RB Leipzig

  • Hier mal die entsprechenden Stellen aus einem Artikel der Süddeutschen:

    http://www.sueddeutsche.de/spo…a-an-rb-leipzig-1.1956706

  • Hier mal die entsprechenden Stellen aus einem Artikel der Süddeutschen:

    http://www.sueddeutsche.de/spo…a-an-rb-leipzig-1.1956706


    Ich verweise mal zur Übersicht auf den Post weiter oben vom kicker.


    1. Punkt: Das Logo
    ...möglich das es hier Klärungsbedarf gibt nur ist das kein Grund um RB Leipzig die Lz zu verweigern. Geht es vor Gericht müsste es schon wegen Geringfügigkeit als unverhältnismäßig aufgehoben werden. Zumal die Richtlinien der DFL hier nicht Einheitlich sind.


    2.Punkt:
    ...trifft auf RB nicht zu, ist Rechtlich nicht verbindlich da rB ein verein ist und in der DFL Regel steht EXPLIZIT Kapitalgesellschaft.
    Wenn auch das vor Gericht ginge wird das Gericht den "Grundgedanken" der DFL um die Ohren hauen. "Etwas so Auslegen damit es passt ist Willkür".


    3.Punkt:
    ...RB ist ein Verein. Dieser gibt sich bei Gründung eine Satzung. Solange kein Mitglied oder ein Nichtmitglied Klage dagegen erhebt hat diese Satzung Bestand. Alles weitere regelt das Vereinsrecht in Deutschland. Die DFL hat hier, UND DARF HIER AUCH GAR NICHT, Eingreifen dürfen. Vereins und Parteirecht ist ziemlich hoch gesetzt in diesem Land.
    Die DFL würde massiv Schaden erleiden wenn sie einem Verein Satzungsänderungen aufdrückt wofür diese gar keine Berechtigung hat!


    An der Stelle von Seifert und der DFL wären die gut beraten es zu keinem Gerichtsverhandlung kommen zu lassen. Es kann ganz schnell festgestellt werden das viele Punkte der DFL und deren Lz Regeln grobe Verstöße gegen vielerlei Grundrechte sind.

  • Wieso bekommt so ein Verein so eine Aufmerksamkeit in unserem Forum?


    Weil er sie verdient hat.


    Nicht jede Verschwörung ist graue Theorie.
    Ein Insider räumt in der heutigen Ausgabe der "Zeit" mit all den unhaltbaren negativen Vorurteilen gegenüber RB Leipzig auf, deren Geistes Kinder sich auch immer wieder in diesen Fred hier verirren.
    Und nennt, ganz in Sinne meiner Einschätzung, treffend beim Namen, worum es den Kritikern von RBL in Wirklichkeit geht:



    (Nein, ich bin weder Martin Machowecz, noch heiße ich so.)


    -----> zum kompletten Artikel

    Bayer 04 Leverkusen.
    Weil seit 1904 drin ist, was drauf steht.

  • Sorry aber dieses Rumgeheule "mimimimi wir armen Ossis" ist doch wohl ein Witz oder!? Ich kann es nicht mehr hören!!! Immer wieder interessant, dass es aus dem Osten immer heisst, es gibt keine Wessis und Ossis, sondern nur Deutsche. Wenn es dann aber mal negativ läuft, heisst es gleich wieder "wir armen Ossis werden von den Wessis unterdrückt" Lächerlich!!!! Regt mich schon wieder auf, dass ich diesen geistigen Dünnschiss überhaupt gelesen habe.


    Wenn der Scheiss-Verein die Statuten nicht erfüllt steigt er halt nicht auf. PUNKT! Mir doch Latte ob der im Osten oder Westen ist.....

  • Fiasko


    Du bedenkst aber bitte schon das hier ein Journalist am Werke ist? es eine Überschrift geben sollte welche Provoziert? Es in den Mainstream Medien hierzulande immer darum auch geht Menschen, Gruppen usw. gegeneinander Auszuspielen? Nein?
    Leider zeigt mir dein Posting das es bestens funktioniert und Du genau deswegen hier die große Keule schwingt.


