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Stimmung / Support Bayer 04 Leverkusen Thread NR.8
- FA-Chef
- Geschlossen
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Original von tobstar
1000versteh ich nich ?!
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1003. schwachsinner beitrag?
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Original von tobstar
1000Ich weiss nicht ob es so gemeint ist, wie ich denke: aber WENN , dann ist es einer der sinnvollsten Beiträge, die ich je hier gelesen habe !!!
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Tormusik gehört dazu. bei Bayern der Zllertaler Hocheitsmarsch ist kult, bei WOb das Ramalam, Dingdong ist kult und beim Stutgart Pennywise mit BroHym ist auch mega geil.
Ich finde es eigentlich gut das bei uns immer mal was anderes kommt... "Rocking all over the world" ist sehr geil und am besten ist, bei wichtigen Spieln und entscheidenen Toren "Freude schöner Götterfunken"...
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Original von doktormarius
Tormusik gehört dazu. bei Bayern der Zllertaler Hocheitsmarsch ist kult, bei WOb das Ramalam, Dingdong ist kult und beim Stutgart Pennywise mit BroHym ist auch mega geil.Ich finde es eigentlich gut das bei uns immer mal was anderes kommt... "Rocking all over the world" ist sehr geil und am besten ist, bei wichtigen Spieln und entscheidenen Toren "Freude schöner Götterfunken"...
Schon richtig. Nur leider wird bei uns der Torjubel immer abgewürgt.
5-10 Sekunden Wartezeit wäre schön.
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Original von SVB-92
man könnte gegen bielefeld nur einen banner aufhängen den "gegen stadionverbote" und ein stimmungsboykott durchziehn aus solidarität mit den stadionverbotlern...denke aber das die stimmung einen einbruch erleiden wird wenn die mannschaft am drücker ist wird mal aus der kurve ein gesundes bayer oder leverkusen kommen aber besonders auswärts wird wohl schluss sein mit den ganzen schönen liedern... vorerst...
halte ich nicht für richtig
die gründe wurden ja schon genannt
wer es provoziert, muss mit strafen rechnen -
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Original von MBL-Patrick
Wenn ich son Driss hören will, geh ich in ne Dorfdisko und nicht ins Stadion. M.m.n. absolut unpassend und peinlich. TORMUSIK ABSCHAFFEN!stimme dem zu!
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Original von Alex_aka_Fes
halte ich nicht für richtig
die gründe wurden ja schon genannt
wer es provoziert, muss mit strafen rechnenwie wärs denn mal mit einer aktion für fans, die seit 20 jahren zum bayer gehen und noch nie streß mit polizei, ordnern oder stadionverboten hatten??? ... oh mann, was habe ich all die jahre nur falsch gemacht, bin ich etwa gar kein richtiger fußballfan??
im ernst: ich beteilige mich doch nicht an einer aktion, die irgendwelche pupertären vollpfosten ohne erziehung und sozialkompetenz "reinwaschen" soll! - das habe ich schon auf der arbeit und brauche ich nicht auch noch in meiner freizeit! -
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Und dieses übertiebene "Werkself" Ansagen vom Stadionsprecher geh mir auch ein wenig auf die NErven!stimmt, das ist in der tat mittlerweile nahezu peinlich - hilfe, marketing!
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Original von Chris
Geht es hier um nachgewiesene Straftaten?
Es ist einfach ein Unding, dass Stadionverbote in Deutschland auf Verdacht ausgesprochen werden. Rechtsstaat und so ein Blablubb. Fussballfans sind Freiwild, bei denen gängige Gesetze wie die Unschuldsvermutung zum Beispiel mal eben außer Kraft gesetzt werden.
Wenn man dies am eigenen Leibe spürt, verliert man umso mehr den Glauben in diesen Staat.Chris
Bitte nicht alle in Schutz nehmen ,ich glaube wohl das die meisten wußten was die da riskieren -
Ich dachte immer in Deutschland zählt das Prinzip der Unschuldsvermutung, bis die Schuld nachgewiesen ist. Ist also jemand mit Stadionverbot zu belegen, der sich möglicherweise an Hoolähnlichen Aktionen beteiligt hat oder evtl. nur an ihnen teilnehmen wollte? Denkt mal drüber nach, egal wie verdient der Ein- oder Andere dieses Stadionverbot hat, rechtens kann es gar nicht sein.....
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Kann mich da dem Eschi nur anschließen. Wenn jemand tatsächlich eine Straftat begangen hat, gehört er bestraft, aber eben nur, wenn das zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Daraus ergibt sich, ein Stadionverbot sollte nur ausgesprochen werden, NACHDEM die Schuld erwiesen ist und nicht vorher und schon gar nicht, wenn im Schreiben steht: vermutet bzw. möglicherweise.
@ Herbert: Es geht nicht darum, alle in Bausch und Bogen in Schutz zu nehmen. Sie haben sicher gewußt, was sie riskieren. Trotzdem ist das nicht automatisch der Freibrief für die Vereine, das Rechtssystem zu beugen.
