziehen und wir dann eine lange Zeit singen:" Das Kreuz muss bleiben" ? ALso das wär mal geil. Vielleicht auch mitten im Spiel raus, dann alle reinstürmen und lautstark singen: "Das Kreuz muss bleiben"! Also ich wär dafür.
ZitatOriginal von superoekland
Nee, Stadionverordnungen werden grundsätzlich nur für Gästefans gemacht
OK.....aber das ist sowas von unglaubwürdig, sich nicht mal mit den Fanclubvoritzenden hinzusetzen um dieses Thema zu besprechen. In einer mikrigen E-Mail die Stimmung in der Arena noch zu verschlechtern!!!
Typisch Bayer 04....
Teil 1
ZitatAlles anzeigenStadionordnung
In Ausübung der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH als Besitzer und als Nutzer zustehenden Haus- und Organisationsrechts wird folgende Benutzungsordnung
erlassen:
§ 1 Geltungsbereich
Diese Ordnung dient der geregelten Benutzung und der Gewährleistung der Sicherheit im Bereich des umfriedeten Geländes zwischen der Bismarckstraße, der
Stelzenautobahn und der Dhünn in Leverkusen. Auf diesem Grundstück befindet sich das Stadion der Bayer 04 Fußball GmbH, die BayArena.
§ 2 Widmung
(1) Das Stadion wird vornehmlich für die Austragung von Fußballspielen benutzt. Darüber hinaus können auch Veranstaltungen nichtsportlicher Art zugelassen
und durchgeführt werden.
(2) Ein Anspruch der Allgemeinheit auf Benutzung des Stadions und der dazugehörigen Anlagen besteht nur im Rahmen der in
Abs. 1 genannten Zweckbestimmung.
§ 3 Aufenthalt
(1) Findet im Stadionbereich eine Veranstaltung statt, ist der Zutritt und der Aufenthalt im Zuschauerbereich nur den Personen gestattet, die eine gültige
Eintrittskarte oder einen sonstigen Berechtigungsausweis mit sich führen oder die ihre Aufenthaltsberechtigung für diese Veranstaltung auf eine andere Art
nachweisen können.
(2) Zutrittsberechtigt ist nur, wer die Eintrittskarte rechtmäßig erworben hat. Weitergabe von Eintrittskarten nur an bekannte Personen.
Eintrittskartenweiterverkauf über das Internet ist unzulässig. Es gelten §§ 5 und 7 der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bayer 04 Leverkusen Fußball
GmbH für den Erwerb und die Weitergabe von Eintrittskarten.
(3) Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen. Beim Verlassen des Stadionbereichs verliert die
Eintrittskarte ihre Gültigkeit; das gilt auch für die Besitzer einer Jahreskarte hinsichtlich der Zugangsberechtigungen an dem konkreten Spieltag!
(4) Die Nordkurve (Bereiche C, D und E) ist der Heimfanbereich der BayArena. Es ist verboten, sich als Gastfan in diesem Bereich aufzuhalten bzw. zu
verweilen. Der Kontroll- und Sicherheitsdienst (nachfolgend KSD genannt) ist angewiesen und berechtigt, Zuschauer, die als Gastfan zu erkennen sind oder
durch ihr Verhalten auffallen, auch wenn sie eine gültige Eintrittskarte für diesen Bereich besitzen, aus diesem zu entfernen, wobei ihnen –soweit dies im
Einzelfall möglich ist- ein anderer geeigneter Platz in der BayArena zugewiesen werden kann. Kann kein anderer, geeigneter Platz angeboten werden, wird
der betreffende Gastfan aus dem Stadion verwiesen oder der Zutritt zum Stadion verweigert.
(5) Für den Aufenthalt im Stadionbereich an veranstaltungsfreien Tagen gelten die von der Bayer 04 Fußball GmbH getroffenen besonderen Anordnungen.
(6) Zur Sicherheit werden das Stadion und das Umfeld videoüberwacht.
§ 4 Eingangskontrollen
(1) Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten der Stadionanlage und im Stadion der Polizei oder dem KSD seine Eintrittskarte oder seinen
Berechtigungsausweis vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Der KSD ist berechtigt, die Identität der Besucher durch
Einsichtnahme in die von der Behörde ausgestellten Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, etc.) zu überprüfen. Personen, die ihre Zustimmung zur
Durchsuchung oder Identitätsprüfung verweigern, können bei der Besucherkontrolle zurückgewiesen und am Betreten der BayArena gehindert werden.
(2) Der KSD ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - darauf zu durchsuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder
Drogenkonsum oder wegen des Mitführens von Waffen oder von gefährlichen oder pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die
Durchsuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte Sachen und kann nur mit Zustimmung durch den Betroffenen erfolgen. Personen, die ihre Zustimmung
zur Durchsuchung verweigern, werden zurückgewiesen und am Betreten des Stadions gehindert!
