Stimmung / Support Bayer 04 Leverkusen Thread NR.11

  • Das Abbiegen ohne Blinker zu setzen ist gleichsam zu ahnden wie Mord. Ist ja beides verboten, also selbst Schuld.


    Bleiben wir beim Fußball. Jemand der in der BayArena im Block raucht, mit aller Gewalt raus ziehen!


    Gut das ausserhalb vom Fußball die Wahl der Mittel im Verhältnis zum Vergehen stehen...

    Erik Meijer: „Es ist nichts schei.sser als Platz zwei.“

  • Mit Worten darfst du ihn maßregeln und hinaus geleiten. Ansonsten nennt man das Vergehen Körperverletzung.

    Blödsinn..


    Das Hausrecht beruht in Deutschland auf dem Grundstückseigentum oder
    -besitz (§§ 858ff., 903, 1004 BGB). Es ist in Deutschland vor allem mit
    dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. Das Hausrecht gilt auch für gewerblich/beruflich genutzte Grundstücke, so etwa auch bei einem Gasthaus. Der Hausherr ist befugt, ein Hausverbot auszusprechen und notfalls mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchzusetzen. Wird gegen ein Hausverbot verstoßen, liegt Hausfriedensbruch vor (§ 123 StGB). Auch kann die Nichteinhaltung von Zutrittsbedingungen zivilrechtliche Folgen haben.

  • Blödsinn....


    Ähh Nein!



    Das Hausrecht beruht in Deutschland auf dem Grundstückseigentum oder
    -besitz (§§ 858ff., 903, 1004 BGB). Es ist in Deutschland vor allem mit
    dem Begriff Hausfrieden und der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 Grundgesetz verbunden. Das Hausrecht gilt auch für gewerblich/beruflich genutzte Grundstücke, so etwa auch bei einem Gasthaus. Der Hausherr ist befugt, ein Hausverbot auszusprechen und notfalls mit Gewalt (Notwehr, § 32 StGB) durchzusetzen. Wird gegen ein Hausverbot verstoßen, liegt Hausfriedensbruch vor (§ 123 StGB). Auch kann die Nichteinhaltung von Zutrittsbedingungen zivilrechtliche Folgen haben.


    Dieser Artikel ist so zu verstehen das der Hausherr in Notwehr auch Gewalt anwenden darf, nicht das die Gewalt generell Notwehr wäre.





    Aber schön, das jeder die Gesetzestexte so auslegen kann wie sie ihm mgrade in den Kram passen oder ? :D


    Zusätzlich :

    Zitat

    Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit. Da dem Notwehrrecht das so genannte Rechtsbewährungsprinzip zu Grunde liegt, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden.....


    Erforderlichkeit der Notwehrhandlung


    Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Eine Verteidigung ist dann erforderlich, wenn sie das mildeste aus allen möglichen und gleichwertig effektiven Mitteln darstellt, die geeignet sind, den Angriff sicher und endgültig zu beenden


    Somit gilt also : Wenn der Hausherr aber als erster Gewalt ausübt obwohl eine friedliche Bereinigung der Situation nicht auszuschliessen ist, begeht er die Straftat der Körperverletzun, der von der Gewalt betroffene handelt dann in Notwehr.

    Die heutige Gesellschaft wird durch zwei Extreme geprägt:
    Präzision und Gestammel.
    Meine Äußerungen sind ein Hybrid daraus!

  • Ungeachtet der Tatsache, dass ein Verbot Missachtet wurde ist es für dich aber legitim die Leute die es Missachtet haben nicht erst anzusprechen sondern unvermittelt auf sie einzuschlagen und einzutreten? Oder warum sprichst du nur von verletzten Ordnern und Polizisten? Ach ja... stimmt ... stand ja nur was von deren Verletzungen in der Presse. >.>
    Glaubt hier ernsthaft irgendjemand, dass es auf Fanseite keine Verletzungen gegeben hat wenn Ordner mit Sicherheitshandschuhen und Polizisten mit Knüppeln in eine Traube aus Fans einhämmern?
    Egal welcher Umstand Missachtet wurde und egal welches Verbot missachtet wurde (wobei über dieses Verbot auch diskutiert werden kann ... anyway...) legitimiert das noch lange nicht die Ausübung von massiver Gewalt gegen einzelne Fangruppen von Sicherheitspersonal. Von dem Personal was dafür sorgen soll, das genau so etwas nicht geschieht. Wenn du es dir gefallen lässt wenn dir Gewalttätigkeiten entgegen gebracht werden ist das dein Bier aber schließ nicht von dir auf andere.

