EM Quali Belgien-Deutschland 3.9.2010 20:45

  • Zitat

    Original von Die Tannenhorsts


    Dachte die Datei "Gewaltäter Sport" ist gesetzeswidrig..? :LEV9


    Horschti


    BVerwG: Datei „Gewalttäter Sport” jetzt rechtmäßigMittwoch, 9. Juni 2010, von Anja Assion
    Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Verbunddatei „Gewalttäter Sport” – mittlerweile – rechtmäßig ist (BVerwG 6 C 5.09, Urteil vom 9. Juni 2010). Der Kläger ist Fußballfan. Er ist als „Ultrà“ und Gewalttäter in der Datei erfasst. Sein Antrag auf Löschung seiner Daten wurde von der Polizei abgelehnt – zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigte. Das Gericht hat seine Klage daher abgewiesen.


    Das Gericht widersetzte sich damit den beiden Vorinstanzen, dem Verwaltungsgericht Hannover und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Beide hatten die Datenspeicherung aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für rechtswidrig befunden.


    http://www.telemedicus.info/ar…t-jetzt-rechtmaessig.html

    Kicker Manager Pro
    2010 Vizeweltmeister
    2010/2011 Qualifiziert für erste Liga
    2011/2012 Deutscher Meister
    2012/2013 Deutscher Meister
    2013/2014 Abstieg in Liga 2
    2014/2015 Ziel Aufstieg

  • Hi !


    Was aber nicht bedeutet das es dadurch richtiger ist. Gerade dieses Gericht macht viel regierungsfreundliche Urteile, die wenn sie vor dem Bundesverfassungsgericht laden, kassiert werden.



    Cu.

  • Naja, die Vorinstanzen hatten ja lediglich die fehlende rechtliche Grundlage bemängelt. Die hat die Bundesregierung jetzt nachgeliefert. Also muß die Datei jetzt von dem Gericht als rechtmäßig anerkannt werden.


    Es sei denn, das entsprechende Gesetz ist verfassungswidrig. Aber das hat nur das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden.

    Gonzo, gib Gas! Wir wollen hier gewinnen!



    Bayer Schneider - Bernd Leverkusen!