Leverkusen: Sportgericht lehnt Einspruch ab
Es bleibt dabei. Daniel Schwaab von Bayer Leverkusen muss eine Sperre von insgesamt drei Spielen absitzen. Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) bestätigte nach einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch die Einzelrichter-Entscheidung, gegen die der Werksklub zunächst Einspruch eingelegt hatte.
"Das Sportgericht hat keine Veranlassung gesehen, von der Regelsperre bei dieser Form des rohen Spiels abzuweichen. Der Spieler Korkmaz hat zwar geahnt, dass der Spieler Schwaab zu einer Attacke ansetzen würde, er hatte aber keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren", sagte der Vorsitzende Richter des DFB-Sportgerichts, Achim Späth, zur Begründung.