Müsste man sich mal genau erkundigen (mach ich jetzt aber nicht :levz1).
Aber normalerweise ist eine einseitige Änderung der Vertragsdetails (und dazu gehören ja theoretisch auch die AGB(!?)) nicht ohne Zustimmung des Vertragpartners gültig.
Egal. Mal sehen, ob die Rückgabe seiner JK berücksichtigt wird. Vielleicht geht der Bayer ja auch nur aus Kulanz drauf ein.