Handy-Thread

  • Möchte mir jemand ein paar Handy Wallpaper in der Auflösung 800 x 480 Pixel machen, oder weiss, wo ich solche herbekomme? Verschiedene Sachen vom Bayer möglich: Kurve, Logos, Mannschaft....


    Danke :LEV2

    RED BLACK GENERATION


    Und wie der Schwabe ganz richtig sagt: Mit Knödli im Dödli ist Vögli..mhm nit mögli ;)

  • sehr schade dass keiner helfen kann.


    Sonst würd eich schrieben, dass ich vom Verkauf zurücktrete, weil das Branding verschwiegen wurde. Noch ist nichts bezahlt oder verschickt...


    Habe nen ähnliches Problem. Erster Ebay-Kauf war direkt ne Enttäuschung. "Neues LG Handy" war anscheinend ne billige Fälschung....Akkuklappe defekt, Flecken im Display usw...
    Hab das Handy kurz vor WEihnachten mit Rückschein zurückgeschickt und nen nettes Briefchen beigelegt. Indem stehen die Mängel und dass ich vom Kaufvertrag zurücktrete.


    Das Geld wurde bis jetzt noch nicht zurücküberwiesen... :LEV16

  • Naja dann google doch mal. Zu dem Thema wird es mit Sicherheit in irgendwelchen Juristen-Foren etc. pp einträge geben.
    Ansonsten würd ich sagen abwarten ;)


    Um welche Summe handelt es sich denn?

  • Naja dann google doch mal. Zu dem Thema wird es mit Sicherheit in irgendwelchen Juristen-Foren etc. pp einträge geben.
    Ansonsten würd ich sagen abwarten ;)


    Um welche Summe handelt es sich denn?



    habe ausgiebig gegoogelt. Steht für beide Parteien was drin. Manche sagen Branding ist ne klare EInschränkung die man angeben MUSS, andere wiederrum nicht.


    Es geht um über 250 Euro. Da ich das Handy mit Branding nicht möchte würde ich es eh wieder verkaufen wollen. Und Handys mit Branding gehen nunmal für deutlich weniger weg, das ist Fakt.

  • Also wenn du ne Rechtschutzversicherung hast würd ich einfach mal abwarten.
    Dem Verkäufer vorher noch ne nette Mail schicken wo du deinen Standpunkt erläuterst und gut.


    Wenn nicht dann würd ich sagen Augen zu und durch...

  • Also wenn du ne Rechtschutzversicherung hast würd ich einfach mal abwarten.
    Dem Verkäufer vorher noch ne nette Mail schicken wo du deinen Standpunkt erläuterst und gut.


    Wenn nicht dann würd ich sagen Augen zu und durch...



    habe ich nicht. Mail bereits verschickt. Müsste nur wissen, ob man zwangsläufig sowas angeben muss wie ein Branding und ob ich somit im Recht bin. Im Internet finde ich kein klares JA.


    Augen zu und durch hieße kaufen. Naja, man muss auch mal verlieren können, mache ich halt Verlust...


  • Ich denke da wirst du nichts machen können, außer eine schlechte Bewertung abzugeben.


    Höchstens ihn fragen, ob er es zurück nimmt.

  • Deswegen die Frage mit der Rechtschutz....das ist immer so eine 50/50 Sache.
    Also am besten bezahlen und selbst Branding entfernen eh es richtig teuer wird.


    gruß


    Ps: Ist es das Handy was du auch hier im Forum anbietest ? Wenn ja dann schreib wenigstens hier dazu
    das es nen Branding hat :LEV18

  • Rechtschutz sollte man bei solchen Sachen nicht in Anspruch nehmen.
    Zudem gibt es beim Kauf von Privat eigentlich kein Umtauschrecht.
    Leider ist es das Problem des Käufers, wenn man Sachen aus privater Hand kauft OHNE die Dinge vorher zu besichtigen.
    Das mag bei Versandhäusern kein Problem sein, aber gerade bei Handys gibt es schon mal Ärger.
    Deswegen am besten den Verkäufer vorher alle Fragen stellen, dann bekommt oft schon gar KEINE Antworten.
    Habe mal ein defektes Autoradio bekommen, heute kenne ich das Risiko besser.
    Einfach in der Ebay Community durchlesen was dort so abgeht.....

    Gruß FA-CHEF
    Kaderbeurteilungs Messmethoden von mmikee
    1.Objektive Kaderanalyse nach Berbatov
    2.Approximationsverfahren nach Voronin, Juan oder Schneider
    3.Ramelow-Schätz-Verfahren

  • ich hab ihn ja gefragt ob er es zurück nimmt...


    er meint er hat keine Lust auf Stress und ich soll bezahlen. Ich kann mich ja aber auf die ebay AGBs stützen die ja sagen, dass man immer das Produkt so genau wie möglich beschreiben sollte. Un dien Branding ist ja eine klare Wertminderung.


