darum geht es bei der diskussion aber nicht!
Thema durch, jemand der nur versucht Leute für blöd zu verkaufen, da erübrigt sich jede weitere Diskusion.
darum geht es bei der diskussion aber nicht!
Thema durch, jemand der nur versucht Leute für blöd zu verkaufen, da erübrigt sich jede weitere Diskusion.
glaub was du willst, solange aber einer einen gültigen vertrag hat, hat er das recht mitzutrainieren! ganz einfach!
Kannst Du das arbeitsrechtlich begründen oder wirfst Du einfach nur aufgeschnappte Phrasen in den Raum?
Wird höchste Zeit, daß wieder Fußball gespielt wird, sonst wird hier noch in gemeinschaftlicher Diskussion der Conditionalis VIII entwickelt...
Kassel. Training fernab der eigentlichen Mannschaft – ist das eigentlich
rein rechtlich betrachtet einwandfrei? Wohl nein, sagt Ulf Baranowsky
von der Vereinigung der Vertragsfußballspieler, die in Duisburg ihren
Sitz hat.
Gegenüber unserer Zeitung erklärte der Geschäftsführer, dass ein
Berufsfußballer grundsätzlich nicht nur Anspruch auf professionelles
Training, sondern auch auf die Teilnahme am Mannschaftstraining habe.
Dies sei bereits in mehreren Fällen gerichtlich so festgestellt worden.
unabhängig davon habe ich diese regelung schon lange gewusst! glaubt es oder lasst es sein!
dass ein Berufsfußballer grundsätzlich nicht nur Anspruch auf professionelles Training, sondern auch auf die Teilnahme am Mannschaftstraining habe.
mal ne Frage mannimanni weißt du eigentlich wie der DFB Amateur / Vertragsspieler definiert????
DFB Spieverordnung § 8
1. Amateur ist, wer aufgrund seines Mitgliedschaftsverhältnisses Fußball spielt und als Entschädigung kein Entgelt bezieht, sondern seine nachgewiesenen Auslagen und allenfalls einen pauschalierten Aufwendungsersatz bis zu Euro 249,99 im Monat erstattet erhält.
2. Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus (Nr. 1.) Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens Euro 250,00 monatlich erhält
so jetzt such mal in unseren 2. Mannschaft nach Spielern dir max. 249,99 von der Bayer Fußball gmbH bekommen ....
Alles anzeigenKassel. Training fernab der eigentlichen Mannschaft – ist das eigentlich
rein rechtlich betrachtet einwandfrei? Wohl nein, sagt Ulf Baranowsky
von der Vereinigung der Vertragsfußballspieler, die in Duisburg ihren
Sitz hat.
Gegenüber unserer Zeitung erklärte der Geschäftsführer, dass ein
Berufsfußballer grundsätzlich nicht nur Anspruch auf professionelles
Training, sondern auch auf die Teilnahme am Mannschaftstraining habe.
Dies sei bereits in mehreren Fällen gerichtlich so festgestellt worden.
unabhängig davon habe ich diese regelung schon lange gewusst! glaubt es oder lasst es sein!
Wenn Du jetzt noch die Quelle nennst, bekommst Du Deinen Proseminarschein.
Alles anzeigenmal ne Frage mannimanni weißt du eigentlich wie der DFB Amateur / Vertragsspieler definiert????
DFB Spieverordnung § 8
1. Amateur ist, wer aufgrund seines Mitgliedschaftsverhältnisses Fußball spielt und als Entschädigung kein Entgelt bezieht, sondern seine nachgewiesenen Auslagen und allenfalls einen pauschalierten Aufwendungsersatz bis zu Euro 249,99 im Monat erstattet erhält.
2. Vertragsspieler ist, wer über sein Mitgliedschaftsverhältnis hinaus einen schriftlichen Vertrag mit seinem Verein abgeschlossen hat und über seine nachgewiesenen Auslagen hinaus (Nr. 1.) Vergütungen oder andere geldwerte Vorteile von mindestens Euro 250,00 monatlich erhält
so jetzt such mal in unseren 2. Mannschaft nach Spielern dir max. 249,99 von der Bayer Fußball gmbH bekommen ....
So was will der doch nicht wahr haben, er kapiert es auch nicht, dass der Verein entscheidet, welche Spieler er mit ins Trainingslager nimmt, als nächstes kommt Balitsch hat ein Recht darauf mit nach Barcelona zu fahren.......
Und sind auch reine Vermutungen.
Da der Verein nicht Nordkorea heißt, muss er sich auch an Vertragsrechtliche Inhalte halten. Was viele hier schon lange nicht mehr mitbekommen, es geht um den Anspruch , den Hanno Balitsch laut seinem Vertrag noch besitzt.
