AUSVERKAUFT: Entlastungszug Dortmund

  • Aber man kann doch, wenn man eine zum Zeitpunkt der Kontrolle, gültige Zugfahrkarte hatte, Einspruch einlegen und muss dann nur die Berabeitungsgebühren zahlen.


    Meine mal sowas gehört zu haben :LEV18

  • Ja das stimmt, weiss aber nicht wie es bei Sonderzugfahrten geregelt wird, also wenn man sein Studententicket oder so vergisst, muss man wenn man es innerhalb von 2 Wochen nachzeigt nur die Bearbeitungsgebühr von mindestens 10€ bezahlen, auch Abzocke vom feinsten

  • Zitat

    Original von Janiro
    Ja das stimmt, weiss aber nicht wie es bei Sonderzugfahrten geregelt wird, also wenn man sein Studententicket oder so vergisst, muss man wenn man es innerhalb von 2 Wochen nachzeigt nur die Bearbeitungsgebühr von mindestens 10€ bezahlen, auch Abzocke vom feinsten


    Aber besser als die 40€ :LEV19

  • Zitat

    Original von Janiro
    Ja das stimmt, weiss aber nicht wie es bei Sonderzugfahrten geregelt wird, also wenn man sein Studententicket oder so vergisst, muss man wenn man es innerhalb von 2 Wochen nachzeigt nur die Bearbeitungsgebühr von mindestens 10€ bezahlen, auch Abzocke vom feinsten


    Man kann ja auch einfach dran denken... :D

  • Zitat

    Original von MeisterJäger-Chef


    Darf man fragen, was die dann machen? 60 Euro Strafe?


    Die Kontrolle findet bereits am Bahnsteigaufgang statt. Ohne Sonderzugticket kommste gar nicht auf den Bahnsteig! :LEV8

  • Zitat

    Original von Buli


    Die Kontrolle findet bereits am Bahnsteigaufgang statt. Ohne Sonderzugticket kommste gar nicht auf den Bahnsteig! :LEV8


    Eben ... :LEV16 :LEV17 durfte dann schön ne 3/4 stunde am opladener bahnhof aufn regio warten :LEV16 :LEV17

    Interpunktion und Orthographie dieses Beitrages ist frei erfunden.
    Eine Übereinstimmung mit aktuellen oder ehemaligen Regeln wäre rein zufällig und ist nicht beabsichtigt.