Stimmt. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass selbst Uli H. erst dann ein Straftäter ist, wenn er rechtskräftig verurteilt wurde. Und das ist auch gut so!
Die befreiende Wirkung der Selbstanzeige ist eine drollige Sache. Unabhängig von einer Selbstanzeige ist doch das grundlegende Vergehen das Gleiche.
Also "entscheiden" nur der Inhalt und der Zeitpunkt der Einreichung der Selbstanzeige, ob man ein Straftäter ist, oder nicht. Das ist doch absurd!
Das ist doch Blödsinn. Straftäter bin ich ab dem Zeitpunkt der Straftat und nicht erst nach der Urteilsfällung. Und mit der "Selbstanzeige" hat er ja schon selber zugeben, dass er ein Täter ist. Die Frage bleibt eben nur noch, ob er Bewährung bekommt oder nicht.