    Der Herr Martin Machowecz wurde 1988 in Meißen geboren. Ja, formell ist er "Ossi" aber praktisch ist er ein Kapital Journalist, einer der die Flöte so spielt wie es ihm vorgegeben wird. Schließlich war er Kind im geeinten Deutschland, ging zur Schule weit nach der Wende und studierte vor kurzem erst aus im Turbo Kapitalismus.


    Von daher wäre es gut wenn Du deinen Zorn mal überprüfst ob der Ossi der richtige Adressat ist.
    Wenn andere hier Ost gegen West anbringen mag da auch stark Überdenkendwert sein aber bitte geht doch diesen Medien Spielchen nicht auf dem Leim und schon überhaupt nicht macht es zu eurer polarisierten Meinung. Danke!

  • Keine Ahnung, was Du da mit Deinem vorm Gericht willst. Die DFL stellt Regeln für die Lizenzvergabe auf. Die DFL hat das im Fall RB Leipzig getan, hat denen die Lizenz erteilt, mit Auflagen. Erfüllt RB Leipzig diese Auflagen nicht bis zu besagten Termin, wird RB Leipzig die erteilte Lizenz wieder entzogen und RB Leipzig kann Widerspruch einlegen. Erfüllt RB Leipzig dann wieder nicht die Bedingungen um die Lizenz zu erhalten, werden sie weiterhin keine Lizenz erhalten.


    Wenn Du meinst RB Leipzig soll dann vor ein ordentliches Gericht ziehen, wird a) es ewig dauern bis eine endgültige Entscheidung getroffen wird Berufung usw. b) hätte die DFL noch etliche Trümpfe in der Hand, wie z.B. die Frage handelt es sich tatsächlich um einen Verein.
    Sollte es so kommen, wird RB Leipzig nicht in der zweiten Liga spielen, da sie keine Lizenz bekommen und bis vor Gericht endgültig eine Entscheidung gefallen ist, wird die nächste Saison schon abgeschlossen sein. Da der obere RB Mann ja machen will, was er will und meint dritte Liga tun sie sich nicht mehr an, könnte es im besten Fall, den Verein RB Leipzig bald nicht mehr geben.


    Man kann einfach nur froh sein, dass die DFL nicht so blind ist, wie der DFB.

    Kicker Manager Pro
    2010 Vizeweltmeister
    2010/2011 Qualifiziert für erste Liga
    2011/2012 Deutscher Meister
    2012/2013 Deutscher Meister
    2013/2014 Abstieg in Liga 2
    2014/2015 Ziel Aufstieg

  • ralli


    Verstehe... die DFL kann Willkürlich sagen, das dies und dies und das erfüllt werden muss sonst keine Lz?
    Und du findest das "gut"?


    Die Versicherung eines schwer Kranken sagt... nö wir zahlen nicht aber klagt ruhig den bis das durch ist bist du tot.
    Und du findest das "gut"?


    Das untere ist Alltag und ja, ein sehr gewagter Vergleich. Ändert nichts daran das beides das selbe Grundprinzip zu Grunde liegt.
    In beiden Fällen hat der Kläger Recht aber kann wegen dem Klageweg nur schwer zu seinem Recht kommen.


    Aus Emotionen heraus hier mal ja zum Recht und da mal nein zum Recht zu sagen ist schlicht Willkür.
    Oben habe ich dargestellt das RB Leipzig gegen keine DFL Regel verstößt.


    Und nun entscheide für Dich ob Du den Weg der Willkür gehen willst oder dem des Rechts.

  • Ja die DFL kann das sagen wenn für alle die selben Regeln gelten.
    Und du hast oben nur z. B. erklärt, warum die RB Vereinssatzung nicht gegen vereinsrechtliche Regelungen verstößt. Darum geht es aber nicht.


    Nein, die DFl hat zwei Sachen zu beachten. Den Gleicheisgrundsatz und das Bundesrecht.
    Wenn für alle die selben Regeln gelten, also dem logo, so ist das eine zulässige Auflage. Sie gilt aber nicht für alle gleich.
    Und Punkt 2 und Punkt 3 treffen auf RB Leipzig nicht zu. Punkt 2 da keine Kapitalgesellschaft und alles andere wird nicht geregelt und Punkt 3 darf die DFl NICHT vorgeben.
    Das ist wie AGBs oder Kleingedrucktes in Verträgen usw. Verstößen die gegen Gesetze, Bundesrecht oder gar Grundrechte sind diese immer obsolet.
    Bedeutet, die DFL darf hier nix vorschreiben selbst wenn alle vereine in der DFL dem selben Regelwerk unterliegen.


