Richtig, das hat was mit der Zuständigkeit aufgrund des Delikts zu tun.
Der offizielle FC Bayern Thread
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Lest ihr eigentlich nicht richtig?
ZitatNach § 24 Abs. 1 Nr 2 GVG ist das Amtsgericht grundsätzlich in Strafsachen zuständig, wenn eine Freiheitsstrafe nicht über vier Jahre
zu erwarten...Also alles *unter* vier Jahren
Es dürften sich einmal mehr diejenigen bestätigt sehen die gesagt haben, jemand wie Uli H wird niemals hinter Gittern kommen. Erst recht nicht in Bayern.
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Nein, alles mit vier Jahren und unter vier Jahren ... Wenn du schon so genau bist
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Wieso ist man erst ein Verbrecher, wenn man mehr als ein Jahr Haft bekommt? Für mich ist das Wort Verbrecher definiert mit dem Brechen des Gesetzes. Dass er das getan hat, hat er längst selbst zugegeben. Daher ist die Bezeichnung "Verbrecher" meiner Meinung nach nicht nur zulässig sondern absolut passend!Dann befass dich mal mit der juristischen Definition eines Verbrechens/Vergehens gemäß §12 StGB. Schon ein Blick in Wikipedia hätte gereicht, um den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen zu begreifen:
"Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle gesetzlich normierten Delikte bewertet, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung).
Delikte mit Androhung einer geringeren Mindeststrafe werden gemäß § 12 Abs. 2 StGB als Vergehen bezeichnet.
Ist ein Vergehen in besonderen Fällen mit höherer Strafe bedroht,
sodass eine Mindeststrafe von über einem Jahr vorgesehen ist, bleibt die
Tat dennoch ein Vergehen - Gleiches gilt entsprechend auch umgekehrt (§ 12 Abs. 3 StGB)." -
Dann ist er wohl ein Vergeher..
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Ok, dann ist Steuerhinterziehung eben ein Vergehen, auch wenn sie in der Größenordnung eines U. H. ja mit mindestens einem Jahr bestraft werden würde, wenn nicht ein Großteil praktischerweise schon verjährt wäre...
Und was ist man dann, wenn man sich vergangen hat? Ein Vergeher, wie von LZG vorgeschlagen? Oder ein Verbrecherchen? Oder ein Straftäter? Unschuldig ja wohl nicht mehr, oder doch? -
Mein Gott es geht um Steuerhinterziehung. Und in anbetrachtet der ansonsten von ihm gezahlten Steuern ist die Summe recht gering. Da ist es mir recht egal ob nun Gefängnisstrafe oder ne hohe Geldstrafe die dem Staat eventuell mehr nützt. Da gibt es in Deutschland ganz andere Gerichtsurteile und Rechtsprechungen die einen aufregen. Ich frag mich ob ihr bei allem solche Gerechtigkeitsfanatiker seit, vor allem gegenüber euch selbst ?
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Was hat jetzt mein Gerechtigkeitssinn mit der korrekten Bezeichnung zu tun?
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Dann befass dich mal mit der juristischen Definition eines Verbrechens/Vergehens gemäß §12 StGB. Schon ein Blick in Wikipedia hätte gereicht, um den Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen zu begreifen:
"Im deutschen Strafrecht werden gemäß § 12 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen alle gesetzlich normierten Delikte bewertet, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung).
Delikte mit Androhung einer geringeren Mindeststrafe werden gemäß § 12 Abs. 2 StGB als Vergehen bezeichnet.
Ist ein Vergehen in besonderen Fällen mit höherer Strafe bedroht,
sodass eine Mindeststrafe von über einem Jahr vorgesehen ist, bleibt die
Tat dennoch ein Vergehen - Gleiches gilt entsprechend auch umgekehrt (§ 12 Abs. 3 StGB)."Schön, hab ich was andreas geschrieben und über die StPO, StGB uvm musse mir nix erzählen. Außer: der Ball ist rund
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Und nochmal: Für die Anklage zum Landgericht (statt zum Amtsgericht) gibt es nur einen Grund: Die Straferwartung liegt über 4 Jahre Freiheitsstrafe!
