Probleme Tickets (Hotline, Online Shop, etc.)

  • g) ist erkennbar rechtlich unwirksam - dass weiß der Bayer auch genau, schreibt es halt trotzdem in die AGB rein. Es gibt zu dem Thema klare Rechtsprechung. In AGB darf ich NUR den gewerblichen (= auf Gewinnerzielung ausgelegten) Weiterverkauf (d.h. zu einem höheren Preis als dem Einkaufspreis) verbieten.


    Die Weitergabe an "Gästefans" kann nicht rechtswirksam verboten werden (nicht in AGB).


    Daher ist es auch Blödsinn, wenn hier immer mal wieder die Forderung hochkommt, der Verein müsse gegen Leute vorgehen, die Ihre Tickets weitergeben. Wenn der Verein keine Gewerblichkeit nachweisen kann hat er keinerlei Handhabe.

    Das stimmt soweit. Rechtlich ist da nichts zu holen, wenn man nicht gewerblich verkauft. Allerdings kann man sich per Hausrecht seine Geschäftspartner aussuchen. Ist wie in der Disco. Du hast dann leider immer die falschen Schuhe an.