  • Zur DFL, es ist keine Willkür von der DFL, es gibt Bedingungen um eine Lizenz zu erhalte. Diese Bedingungen muss jeder Verein erfüllen. Red Bull tut es nicht und wenn sie es nicht abändern um die Lizenzbedingungen zu erfüllen, wird ihnen die Lizenz wieder entzogen.


    Zu dem kranken Menschen, a) wenn er gesetzlich versichert ist bekommt er all die Leistungen, die das SGB und die Satzung der gesetzlichen Krankenkasse gewährt.
    b) ist er privat versichert erhält er die Leistungen, die er in seinem Krankenversicherungsvertrag abgeschlossen hat.


    So ist das nun mal im Leben. Ein anderes Beispiel. Ein Beschäftigter hat über seine Firma eine Direktversicherung abgeschlossen und sagen wir mal mit 50 erkrankt er schwer, erhält Erwerbsminderungsrente und wird in 5 Jahren sterben. Er wird von seiner Direktversicherung nichts bekommen, weil der Gesetzgeber festgelegt hat, dass die Direktversicherung erst mit Beginn der Altersrente ausgezahlt werden kann.


    So ist es halt im Leben es gibt Gesetze usw. die das Leben regeln und anders ist es bei RB Leipzig auch nicht.

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    2010/2011 Qualifiziert für erste Liga
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  • Lizenzstreit: Skepsis bei den Juristen und Kind
    In der Auseinandersetzung um die drohende Verweigerung der Zweitliga-Lizenz hat Aufsteiger RB Leipzig einen prominenten Fürsprecher: Präsident Martin Kind vom Bundesligisten Hannover 96 reagierte mit Unverständnis auf die Bedingungen, die die DFL den Sachsen stellt. "Offensichtlich sollen sie ja eine Lizenz, die sie unter gleichen Bedingungen in der 3. Liga bekommen haben, nun in der 2. Liga plötzlich nicht mehr bekommen", sagte Kind am Freitag und ergänzte: "Ich hoffe, dass der Aufstieg nicht an diesen Formalien scheitert. Leipzig ist eine Stadt mit Tradition, die den Bundesliga-Fußball braucht." ...

    Alles Große in der Welt wird nur dadurch Wirklichkeit,
    dass irgendwer mehr tut, als er tun müsste.


  • Ok, Du hast Dich für den Weg der Willkür entschieden. Offensichtlich hast Du kein Interesse meine Argumente auf Dich wirken zu lassen, die mit deinem Standpunkt nicht nur abzugleichen sondern auch mit deinen Informationen was Recht ist und was Willkür ist.


    Es gibt keine "Bedingungen" sondern Lizenzregeln. Die DFL prüft anhand diesen ob eine Lz erteilt wird oder nicht. Soweit so gut. Nun haben wir aber, hier oben schon mehrmals aufgelistet, drei Punkte welche als Regel genommen werden worin die DFL den Verein RB Leipzig auffordert diese "nachzubessern" damit eine Lz erteilt werden kann. So weit auch gut.


    Aber... Punkt 1, siehe oben.
    Gilt nicht für alle. Du schreibst, "muss jeder Verein erfüllen". Das stimmt so schlicht nicht und als Fan von Bayer 04 Leverkusen oder besser für die GmbH solltest Du es besser wissen. Wir haben eine Ausnahme und die begründet sich in der Lex Leverkusen. Aber, da es diese Ausnahme gibt ist die Regel welche die DFL nun RB Leipzig auferlegt nicht durchsetzbar. Wobei ich zugestehe das hier eine Diskussion zulässig ist. Aber die 2: dies ist viel zu geringfügig als wenn es an diesem Logo von RB Leipzig scheitern darf.
    Nach dem Bundesrecht müssen Regeln klar sein und keine "Auslegungssache" darstellen. Bedeutet: RB Leipzig kann hier sagen, das wir im Zuge der "Gründung" schon einmal unser Logo auf Wunsch der DFL angepasst haben und nun will die DFL schon wieder eine Anpassung. Das ist für uns nicht nur unverständlich sondern ein unzulässiger Eingriff in die Tradition und Wahrnehmung unseren Vereins. " Ein Gericht würde hier die Tendenz klar Richtung RB Leipzig haben aber dennoch einen "Vergleich" vorschlagen.


