Fanprojekt - Sicherheit der Fans geht vor

  • Nehmen wir jetzt mal Das Beispiel Leverkusen gegen Köln am 5.4.09.


    Hätte die Polizei Beweise in der Hand gehabt dasnn hätten die Leute doch so oder so ein Strafantrag wegen z.B. Landfriedensbruch oder Körperverletzung bekommen und dazu Stadionverbot.


    Ein Stadionverbot befreit einen ja nicht vor Strafantrag

  • Zitat

    Original von Der Krieger
    Nehmen wir jetzt mal Das Beispiel Leverkusen gegen Köln am 5.4.09.


    Hätte die Polizei Beweise in der Hand gehabt dasnn hätten die Leute doch so oder so ein Strafantrag wegen z.B. Landfriedensbruch oder Körperverletzung bekommen und dazu Stadionverbot.


    Ein Stadionverbot befreit einen ja nicht vor Strafantrag


    Das ist doch was Marius angesprochen hat. Durch die Verdachtsregelung kommt es u.U. zu keiner weiteren Prüfung der Vorfälle und die SVler haben keine weitere strafrechtliche Verfolgung zu befürchten.

  • Zitat

    Original von turtle 04


    Das ist doch was Marius angesprochen hat. Durch die Verdachtsregelung kommt es u.U. zu keiner weiteren Prüfung der Vorfälle und die SVler haben keine weitere strafrechtliche Verfolgung zu befürchten.


    Nur das die ganze Theorie mit geltendem deutschem Recht kollidiert. Bei Geschichten wie Landfriedensbruch etc. besteht "öffentliches Interesse", sprich das ganze wird soweit beweisbar angeklagt etc. Ein Stadionverbot wird also niemanden vor Strafverfolgung schützen. Umgekehrt wäre der richtige Weg, wenn rechtskräftig verurteilt wird ein SV fällig, vorher nicht. So gesehen ist die vorherige Argumentation sogar ein bißchen zynisch.



  • Du hast Recht bei den Personen, die zu Recht ein SV erhalten haben, wegen Zünden, Körperverletzungen etc etc..
    Aber bei Personen, die nur im Umfeld inaktiv dabei gewesen sind, ist es von großem Nachteil, wenn sie ohne Überprüfung mit einem SV belegt werden. Denn hier würde sich bei sorgfältiger Überprüfung rausstellen, dass keine Straftat vorliegt..

  • Zitat

    Original von turtle 04


    Das ist doch was Marius angesprochen hat. Durch die Verdachtsregelung kommt es u.U. zu keiner weiteren Prüfung der Vorfälle und die SVler haben keine weitere strafrechtliche Verfolgung zu befürchten.


    Komplett falsch gedacht.
    Wenn jemand eine Straftat begangen hat, kommt es zu einem Verfahren und Stadionverbot.
    Ein Stadionverbot auf Verdacht befreit keinesfalls von weiterer Prüfung. Entweder es liegt eine Straftat vor oder nicht. Wenn "Ja", dann Verfolgung und Prüfung, wenn "Nein", dann nichts!


    Was allerdings "Fanfreundlich" daran sein soll, ein Stadionverbot auf Verdacht, ohne Straftat, zu bekommen, kann ich nicht erkennen?!

  • Zitat

    Original von turtle 04


    Das ist doch was Marius angesprochen hat. Durch die Verdachtsregelung kommt es u.U. zu keiner weiteren Prüfung der Vorfälle und die SVler haben keine weitere strafrechtliche Verfolgung zu befürchten.


    nur wäre die frage, wie mans beweisen will :levz1

  • Villeicht kann man sich da ja auch "in der Mitte" treffen... Man könnte gegen ein Stadionverbot Einspruch einlegen und ein Verfahren anstreben, wenn man zu Unrecht ein SV gegen sich verhängt bekommen glaubt und wenn man weiss, dass man Scheice gebaut hat, dann könnte man, um weiteren Konsequenzen aus dem Weg zu gehen sich damit zufreiden geben, dass man dann "nur" 1-2-3Jahre vor der Tür sitzt...
    Sofern sowas juristisch durchführbar ist

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