ZitatOriginal von Frostbeule
erfolgt ein Freispruch aus Mangel an Beweisen, dann bleibt es erstmal bestehen und ist ins Ermessen der Vereine gestellt, ob es aufgehoben wird oder nicht.
Laut DFB - Richtlinen ist ein Stadionverbot auch dann aufzuheben:
"Das Stadionverbot ist von der festsetzenden Stelle aufzuheben, wenn der
Betroffene nachweist, dass
- das dem Stadionverbot ausschließlich zugrunde liegende Ermittlungsverfahren
nach § 170 Abs. 2 StPO oder nach einer entsprechenden
Regelung des JGG eingestellt worden ist (...)
sind."