    Zu Punkt 2: ...auch schon weiter oben oft ausgeführt. RB Leipzig ist ein Verein. Keine Kapitalgesellschaft. In den DFL Regeln zur Lz Vergabe steht explizit drin: Betrifft Kapitalgesellschaften". Nun kannst Du meinen das RB Leipzig hier eine "Regel Lücke" ausnutzt und das sei "Unmoralisch". Das kannst Du gerne Anführen und wie die DFL nun sagen... das ist auch für Vereine unser "Grundgedanke". Alles nett... Rechtlich ist das aber UNZULÄSSIG. Ich kann nicht schwarz auf weiß es für Kapitalgesellschaften ausweisen als Lz Vorgabe aber ex explizit nur für diese rein schreiben wenn ich doch eigentlich alle meine und es auch noch als "Grundgedanke einer Lz Vergabe mache". Das ist schlicht Willkür und hat weder was mit Recht noch mit dem Gleicheisgrundsatz was gemein.


    Hier hat die DFL schlicht solche Möglichkeiten vergessen und ist nun am Versuch ihr eigenes Regelwerk "weiter zu interpretieren" als erlaubt. Schlicht Unzulässig.


    Zu Punkt 3: ...wie oben aufgeschlüsselt. Was die DFL will oder nicht will in diesem Punkt ist schlicht UNZULÄSSIG. Ein Verein Gründet sich durch sich selbst und gibt sich eine Satzung durch sich selbst. Diese hat solange Bestand bis es durch das Vereinseigene Schiedsgericht aufgehoben, geändert oder gestrichen wird oder durch eine Klage vor einem ordentlichen Gericht nach Landes oder Bundesrecht kassiert wird. Solange ist die Satzung und damit der Verein gültig.


    Und wenn ich die Satzung mir anschaue gilt diese für "alle" gleich und ist zwar moralisch zu diskutieren aber rein Rechtlich nicht zu beanstanden.


    Wenn die DFL hier Vorgaben bezüglich der Zusammensetzung, des Mitgliedsbeitrages oder anderes machen möchte damit dieser Verein eine Lz für Liga 2 bekommt so ist das UNZULÄSSIG. Das ist wie eine Klausel in verträgen oder oder. Die ist NICHTIG. Und jetzt kommen wir zu dem Punkt den die DFL hier anführen könnte... (was ich aber sehr stark bezweifle das dies bei anderen "Vereinen" aus Liga 1 und 2 auch gemacht wurde oder wird bei Lz Vergabe)... das alle "Vereine" hier gleich behandelt werden. Selbst wenn das wirklich so wäre... steht das hinter der Autonomie eines Vereins da dessen Rechte einem starken Schutz durch das Grund und Bundesgesetz geschützt sind.


    Sprich... diese Regel muss von KEINEM Verein erfüllt sein und die DFL darf auf Grundlage der Nichterfüllung keine Lz verweigern.


    Und zum Schluß... es gibt in Deutschland sehr viele Fälle wo ein schwer erkrankter Mensch keine Gelder von seiner Versicherung bekommt. Das ist nicht das Thema aber es sollte dir deutlich machen auf welchen Weg der Argumentation du dich begibst wenn Du meinst ... der Rechtsweg steht jedem offen aber bis dahin...
    Das ist für mich keine Argumentation und sollte Dir aufzeigen wie falsch Du hier liegst.


  • Sorry, aber ICH habe das hier nicht gepostet!!!! Wende dich mit deinem Beitrag doch bitte an den Kollegen " Berg. Löwe!!!!" AKTION und REAKTION.....


