Natürlich haben wir eine Leistung erbracht. Dementsprechend haben wir auch ein Anrecht auf eine Rückzahlung eines Teils der Forderung. Aber wenn Holzi von den Problemen wusste und das Risiko einer Insolvenz billigend in Kauf genommen hat, müssen die Sponsorengelder nun einmal zurück gezahlt werden. Und deine "faire" Lösung hat einfach nichts mit der Rechtsgebung zu tun. Wie willst du 50% denn bitte begründigen? Das wäre nur durch einen Vergleich möglich gewesen.
Vor Gericht geht in dem Fall nun einmal nur ganz oder gar nicht. Es gibt keine "halbe" Schuld.