Untersagen die Statuten wirklich schon die Kontaktaufnahme? Ich habe nur folgende Regelung gesehen. Die sagt aber nicht aus, dass man sich nicht unterhalten oder sogar verhandeln darf:
Beabsichtigt ein Verein, einen Berufsspieler zu verpfl ichten, so muss dieser Verein vor der Aufnahme von Verhandlungen mit dem Spieler dessen aktuellen Verein schriftlich von seiner Absicht in Kenntnis setzen. Ein Berufsspieler darf einen Vertrag mit einem anderen Verein nur abschliessen, wenn sein Vertrag mit dem bisherigen Verein abgelaufen ist oder in den folgenden sechs Monaten ablaufen wird. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung zieht angemessene Sanktionen nach sich.
Aus dem Transferreglementder FIFA.
Na gut demnach dürfen sie anscheinend schon mit Ihm sprechen, aber keinen Vetrag abschliessen.
Hatte nur in Erinnerung, dass mit einem Spieler erst 6 Monate vor Ablauf des Vetrages verhandelt werden darf.
Aber wie Cashman ja auch geschrieben hat, die Vereine halten sich eh nicht daran. Es gibt immer Mittel und Wege.
Und großartige Strafen gibt es ja eh nicht, wenn ein Verein dagegen verstösst.