Stadionverbot auch auf Verdacht zulässigErschienen am 30. Oktober 2009
BGH-Entscheidung: Stadionverbot sind auch auf verdacht zulässig. (Foto: dpa)
Randalierer und Hooligans aufgepasst! Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Stadionverbote auf Verdacht für zulässig erklärt. So können die Verbote auch dann erlaubt sein, wenn die konkrete Beteiligung an Gewalttätigkeiten nicht nachgewiesen ist.
Dem Urteil zufolge genügt es bereits, dass der Fan Teil einer durch Randale aufgefallenen Fangruppe war. "Auf den Nachweis, er habe sich an den aus der Gruppe begangenen Gewalttätigkeiten beteiligt, kommt es nicht an", entschied der BGH.
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Bayern-Fan klagt vergeblich
Damit wies das Gericht die Klage eines Fans und Dauerkarteninhabers des FC Bayern München ab, der nach einem Spiel beim MSV Duisburg im März 2006 mit einer Gruppe des Fanklubs "Schickeria München" in eine Randale mit Duisburger Fans geraten war. Er bestritt jede Beteiligung, die anfänglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruchs wurden wegen Geringfügigkeit eingestellt. Trotzdem erhielt er ein bundesweites Stadionverbot für gut zwei Jahre.
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Niedrige Hürde für Stadionverbote
Nach den Worten des BGH ist dies vom Hausrecht des Vereins gedeckt. Danach reichen für ein Stadionverbot bereits "objektive Tatsachen", die künftige Störungen befürchten lassen. Weil auch die anderen Zuschauer vor Randale geschützt werden müssen, dürfen laut BGH die Hürden für ein Stadionverbot nicht zu hoch gehängt werden. Nur bei Willkür sei ein Ausschluss unzulässig.
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Rund 3000 Stadionverbote in Deutschland
In der Bundesliga gelten nach Angaben des Deutschen Fußball-Bundes zurzeit zwischen 2900 und 3000 bundesweite Stadionverbote. Die genaue Zahl kann von Woche zu Woche variieren, da Stadionverbote regelmäßig neu ausgesprochen werden oder auslaufen. Hauptursachen dafür sind gewalttätige Auseinandersetzungen mit der Polizei oder Randale. Die Höchstdauer für ein bundesweites Verbot beträgt drei Jahre. Maßgeblich sind die "Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten" des DFB.
Stadionverbote auf polizeiliche Empfehlung
Verhängt werden Stadionverbote von den Vereinen. Die sprechen sie auf Empfehlung der Polizei aus oder weil sie selbst Zeugen schwerwiegender Verstöße gegen die Stadionordnung wurden. Vereine und Verbände übertragen sich vor jeder Saison gegenseitig ihre Hausrechte. Daher kann ein Stadionverbot, das in Duisburg ausgesprochen wurde, auch in Stuttgart, Hamburg oder Berlin gelten.
Fanverbände kritisieren Verbotspraxis
Fanverbände kritisieren seit Jahren, dass viele Verbote bereits "auf Verdacht" verhängt werden. Laut DFB-Richtlinien ist dafür nur ein Ermittlungsverfahren gegen einen Fan ausreichend, ein richterliches Urteil ist für ein Stadionverbot nicht nötig. Der Sicherheitsbeauftragte des DFB, Helmut Spahn, verteidigt dieses Verfahren. "Stadionverbote sind Präventivmaßnahmen auf zivilrechtlicher Grundlage. Es muss ein Mittel geben, andere Zuschauer vor gewaltbereiten Gruppen zu schützen", sagt er.
DFB überarbeitet Richtlinien
Im Dialog mit den Fans hat der DFB seine Richtlinien allerdings 2008 überarbeitet. Unter anderem wurde die Höchstdauer für ein bundesweites Stadionverbot von fünf auf drei Jahre reduziert. Mittlerweile hören die meisten Vereine die betroffenen Fans auch erst an, bevor sie über ein Stadionverbot entscheiden.
Quelle: t-online.de
http://sport.t-online.de/fussb…laessig/id_20389978/index