    Ich hlönnte ihm ja damit drohen den Rechtsweg einzuschlágen,oder er verkaft es einfach an den 2. Höchstbietenden. Egtl müsste ich ja auch Recht haben. Hab mal ne email an Ebay geschickt.


    Kennt jmd ne Möglichkeit wo man einen Rechtsanwalt einfach mal fragen kann ohne schon groß was zahlen zu müssen?


    Selbst wenn es zum Rechtsfall wird kann ich jaegtl nur gewinnen. Ich möchte das Handy auch nicht mit entferntem Branding.


    Kann ihm das ja alles schreiben, auch dass ich ebay kontaktiert habe und dass es keine positive Bewertung geben wird.


    JMD nen besseren Tipp?

  • Denke nicht das Ebay hier vermittelt. Ich würde dem Verkäufer auch nicht grosartig drohen, sondern einen Vorschlag zur Lösung machen.
    Wie hoch ist die Wertminderung durch das Branding konkret?

    Gruß FA-CHEF
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  • woher soll man das wissen, bzw ermitteln. Ich wollte das Handy ohne. Es hat ein Branding da es aus einem Gewinnspiel stammt. Das hat er aber nie gesagt.


    Handys mit Branding gehen bei ebay für weniger weg und stammen meist aus irgendwelchen Vertragsverlängerungen und dann verkaufen sie es...


    Wenn ich das kaufen muss werd ich gucken das ichs wieder los werde.

  • Behalt das Geld, schick die ware zurück. Was will er machen? Im Grunde genommen auch nur drohen. Im schlimmsten falle musst du das Handy kaufen. Aber dann ist er der jenige der den Rechtsweg aufsuchen muss. Ob er das dann macht, man weiß es nicht. Ich würde es in dem Falle drauf ankommen lassen.

  • Wenn Du noch nicht bezahlt hast, dann lass es einfach.
    Der Rechtsweg bedeutet ja Zeit und Geld, so teure Handys gibt es ja 2010 gar nicht mehr....

    Gruß FA-CHEF
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  • ich habe noch nicht bezahlt, und es wurde auch noch nicht verschickt.


    Ich möchte ihm nur sagen, dass ich das Handy nicht bezahlen werde, da er unterschlug dass es ein Branding hat was eine ganz klare Wertminderung darstellt.


    Er hätte es ja bildlich oder per Text sagen müssen. Man kann ja nicht iwas wissentlich unterschlagen




    @ Fa-Chef: Stimmt. Er muss dann den ersten Schritt gehen. Wobei er auch da nicht viel in der Hanmd haben dürfte, außer dass der Verkauf bindend ist. Aber in den AGBs steht ja auch, dass man seine Ware so genau wie möglich und Präzise und mit allen Zusätzen beschreiben MUSS!!!
    Somit bin ich nicht zum kauf verpflichtet



    Danke schonmal, ich sag noch wie es ausgeht...

  • Zitat

    Erstmals hat jetzt ein Gericht ein Mobilfunkunternehmen wegen Brandings verurteilt.


    Presseberichten zufolge muss der Netzbetreiber T-Mobile einem Käufer den Kaufpreis für ein gebrandetes und in der ursprünglichen Programmierung verändertes Siemens-A60-Handy erstatten. Der Potsdamer
    Michael B. hatte das Handy samt Guthabenkarte für 79,95 Euro gekauft.


    Bei der Nutzung stellte sich heraus, dass die normalerweise frei wählbare Funktion der linke Display-Taste fest mit einer kostenpflichtigen WAP-Verbindung ins mobile Internet belegt war - eine Folge des T-Mobile Brandings. Das Amtsgericht Potsdam urteilte jetzt, dass dies ein Mangel ist und gab T-Mobile auf, den Kaufpreis zu erstatten (Aktenzeichen: 34 C 563/04).


    Quelle: www.chip.de/news/Gericht-Handy-Branding-als-Geraete-Mangel-eingestuft_14492312.html


    T-Mobile ist zwar kein Privatanbieter, aber das Gericht sieht ja das Branding als eindeutigen Mangel an.

    Jetzt, Überzahl ! Zwei gegen zwei ! (Beni Turnheer)
    Ihr Spieler und Fans auf der ganzen Welt, die ihr den Fußball liebt und verehrt: Holt euch das Spiel zurück!