Stadionverbot: DFB reduziert Höchststrafe auf drei Jahre

  • Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat in Rücksprache mit der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH und von der Basis autorisierten Fanvertretern die Richtlinien zur Verhängung von Stadionverboten transparenter, gerechter und einzelfallbezogener gestaltet.


    Die Reduzierung der Höchstdauer von Stadionverboten von fünf auf drei Jahre ist eine der wesentlichen Änderungen. Zudem können Stadionverbote künftig unter bestimmten Vorraussetzungen ausgesetzt werden. Dem Wunsch der Fanverbände, die „Heimatvereine“ des betreffenden Zuschauers in das Verfahren stärker einzubinden, wurde in der Neufassung der Richtlinien, bei der die Grundstruktur des Stadionverbots unverändert geblieben ist, ebenfalls entsprochen.


    Das DFB-Präsidium hat die neuen Richtlinien heute auf einer Sitzung in Dresden verabschiedet, allerdings unter dem Vorbehalt einer Stellungnahme durch politische und polizeiliche Instanzen. Die Neufassung der Richtlinien liegt derzeit dem „Nationalen Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS)“ sowie den Polizeibehörden der Bundesländer und der Bundespolizei vor.


    Am 23. und 24. Juni 2007 hatten rund 450 Fans auf Einladung des DFB und der DFL in Leipzig beim ersten bundesweiten Fankongress über das geltende Verfahren der Stadionverbote diskutiert. Grundlage des Reformversuches war das „Positionspapier Stadionverbote“ der „Interessengemeinschaft Unsere Kurve“. Mit der Neugestaltung der Richtlinien hat der DFB seine Zusagen gegenüber der Fanbasis auch zeitlich eingehalten.


    Nach einer für den Jahresbeginn erwarteten Rückmeldung der NASS treten die überarbeiteten Richtlinien in Kraft. Der DFB erhofft sich durch die Neufassung nachhaltige Verbesserungen im Bereich der Transparenz und Einzelfallgerechtigkeit. Für den Januar 2008 sind Schulungen der Stadionverbotsbeauftragten geplant.


    http://www.dfb.de

    Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klar kommen!

  • Zitat

    Original von Viererkette
    So eine Art " Bewährung " also Aussetzung der verhängten Strafe wäre ein Riesending angesichts der vielen sicherlich voreilig ausgesprochenen Stadionverbote.


    Ein "Stadionverbot auf Bewährung"-Programm gibt es bereits....

  • HERTHA BSC


    Neue Regelung bei den Stadionverboten


    Berlin - Beim Fankongress im vergangenen Sommer wurde über eine Überarbeitung der Stadionverbotsrichtlinien gesprochen.


    In der Zwischenzeit wurden viele Gespräche geführt, sowohl vereinsintern, als auch mit Fanvertretern.


    Das Ergebnis dieser Gespräche ist der guten Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verdanken. Ab dem 01.12.2007 werden im Olympiastadion nur noch Tageshausverbote ausgesprochen. Bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden, erhält der Beschuldigte ein Anhörungsrecht.


    Damit geht Hertha BSC einen neuen Weg und führt die Arbeit im Sicherheitsbeirat konsequent fort.




    http://www.herthabsc.de/index.php?id=15630&tx_ttnews[tt_news]=2435&tx_ttnews[backPid]=15611&cHash=6eb5147511

  • na ja,


    "Bewährung" würde ich es nicht nennen wenn man dabei trotzdem mindestens die hälfte der Strafe "absitzen" muß.
    Außerdem macht bei diesem Programm nur ein Bruchteil der Vereine mit so daß man meistens pech hat.


    Bewährung heißt meiner meinung nach das ein Stadionverbot ausgesprochen wird, jedoch erst in Kraft tritt wenn man sich erneut etwas zu schulden kommen lässt.


    Desweiteren fordere ich auch Bayer 04 auf die leute ersteinmal anzuhören bevor ein Verbot ausgessprochen wird. Jeder Mensch hat doch wohl das recht angehört zu werden bevor man ihn bestraft...