ZitatOriginal von Die Tannenhorsts
Dachte die Datei "Gewaltäter Sport" ist gesetzeswidrig..?
Horschti
BVerwG: Datei „Gewalttäter Sport” jetzt rechtmäßigMittwoch, 9. Juni 2010, von Anja Assion
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute entschieden, dass die Verbunddatei „Gewalttäter Sport” – mittlerweile – rechtmäßig ist (BVerwG 6 C 5.09, Urteil vom 9. Juni 2010). Der Kläger ist Fußballfan. Er ist als „Ultrà“ und Gewalttäter in der Datei erfasst. Sein Antrag auf Löschung seiner Daten wurde von der Polizei abgelehnt – zu Recht, wie das Bundesverwaltungsgericht nun bestätigte. Das Gericht hat seine Klage daher abgewiesen.
Das Gericht widersetzte sich damit den beiden Vorinstanzen, dem Verwaltungsgericht Hannover und dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Beide hatten die Datenspeicherung aufgrund fehlender Rechtsgrundlage für rechtswidrig befunden.