So, unsere Stellungnahme zum BGH-Urteil ist nun fertig, den vollständigen Text findet Ihr auf http://www.nk12.de - zur Erklärung: wir haben den in einem anderen Thread zitierten Vorfall von Freitag abend als Beispiel eingearbeitet, um zu zeigen, welche Gefahren wir in diesem Urteil sehen.
Hier dann der Beginn des Textes:
Vor etwa 14 Tagen hat der Bundesgerichtshof ein Urteil über Stadionverbote gesprochen. Dieses Urteil enthält genau genommen zwei Punkte. Zum einen bestätigt es letztlich das Hausrecht der Vereine, in dem es die Vergabepraxis für zulässig erklärt, zum anderen lässt es zu, dass Stadionverbote auf Verdacht ausgesprochen werden. Die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen alleine kann ausreichen, um ein Stadionverbot auf Verdacht zu rechtfertigen. Ist ersteres zwar für die Betroffenen unschön, aber juristisch nachvollziehbar, so ist zweiteres ein Freifahrtschein für staatliche Willkür. Mag er auch nicht durch das Urteil beabsichtigt sein, so ist er doch vorhanden, wenn bereits die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung ausreicht, um auf Verdacht (!) Stadionverbote auszusprechen. Es muss also nicht einmal eine Straftat begangen worden sein.
Dieser Zustand ist unseres Erachtens unhaltbar. Wir vermögen nicht zu beurteilen, inwieweit das juristisch korrekt sein mag. Aber der gesunde Menschenverstand und das Gerechtigkeitsempfinden eines klar denkenden Menschen sollten klar werden lassen, dass diese Regel so nicht haltbar sein darf. Denn was bedeutet dieses Urteil in der Praxis tatsächlich? Es muss nicht mehr wegen einer Straftat gegen einen Stadionbesucher ermittelt werden – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens am Ende – sondern es reicht bereits aus, dass man vermutet, ein Stadionbesucher könne womöglich Straftaten begehen, weil er zu einer bestimmten Gruppe gehört. Es ist unzweifelhaft so, dass es Personen gibt, von denen Gefahren ausgehen, deren Hauptinteresse am Fussball die sogenannte dritte Halbzeit ist, die eine Gefahr für andere darstellen. Oftmals treten diese Personen auch in Gruppen auf bzw. gehören Gruppierungen an. Deswegen aber alle Mitglieder einer solchen Gruppierung unter Pauschalverdacht zu stellen öffnet der Willkür Tor und Tür.
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