(3) Personen, die ihre Aufenthaltsberechtigung nicht nachweisen können, und Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, werden zurückgewiesen und am
Betreten des Stadions gehindert. Dasselbe gilt für Personen, gegen die ein bundesweit wirksames oder ein stadionbezogenes Betretungsverbot
ausgesprochen wurde, und für Besucher, die eine Untersuchung gemäß Abs. 2 verweigern.
(4) Ein Anspruch der zurückgewiesenen Personen auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht!
§ 5 Verhalten im Stadion
(1) Innerhalb der Stadionanlage hat sich jeder Besucher so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen
unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.
(2) Die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH steht für eine weltoffene, tolerante Fußballkultur und spricht sich somit ausdrücklich gegen Diskriminierung
Dritter aufgrund deren Rasse, deren Geschlecht oder Sprache, der ethischer Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, einer Behinderung oder
der sexuellen Identität aus.
(3) Die Besucher haben den Anordnungen der Polizei, der Feuerwehr, des Kontroll- und Sicherheitsdienst, des Rettungsdienstes und des Stadionsprechers Folge
zu leisten.
(4) Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung der Polizei oder des Kontroll- und Sicherheitsdienst
andere Plätze als auf ihren Eintrittskarten vermerkt - auch in anderen Bereichen - einzunehmen.
(5) Alle Auf- und Abgänge sowie die Rettungswege sind unbedingt freizuhalten.
(6) Unbeschadet dieser Stadionordnung können erforderliche weitere Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren für Leben,
Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen der in §4 Absatz 1. genannten Personen ist Folge zu leisten.
Stand: September 2007
Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
Geschäftsführung
Teil 2 - das tolle ist die anderen Jahreskarteninhaber haben die sicher nicht bekommen
ZitatAlles anzeigen§ 6 Verbote
(1) Den Besuchern ist das Mitführen folgender Sachen im Stadion untersagt:
(a) rassistisches, fremdenfeindliches, gewaltverherrlichendes, diskriminierendes sowie rechts- und/oder linksradikales Propagandamaterial; entsprechendes
gilt für Kleidung, die Schriftzüge oder Symbole mit rassistischer, fremdenfeindlicher, gewaltverherrlichender, diskriminierender sowie rechts- und/oder
linksradikaler Tendenz aufweisen oder rechtsradikales Propagandamaterial;
(b) Bayer 04 Leverkusen setzt ein deutliches Zeichen gegen Rechts. Insbesondere wird Zuschauern, die Kleidung der Fa. „Thor Steinar“ tragen, der Zugang
zur BayArena verwehrt. Bayer 04 möchte mit diesen Maßnahmen, die bereits von einigen Vereinen ergriffen wurden, deutlich machen, dass sich der Club
eindeutig von diesen Besuchern distanziert, die rechtsextremes Gedankengut – ob verschlüsselt in Symbolen oder offen – in die BayArena tragen.
(c) Waffen aller Art, wie z.B. Hieb-, Stich-, Stoß- und Schußwaffen.
(d) Wurfgeschosse;
(e) Laser-Pointer;
(f) Gassprühdosen, ätzende oder färbende Substanzen;
(g) Flaschen aller Materialien, Becher, Krüge und Dosen aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material;
(h) sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, Stühle, Kisten, Reisekoffer
(i) Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver und andere pyrotechnische Gegenstände;
(j) Fahnen- oder Transparentstangen, die nicht aus Holz oder die länger als 2 m oder deren Durchmesser größer als 2 cm ist;
(k) alkoholische Getränke und Drogen aller Art;
(l) Tiere
(m) mechanisch betriebene Lärminstrumente, wie z.B. Megaphone und Gasdruckfanfaren.
(n) Videokameras.
(o) brandförderndes oder brandlasterhöhendes Material.