So was will der doch nicht wahr haben, er kapiert es auch nicht, dass der Verein entscheidet, welche Spieler er mit ins Trainingslager nimmt, als nächstes kommt Balitsch hat ein Recht darauf mit nach Barcelona zu fahren.......
oh mein gott, habt ihr jemals in eurem leben fußall gespielt oder habt ihr überhaupt ahnung was im fußall läuft. in jeder dorftruppe gibt es spieler die mehr als 250 euro bekommen das ist übrigens der betrag ab dem der spieler einen amateurvertrag bekommt. auch spieler in der kreisklasse!
Ich bitte darum den Thread hier mal zu closen für eine Weile, damit sich die Gemüter mal wieder entspannen können. Vom Gefühl her geht es gar nicht mehr um Hanno Balitsch, sondern um User X gegen User Y.
die diskussion hat keinen sinn...hanno fährt nicht mit und gut is!!!!
Da der Verein nicht Nordkorea heißt, muss er sich auch an Vertragsrechtliche Inhalte halten. Was viele hier schon lange nicht mehr mitbekommen, es geht um den Anspruch , den Hanno Balitsch laut seinem Vertrag noch besitzt.
Den nimmt ihn ja keiner, es ist aber egal, ob man ihm bei BayerII oder alleine trainieren lässt, das ist alles zulässig.
Da der Verein nicht Nordkorea heißt, muss er sich auch an Vertragsrechtliche Inhalte halten. Was viele hier schon lange nicht mehr mitbekommen, es geht um den Anspruch , den Hanno Balitsch laut seinem Vertrag nich besitzt.
Eben. Es bringt nichts über Grundsätze zu diskutieren, da Verträge und deren Inhalte frei verhandelbar sind.
Den nimmt ihn ja keiner, es ist aber egal, ob man ihm bei BayerII oder alleine trainieren lässt, das ist alles zulässig.
woher weisst du das? hast du die erklärung des geschäftsführers der vdv gelesen oder ist das auch wieder nicht richtig was da steht!
Den nimmt ihn ja keiner, es ist aber egal, ob man ihm bei BayerII oder alleine trainieren lässt, das ist alles zulässig.
Naja, laut dem geposteten Link sieht es eben anders aus.Und hier bezieht man sich auf Aussagen einer Person, die, im Gegensatz zu uns allen hier, mit solchen Dingen vertraut ist, und sie fachmännisch Beurteilen kann.
oh mein gott, habt ihr jemals in eurem leben fußall gespielt oder habt ihr überhaupt ahnung was im fußall läuft. in jeder dorftruppe gibt es spieler die mehr als 250 euro bekommen das ist übrigens der betrag ab dem der spieler einen amateurvertrag bekommt. auch spieler in der kreisklasse!
naja erst behauptest du er hätte das recht auf ein Trainingslager (in unserem Fall Portugal) ... dann schreibst du es geht nicht ums Trainngslager sondern um Mannschaftstraining ... laut DFB ist die 2. keine reine Amateurmannschaft sprich Balitsch kann dort mit trainieren, wenn der Trainer es will ...
dann kommst du mit einem Beispiel Hessen Kassel (in welcher Liga spielen die eigentlich gerade??) ... dort sind 3 Spieler die aus sportlichen Gründen nicht mehr berücksichtigt (es gibt Gerüchte die aber vom Verein wohl nicht bestätigt wurden) im Fall Balitsch ist das anders hier wurde 'offen' gesagt das es zwischen Trainer und Spieler etwas vorgefallen es (egal wie jeder diese 'bewertet')
Naja, laut dem geposteten Link sieht es eben anders aus.Und hier bezieht man sich auf Aussagen einer Person, die, im Gegensatz zu uns allen hier, mit solchen Dingen vertraut ist, und sie fachmännisch Beurteilen kann.
ne, der hat auch keine ahnung! alles nur schwachsinn was der erzählt!
Naja, laut dem geposteten Link sieht es eben anders aus.Und hier bezieht man sich auf Aussagen einer Person, die, im Gegensatz zu uns allen hier, mit solchen Dingen vertraut ist, und sie fachmännisch Beurteilen kann.
Arbeitsrechtlich hätte Baltisch GRUNDSÄTZLICH einen Anspruch, wenn das Trainingslager in sein Beschäftigungsfeld fallen würde (Das Bundesarbeitsgericht kam in der Auslegung des § 611 BGB zum Ergebnis, dass den Arbeitgeber neben einer Lohnzahlungs- auch eine Beschäftigungspflicht trifft). Beim konventionellen Training besteht wahrscheinlich Anwesenheitspflicht, was für eine solche Annahme sprechen würde. Wer mit ins Trainingslager fährt scheint meiner Meinung nach eine Ermessensentscheidung des Vereins zu sein. Also ist fraglich, ob der Besuch eines Trainingslagers Bestandteil der Beschäftigungspflicht ist. Ergo kann Bayer ihm auch sagen: "Du trainierst bei der zweiten Mannschaft", "Du hälst Dich im Fitnessbereich der BayArena fit".
Alles in allem kann dies dahinstehen, da wir die individuellen vertraglichen Abreden zwischen Baltisch und Bayer 04 nicht kennen
Edit: Klugscheissermodus AUS!