Was ist denn mit denen, die - unabhängig von den aktuellen Verboten - völlig unschuldig in der Datei Gewalttäter Sport stehen und das ggfs. nicht mal wissen. Die sind im Grunde auch vorverurteilt, können u.U. mit Schwierigkeiten aller Art rechnen, wenn sie mal verreisen wollen. Im Grunde sind wir alle erstmal pauschal, und zwar seitens Vereinen und Polizei, gewalttätig, weshalb sonst landen Personalien, auch, wenn derjenige nachgewiesenermaßen nichts getan hat, als zum falschen Zeitpunkt an der falschen Stelle zu stehen, automatisch in dieser Datei? -
Und ich bin für die Wahrung des Hausrechts.
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@ Nordisch: Das Hausrecht kann doch gewahrt bleiben, aber dann gilt, der Verein kann jemanden daran hindern, sein eigenes Stadion oder sein eigenes Gelände zu betreten, nicht aber fremde Stadien oder Gelände.
Oder muss ich Deine Bemerkung anders verstehen? -
Bin kein Anwalt, deshalb frage ich mal ganz naiv: Ist nicht auch der Versuch einer Straftat strafbar?
Verfolge das ja nicht sooo aufmerksam, aber wurde die Datei Gewalttäter Sport nicht abgeschafft/gelöscht - zumindest offiziell?
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Original von Frostbeule
Kann mich da dem Eschi nur anschließen. Wenn jemand tatsächlich eine Straftat begangen hat, gehört er bestraft, aber eben nur, wenn das zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Daraus ergibt sich, ein Stadionverbot sollte nur ausgesprochen werden, NACHDEM die Schuld erwiesen ist und nicht vorher und schon gar nicht, wenn im Schreiben steht: vermutet bzw. möglicherweise.@ Herbert: Es geht nicht darum, alle in Bausch und Bogen in Schutz zu nehmen. Sie haben sicher gewußt, was sie riskieren. Trotzdem ist das nicht automatisch der Freibrief für die Vereine, das Rechtssystem zu beugen.
Was ist denn mit denen, die - unabhängig von den aktuellen Verboten - völlig unschuldig in der Datei Gewalttäter Sport stehen und das ggfs. nicht mal wissen. Die sind im Grunde auch vorverurteilt, können u.U. mit Schwierigkeiten aller Art rechnen, wenn sie mal verreisen wollen. Im Grunde sind wir alle erstmal pauschal, und zwar seitens Vereinen und Polizei, gewalttätig, weshalb sonst landen Personalien, auch, wenn derjenige nachgewiesenermaßen nichts getan hat, als zum falschen Zeitpunkt an der falschen Stelle zu stehen, automatisch in dieser Datei?Da gebe ich Dir vollkommen recht aber mir ging es hier auch nur um unsere 77 Leute die mit Sicherheit wußten was bei so einer Aktion so etwas passieren kann, mehr auch nicht
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Die GWS-Datei gibt es noch.
Es gibt 2 Gerichts Urteile die Sie für Rechtswidrig erklären, jedoch geht der Staat hier in die 3. und höchste Instanz. Somit ist das Urteil noch nicht Rechtskräftig.
Laut Urteil benötigt eine Verbund Datei in dieser Größenordnung die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat, diese liegt jedoch nicht vor.
Dieses Urteil Betrifft nicht nur die GWS Datei sondern unter anderem auch die Dateien linke Gewaltäter, rechte Gewaltäter, Kriminelle Ausländer und sogar die Anti Terror Datei des Bundeskriminalamtes.
Das erklärt auch warum das Innnenministerium so erpicht darauf ist das verfahren in die länge zu ziehen.
Machen wir uns nichts Vor, bereits enthaltene Datensätze werden niemals gelöscht egal wie dieses Verfahren endet. Es finden sich immer genügend Gesetzeslücken die die Speicherung erlauben.
Allein die Tatsache das niemand weiß in welcher Datei er weshalb gespeichert ist halte ich für einen Unhaltbaren Zustand...http://www.heise.de/newsticker…tswidrig--/meldung/121426
keine Ahnung warum der Link hier nicht erwünscht ist, Einfach mal Hooligan Datei oder GWS Googeln da gibts jede Menge Infos
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Original von Kulator
Bin kein Anwalt, deshalb frage ich mal ganz naiv: Ist nicht auch der Versuch einer Straftat strafbar?Verfolge das ja nicht sooo aufmerksam, aber wurde die Datei Gewalttäter Sport nicht abgeschafft/gelöscht - zumindest offiziell?
Die Vorbereitung einer Straftat ist nur in den seltensten Ausnahmefällen strafbar undzwar dann wenn die Vorbereitungshandlung selbst eine Straftat i.S.d. StGB darstellt. Ansonsten ist die Planung Vorbereitung von Straftaten streng vom Versuchsbeginn abzugrenzen. Der Versuch eines Verbrechens (Straftaten die mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe vorsehen) ist immer strafbar. Der Versuch eines Vergehens nur wenn dies gesetzlich ausdrücklich bestimmt ist. Der Versuch bedeutet Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen zur Verwirklichung der Tat. Das schwierige ist das unmittelbare Ansetzen. Hier kann man die "Jetzt-gehts.los-Formel" verwenden. Demnach würde unmittelbar ansetzen, wer zur Verwirklichung der Tat nach seiner Meinung alles erforderliche getan hat, um diese ohne größere Zwischenhandlung verwirklichen zu können.
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