Der offizielle FC Bayern Thread


  • Stimmt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass selbst Uli H. erst dann ein Straftäter ist, wenn er rechtskräftig verurteilt wurde. Und das ist auch gut so!


    Die befreiende Wirkung der Selbstanzeige ist eine drollige Sache. Unabhängig von einer Selbstanzeige ist doch das grundlegende Vergehen das Gleiche.
    Also "entscheiden" nur der Inhalt und der Zeitpunkt der Einreichung der Selbstanzeige, ob man ein Straftäter ist, oder nicht. Das ist doch absurd!


    Das ist doch Blödsinn. Straftäter bin ich ab dem Zeitpunkt der Straftat und nicht erst nach der Urteilsfällung. Und mit der "Selbstanzeige" hat er ja schon selber zugeben, dass er ein Täter ist. Die Frage bleibt eben nur noch, ob er Bewährung bekommt oder nicht.

    C. Streich: "Ich habe zwar einen deutschen Pass, aber ich fühle mich nicht als Deutscher. Ich bin ein Mensch, der einen Pass hat, in dem deutsch drin steht"
    Möge die Macht mit Bayer04 sein!

  • mal abgesehen von der Selbstanzeige, zu spät oder nicht umfangreich genug...das ganze wird alles irgendwie im Sande verlaufen, und der liebe Herr Hoeneß wird mit einem blauen Auge davon kommen......und das war von Anfang an nicht anders zu erwarten! :LEV17

  • @VV:
    Denke, du hast mich missverstanden: Ich meinte, es sei zu tolerieren, Uli H. aufgrund seiner Selbstanzeige auch ohne Verurteilung als Straftäter oder in diesem Falle "Verbrecher" zu titulieren. Er tut es mit der Selbstanzeige, unabhängig von deren möglicherweise strafbefreiender Wirkung, ja selbst.


    kaka-8:
    Natürlich hat dertorgarant recht! Lediglich formaljuristisch ist die Sicht eine andere.

  • Das ist falsch, "dertorgarant". Dann wäre so gut wie jeder Mensch, ich behaupte sogar jeder, ein Straftäter.

    Ordnungswidrigkeiten begeht wohl wirklich jeder in seinem Leben. Das liegt in der Natur des Menschen. Aber Straftaten? Magst du mir bitte mal Beispiele für Straftaten nennen, die jeder schon einmal begangen hat?

  • Das ist falsch, "dertorgarant". Dann wäre so gut wie jeder Mensch, ich behaupte sogar jeder, ein Straftäter.


    Kann man natürlich so sehen. Als Straftäter kann man bezeichnet werden, sobald man vorsätzlich oder fahrlässig eine vorher festgelegte Straftat begangen hat und diese auch rechtswidrig ist.
    Jetzt kommen wir zur Unterscheidung. Als Straftäter wird man meines Verständnisses nach erst dann tituliert, wenn man auch tatsächlich schuldig ist und der Uli H. aus München hat genau diesen Punkt mit seiner Selbstanzeige erfüllt. Die Schuldfrage steht also gar nicht mehr aus, es stellt sich nur noch die Frage nach der Strafe.


    Also ist es quasi eine Frage des "erwischt werdens". Klar ist vermutlich fast jeder Mensch ein Straftäter, aber jemanden wirklich als diesen bezeichnen kann ich nur bei einer nachgewisenen Schuld.
    Das ist zumindest mein Verständnis der Sachlage.

    C. Streich: "Ich habe zwar einen deutschen Pass, aber ich fühle mich nicht als Deutscher. Ich bin ein Mensch, der einen Pass hat, in dem deutsch drin steht"
    Möge die Macht mit Bayer04 sein!

  • sehr passend... verfahren nicht vor ende september.. nach den wahlen... kann dann schön im sande verlaufen :LEV17

    Das tut es sowieso, egal ob vorher, nachher, zwischendurch oder währenddessen irgendwelche Wahlen - egal mit welchem Ausgang - stattfinden. Dafür ist der Filz in Bayern parteiübergreifend viel zu dick und der hochangesehene Uli H. in alle Richtungen genügend "vernetzt".

    Mein Allstar-Team: Vollborn, Jorghinho, Juan, Hörster, Heintze, Schneider, Vidal, Emerson, Schuster, Cha, Kirsten

  • Einigen wir uns einfach darauf. Herr Uli H. aus M. ist ein Verbrecher, der wie viele andere Verbrecher frei herumlaufen darf.


    Sehr schön, steht also für dich schon fest. Ist aber eher so, wie die Brigitte Mira sing: Die Männer sind alle Verbrecher, dein Statement.


    Er ist es erst dann , wenn er mehr als ein Jahr Haft bekommen hat. M.E bekommt er die aber nicht, weil sein Vergehen unterhalb der Schwelle des BGH angesiedelt sein wird, der Mann ( http://www.sueddeutsche.de/spo…ulaere-aufgaben-1.1666802 ) ist nämlich gut und die Anklage wegen Steuerhinterziehung gesichert, nur das Ausmaß ist noch nicht beurteilt.


    Aber immer schön den Volksmund oder Volkes Stimme ertönen lassen. Die hat immer rächt..äh recht :LEV18

  • Sehr schön, steht also für dich schon fest. Ist aber eher so, wie die Brigitte Mira sing: Die Männer sind alle Verbrecher, dein Statement.


    Er ist es erst dann , wenn er mehr als ein Jahr Haft bekommen hat. M.E bekommt er die aber nicht, weil sein Vergehen unterhalb der Schwelle des BGH angesiedelt sein wird, der Mann ( http://www.sueddeutsche.de/spo…ulaere-aufgaben-1.1666802 ) ist nämlich gut und die Anklage wegen Steuerhinterziehung gesichert, nur das Ausmaß ist noch nicht beurteilt.


    Aber immer schön den Volksmund oder Volkes Stimme ertönen lassen. Die hat immer rächt..äh recht :LEV18


    Wieso ist man erst ein Verbrecher, wenn man mehr als ein Jahr Haft bekommt? Für mich ist das Wort Verbrecher definiert mit dem Brechen des Gesetzes. Dass er das getan hat, hat er längst selbst zugegeben. Daher ist die Bezeichnung "Verbrecher" meiner Meinung nach nicht nur zulässig sondern absolut passend!

    "Wenn wir einen Menschen hassen, so hassen wir in seinem Bild etwas, was in uns selber sitzt. Was nicht in uns selber ist, das regt uns nicht auf." - Hermann Hesse, Demian.

  • Herr H. wird vor dem Landgericht angeklagt!


    Nach § 24 Abs. 1 Nr 2 GVG ist das Amtsgericht grundsätzlich in
    Strafsachen zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über vier Jahre
    zu erwarten und nicht mit einer Unterbringung des Beschuldigten in einem
    psychiatrischen Krankenhaus oder in der Sicherungsverwahrung zu rechnen
    ist.


    Also erwartet die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von mehr als vier Jahren!!! Von wegen zwei Jahre auf Bewährung!

  • Er wird vor der 5. Strafkammer des Landgerichts München angeklagt. Das ist die Wirtschaftsstrafkammer. Daher galube ich nicht, dass dieser § hier greift. Zumal sich ja sämtliche Medien irren müssten.
    Ausnahmslos alle, egal ob seriös oder nicht, berichten von dem wahrscheinlich milden Urteil. Wenn die Staatsanwaltschaft 4 Jahre Haft erwarten würde, wie du schreibst, hätte das schon längst auf allen Titelseiten gestanden.