Art. 20 Abs. 3 GG: Die Rechtsprechung ist an Gesetz und Recht gebunden. Da kann der Richter kein Fingerspitzengefühl gelten lassen; wenn Holzhäuser es wirklich gewusst hat - und danach sieht es nunmal aus - ist DAS die wahre Sauerei! Ich kann doch nicht einem Konzern die Millionen abknöpfen und dann aber - u.a. im Stadionheft - dafür werben, dass wechseln n Klax mit Teldafax ist!!! Hier wurde in kauf genommen, dass kleine Kunden, ja sogar wir Fans, Jahresbeiträge verlieren!!!! Also mal die Vereinsbrille abnehmen... ich denke dass das Urteil in Ordnung geht.
leider absolut richtig! Ein anderes Urteil wäre schon merkwürdig gewesen.