(2) Verboten ist den Besuchern weiterhin:
(a) rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, diskriminierendes sowie rechts- und/oder linksradikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;
öffentlich in irgendeiner Form die Menschenwürde einer anderen Person – insbesondere der Spieler, Trainer, Schiedsrichter, Schiedsrichterassistenten,
anderen Offiziellen und Zuschauer – durch herabwürdigende, diskriminierende oder verunglimpfende Äußerungen, Gesänge, Parolen oder auf andere
Weise (z.B. durch das Entrollen von Transparenten) in Bezug auf Rasse, Geschlecht, Sprache, Religion oder Herkunft zu verletzen oder sich auf andere
Weise rassistisch und/ oder menschenverachtend zu verhalten;
(b) nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Spielfeldumfriedungen,
Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Fernseh- und Kamerapodeste, Bäume, Pflanzflächen, Dächer sowie Maste aller Art zu betreten, zu besteigen oder zu
übersteigen;
(c) Bereiche, die nicht für Zuschauer zugelassen sind, wie das Spielfeld, den Innenraum, die Funktionsräume, zu betreten;
(d) mit Gegenständen aller Art zu werfen;
(e) Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen;
(f) bauliche Anlagen, Einrichtungen, Gebäude, Wege und Bäume zu bemalen, zu beschriften oder zu bekleben;
(g) außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten und das Stadiongelände in anderer Weise, insbesondere durch das Wegwerfen von Sachen zu
verunreinigen;
(h) ohne Erlaubnis der Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH
- das Stadiongelände mit Fahrzeugen aller Art zu befahren;
- Waren, Zeitungen, Zeitschriften und Eintrittskarten zu verkaufen sowie Werbematerial wie Warenproben und
- Prospekte zu verteilen
- Kundgebungen zu Themen, die nicht spielbezogen sind, z.B. politische, religiöse oder andere Aussagen, durch Verwendung von Transparenten, Fahnen,
Bannern oder anderen Medien
- Sammlungen jeder Art durchzuführen.
(i) Die Mitnahme von Fotokameras-/ apparaten, sowie sonstigen Bild oder Tonaufnahmegeräten zum Zwecke der kommerziellen Nutzung
§ 7 Haftung
(1) Der Besuch des Stadions erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet Bayer 04 Leverkusen nicht.
(2) Unfälle und Schäden sind der Bayer 04 Fußball GmbH unverzüglich zu melden.
§ 8 Zuwiderhandlungen
(1) Wer den Vorschriften dieser Benutzungsordnung zuwiderhandelt, kann ohne Entschädigung und ohne Erstattung des Eintrittsgeldes aus dem Stadion
verwiesen werden. Dasselbe gilt für Personen, die alkoholisiert sind oder die unter dem Einfluss von anderen, die freie Willensbestimmung
beeinträchtigenden Mitteln stehen.
(2) Gegen Personen, die durch ihr Verhalten innerhalb oder außerhalb der Stadionanlage im Zusammenhang mit einer Veranstaltung die Sicherheit und
Ordnung der Veranstaltung beeinträchtigen oder gefährden, kann ein Stadionverbot ausgesprochen werden. Dieses Betretungsverbot kann unter Beachtung
des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf die BayArena beschränkt oder mit bundesweiter Wirksamkeit ausgestattet werden.
(3) Jedes unbefugte Betreten des Innenraums odes des Spielfeldes (§ 6 Abs. 2 lit. c) führt zu einer Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch gemäß § 123
Strafgesetzbuch.
(4) Sollte die Bayer 04 Leverkusen Fußball GmbH aufgrund Zuwiderhandlungen von Besuchern gegen diese Stadionordnung durch Verbände wie
insbersondere die FIFA, die UEFA, den DFB, die DFL oder andere Dritte auf Schadensersatz und/oder auf Leistung einer Geldstrafe in Anspruch
genommen werden, ist der zuwiderhandelnde Besucher regresspflichtig.
(5) Besteht der Verdacht, dass die Personen eine strafbare Handlung oder eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, so kann Anzeige erstattet werden
(6) Verbotener Weise mitgeführte Sachen werden sichergestellt und - soweit sie für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren nicht als Beweismittel benötigt
werden - nach dem Wegfall der Voraussetzungen für die Sicherstellung zurückgegeben.
(7) Die Bindungswirkung dieser Stadionordnung für die BayArena in Leverkusen entsteht mit dem Zutritt zum Stadiongelände. Besucher erkennen mit dem
Erwerb einer Eintritts- oder Berechtigungskarte die Benutzungsordnung der Stadionordnung für die BayArena als verbindlich an.
Das ist für mich kein Thema, das man während des Spiels sozusagen auf dem Rücken der Mannschaft austragen kann. Die haben die Entscheidung weder getroffen, noch werden sie überhaupt was darüber wissen und die müssen wir morgen unterstützen.
Ich halte das viel eher für ein Thema der Fanklubvorsitzenden und auch der FI. Und vor allem bin ich gespannt, ob es bis morgen in irgendeiner Form eine Stellungnahme dazu geben wird. Falls nicht, müssen wir reagieren, aber eine nähere Erklärung dieser Änderungen hätte ich schon gerne. Wenn das Mikro weiter erlaubt bleibt, wäre z.B. abzuwarten, ob ein Spieler noch kommen und nach dem Spiel ein Uffta anstimmen wird etc.
Die Formulierung für ein entsprechendes Schreiben an den Verein ist schnell gefunden....