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Kontrollausschuss leitet Verfahren ein
DFB ermittelt gegen Starke
Das Spiel 1. FCK gegen MSV Duisburg hat möglicherweise Folgen für den Gäste-Torwart Tom Starke. Wie der DFB bekannt gab, wurde gegen den Schlussmann ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Er soll sich bei dem 5:3-Auswärtserfolg seines Teams laut DFB "eines krass sportwidrigen Verhaltens in Form eines unsportlichen Verhaltens" schuldig gemacht haben.
Der 28-Jährige soll eine beleidigende Geste in Richtung des Unparteiischen gemacht haben, nachdem Sam in der 77. Minute per Foulelfmeter für die Hausherren zum zwischenzeitlichen 3:4 verwandelt hatte und Starke die Gelbe Karte gezeigt worden war. Schiedsrichter Peter Sippel gab an, die abfällige Geste nicht gesehen zu haben, was den DFB-Kontrollausschuss jetzt zu Ermittlungen aufgrund der TV-Bilder veranlasste.
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Phantomtor
Ein Phantomtor (von gr.: Phantasma, Phantasie, was so viel wie „Trugbild“, „unwirkliche Erscheinung“ oder „Einbildung“ bedeutet) ist ein Begriff aus der Sportberichterstattung und bezeichnet ein Tor, das vom Schiedsrichter anerkannt wird, obwohl Ball oder Puck die Torlinie nicht den Regeln entsprechend überschritten haben.
Der Begriff geht vermutlich auf das bekannteste Phantomtor zurück, das Thomas Helmer am 23. April 1994 im Erstligaspiel am 32. (drittletzten) Spieltag für den FC Bayern München gegen den 1. FC Nürnberg „erzielte“.
In der 26. Spielminute beförderte Helmer aus einer undurchsichtigen Situation im Strafraum heraus den Ball Richtung Nürnberger Tor. Er verfehlte und der Ball rollte links am linken Pfosten vorbei über die Torauslinie. Der Schiedsrichter-Assistent Jablonski hingegen hatte zur Verwunderung aller ein Tor gesehen und signalisierte dieses dem Schiedsrichter Hans-Joachim Osmers. Osmers erkannte den Treffer an und Bayern München gewann das Spiel 2:1 (inklusive Phantomtor).
Im Nachhinein erklärte der DFB das Tor jedoch für ungültig, berief sich in dem Fall nicht auf eine Tatsachenentscheidung und setzte das Spiel neu an. Bayern München gewann das Wiederholungsspiel 5:0.
Kurios: Nürnberg verschoss im ersten Spiel kurz vor Schluss noch einen Elfmeter (der Schütze war der frühere Bayern-Spieler Manfred Schwabl). Bei einem 2:2 hätte es keinen Protest gegeben. Unter der Annahme, dass alle weiteren Spiele mit demselben Ergebnis beendet worden wären, wäre der FC Bayern mit einem Unentschieden nicht Meister geworden (sondern der 1. FC Kaiserslautern) und Nürnberg hätte durch den Punktgewinn den Klassenerhalt erreicht (anstelle des SC Freiburg).
Einerseits wehrt man sich bei DFL und DFB strikt dagegen, spielentscheidende Szenen, die vom Schiedsrichtergespann nicht gesehen oder falsch bewertet werden, durch einen Video-Beweis und vermittels Video-Schiedsrichter klären zu helfen, und so spielentscheidende Fehler auf ein Minimalmaß zu reduzieren.
Andererseits wird von DFL und DFB höchstselbst immer wieder, wie in den obigen Beispielen, der nachträgliche Video-Beweis herangezogen.
Aufgrund von Videobildern gesperrte Spieler, nachträglich annulierte Spiele usw.:
So wird unmittelbar Einfluss auf den Spielbetrieb genommen.
Das ist reine Willkür, was DFL und DFB da betreiben.
Es wird mit zweierlei Maß gemessen.
Und genau das schürt die Vorbehalte der Fans bezüglich Manipulation und Betrug, statt dem entgegenzuwirken.
Oder wie seht ihr das?