  • Bravo :bayerapplaus

  • @ Stammtischtrainer


    Du hast zu diesem Thema Deine persönliche Meinung, die halt nicht mit meiner übereinstimmt. Du redest bei mir von Willkür und hast ein Beispiel genannt, ich habe versucht Dir aufzuzeigen, dass Dein Beispiel mit dem kranken Menschen davon abhängt, wie ihm geholfen wird, davon abhängt, was entweder gesetzlich oder vertraglich möglich ist. Du scheinst das nicht zu akzeptieren, das ist ja auch ok, nur kannst Du nicht von Willkür reden, wenn es dafür Gesetzte oder Verträge gibt. Die Sachen sind halt klar geregelt und da muss jeder mit leben, ob dies nun Dir gefällt oder nicht spielt keine Rolle.


    Nicht anders ist der Fall RB Leipzig. Es gibt klare Regelungen um eine Lizenz zu erhalten und diese muss jeder Verein erfüllen, wenn nicht gibt es halt doch keine Lizenz für den Verein.


    Du sagst, es wären drei Punkte um die es geht. Es ist aber ja nicht bekannt, welche Punkte RB Leipzig erfüllen muss, um die Lizenz nicht wieder entzogen zu bekommen. Die drei Punkte, die BigB aufgeführt hat, stammen vom kicker, Du weißt aber nicht, ob es noch mehr Punkte gibt, die der Verein erfüllen muss.


    Fakt ist, dass es eine Aussage von Herrn Müller gibt, der bis 2010 zuständig war für Vergabe der Lizenzen bei der DFL der eindeutig gesagt hat, dass nach den Regelungen zur Lizenzerteilung der Verein RB Leipzig keine Lizenz erhalten darf und das der DFB dem Verein schon niemals eine für die dritte Liga hätte geben dürfen.


    Die DFL handelt hier nicht willkürlich, sondern geht ihrer Aufgabe nach und prüft und wenn sie zu dem Ergebnis kommen, RB Leipzig erfüllt Auflagen nicht, ist es deren Pflicht dem Verein die Lizenz zu verweigern.


    Äusserungen, wie Willkür oder Farce oder Verschwöhrungen a la Berg.Löwe sind für mich höchstens Bild Niveau.

    Kicker Manager Pro
    2010 Vizeweltmeister
    2010/2011 Qualifiziert für erste Liga
    2011/2012 Deutscher Meister
    2012/2013 Deutscher Meister
    2013/2014 Abstieg in Liga 2
    2014/2015 Ziel Aufstieg

  • Ha Ha, sorry, den Satz schreibst du doch nur, weil das in deinem Sinne ist. Wenn die DFL so Gewissenhaft ist (wäre), dann sollten sie mal beim HSV oder Schalke schauen oder damals Dortmund. Die wursteln rum, mit ihrem Schuldenberg, während Aachen und Duisburg das Genick gebrochen wurde. Beim HSV sagt Herr Kühne offen, es gibt nur Geld, wenn das und das passiert, naja wenn das keine Einflussnahme ist, weiß ich auch nicht. Aber es ist der HSV, da schaut man dann gerne weg. In vielen Artikeln steht, dass "Rechtsexperten" RB gute Chancen eingeräumt werden, ja sogar wenn RB ein Rechtsstreit anstrebt die 50+1 Regel wackelt, Zitat: "Es ist höchste Zeit, dass diese Klausel von einem staatlichen Gericht oder dem Bundeskartellamt überprüft wird. Diese Regel verstößt meiner Einschätzung nach gegen deutsches und europäisches Kartellrecht". Interessant das ein Jordanier namens Hasan Ismaik ganze 60% Anteile an 1860 München hält. Aber da drückt die DFL ein Auge zu, weil sie "angeblich" vereinbart haben, das er 49% Stimmanteil hat. Vom "Grundgedanken" wovon die DFL ja gern spricht ist 60% aber auch von 49% meilenweit entfernt. Und sorry Herr Müller, :) war mal bei 1. FC Köln und erst vor kurzem bei Dynamo Dresden beurlaubt worden.

    Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein. (Albert Einstein)
    Ich bin zu alt, um von der Angst vor dummen Menschen beherrscht zu werden. (Charlie Skinner)

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