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Gibt es noch ein paar Haare zu spalten?
Ich mache euch ein Angebot: Für mich ist der Uli ganz klar ein Betrüger!! -
Bevor hier jeder mit juristischen Halbwissen herumwirft, möchte ich kurz anmerken, dass das Landgericht, in Form der 5. Wirtschaftsstrafkammer, aufgrund von § 74c Abs. 1 Nr. 3 GVG seine Zuständigkeit begründet. Mit der Straferwartung hat dies in dem Fall nichts zu tun. Denn Wirtschaftsstrafkammern sind besondere Strafkammern, die bei den Landgerichten gebildet werden und aufgrund ihrer Fachkompetenz u.a. in Steuerstrafsachen tätig werden.
Dass man umgangssprachlich ein Verbrechen nicht im Sinne von § 12 StGB verwendet sollte doch jedem Juristen klar sein. Ich finde die obige Diskussion daher ein wenig "überzogen". Eueren Eltern erklärt ihr doch auch nicht, was eine GoA ist ;).
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§ 74c Abs. 1 Nr. 3 GVG
Ich würde sagen, Du bist Opfer eines aberratio ictus. Die Norm, die Du nennst, regelt keine instanzielle (!) Zuständigkeit. Eine besondere Strafkammer beim Landgericht kann nur dann zuständig sein, wenn die instanzielle Zuständigkeit des Landgerichts überhaupt begründet ist (s. den Verweis auf § 74 Abs. 1 GVG)! -
Bevor hier jeder mit juristischen Halbwissen herumwirft, möchte ich kurz anmerken, dass das Landgericht, in Form der 5. Wirtschaftsstrafkammer, aufgrund von § 74c Abs. 1 Nr. 3 GVG seine Zuständigkeit begründet. Mit der Straferwartung hat dies in dem Fall nichts zu tun. Denn Wirtschaftsstrafkammern sind besondere Strafkammern, die bei den Landgerichten gebildet werden und aufgrund ihrer Fachkompetenz u.a. in Steuerstrafsachen tätig werden.
Dass man umgangssprachlich ein Verbrechen nicht im Sinne von § 12 StGB verwendet sollte doch jedem Juristen klar sein. Ich finde die obige Diskussion daher ein wenig "überzogen". Eueren Eltern erklärt ihr doch auch nicht, was eine GoA ist ;).
Sehr schön und richtig, Matze. Die GoÄ Z 800 ff könnte man auch ab und zu hier heranziehen....
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OK. Ich weiss, dass ich Recht habe, höre aber auf zu versuchen, euch vom Richtigen zu überzeugen.
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Das ist mir schon klar. Ich wollte das hier nur nicht in ein juristisches Fachgespräch ausarten lassen, das keinen Menschen interessiert. Die StA wird wegen § 24 I Nr.3 GVG beim LG Anklage erhoben haben und das hat, wie ich bereits schrieb, nichts mit der Straferwartung zu tun.
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Mein Gott es geht um Steuerhinterziehung. Und in anbetrachtet der ansonsten von ihm gezahlten Steuern ist die Summe recht gering. Da ist es mir recht egal ob nun Gefängnisstrafe oder ne hohe Geldstrafe die dem Staat eventuell mehr nützt. Da gibt es in Deutschland ganz andere Gerichtsurteile und Rechtsprechungen die einen aufregen. Ich frag mich ob ihr bei allem solche Gerechtigkeitsfanatiker seit, vor allem gegenüber euch selbst ?
Hoppala, du weißt dass und wieviel Steuern der Uli gezahlt hat?
Ist ja interessant: Dann gib mal Butter bei die Fische und mach uns schlau... -
Ihr brennt doch...
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Breno in der Nähe?
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Breno in der Nähe?
In gewisser Weise schon : Das Steuersünderlein läßt sich von demselben Anwalt vertreten ,
der auch den früheren "Pyro-Beauftragten" des FC Bayern vor Gericht verteidigt hat. -