    Wenn es dir spaß macht, dann dichte weiter anderen Leuten Dinge an, die sie so nicht geschrieben haben. Noch besser, dreh dir einfach alles so hin, bis du glücklich bist.... :LEV6

  • Dieser Artikel ist so zu verstehen das der Hausherr in Notwehr auch Gewalt anwenden darf, nicht das die Gewalt generell Notwehr wäre.

    Das ist kein Artikel, sondern Gesetz.
    Wenn Dir ein Hausherr ein Hausverbot erteilt, und Du dem nicht nachkommst, darf er Dich mit Gewalt aus der Wohnung entfernen.


    Notwehr ist im Strafrecht und Privatrecht Deutschlands die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OWiG).


    Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt. Nicht notwehrfähig sind Angriffe auf Rechtsgüter der Allgemeinheit. Da dem Notwehrrecht das so genannte Rechtsbewährungsprinzip zu Grunde liegt, erfolgt hier grundsätzlich keine Rechtsgüterabwägung. Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden.

    Zitat


    Aber schön, das jeder die Gesetzestexte so auslegen kann wie sie ihm mgrade in den Kram passen oder ? :D

    Ich lege die Gesetzestexte nicht so aus wie sie mir gerade passen, sie sind einfach so. Wenn Du sie nicht verstehst, ist das Dein Problem. :D


    Zitat

    Somit gilt also : Wenn der Hausherr aber als erster Gewalt ausübt obwohl eine friedliche Bereinigung der Situation nicht auszuschliessen ist, begeht er die Straftat der Körperverletzun, der von der Gewalt betroffene
    handelt dann in Notwehr.

    Als erster übt der Gewalt aus, der das Hausrecht missachtet (Hausfriedensbruch). Wenn Du die Wohnung nicht freiwillig verlässt, darf er Dir eins auf die Mappe hauen, wenn Du es so besser verstehst. :LEV19

  • Dann ist es ja klar, du lädst zu einer Party ein und verbietest Ed Hardy.
    Einer deiner Gäste trägt unter der Jacke ein Ef Hardy Shirt, erst nach betreten des Party Ortes zieht er diese aus.
    Dann ist es natürlich dein recht ihm dieses Shirt gewaltsam abzunehmen und/oder ihn gewaltsam der Party zu entfernen.

    Erik Meijer: „Es ist nichts schei.sser als Platz zwei.“

  • Nur falls es hier wirklich jemanden interessiert:


    bei z.B. § 32 StGB ist das StGB das Stafgesetzbuch (also das Gesetz) und § 32 ist Paragraph (§) 32 des jeweiliges Gestzes, hier des Strafgesetzbuches. Artikel gibt es z.B. im Grundgesetz, nicht aber im Strafgesetzbuch.


    Im Übrigen ist eure Diskussion nicht wirklich hilfreich, jedenfalls nicht dann, wenn ihr den Sachverhalt juristisch bewerten wollt. So einfach, wir ihr jedenfalls eure unterschiedlichen Meinungen darstellt, ist es nicht. Mir fehlen ausreichend Informationen, um den Sachverhalt juristisch bewerten zu können.
    Folgendes gebe ich zu Bedenken: Der Veranstalter darf sicherlich seine Regeln, hier: keine Zaunfahnen, durchsetzen. Verstößt man gegen die Regeln, darf der, der dagegen verstoßen hat, ggf. des Stadions verwiesen werden. Geht er nicht freiwillig, darf er notfalls mit Gewalt entfernt werden. Ich weiß aber weder, ob nur diejenigen aus dem Block entfernt werden sollten, die verantwortlich sind, noch ob seitens des Veranstalters im Rahmen der Verhältnißmäßigkeit gehandelt wurde. Die Tatsache, dass offenbar auch Polizeibeamte verletzt wurden, dürfte allerdings eher gegen eine Notwehr der betroffenen Fans sprechen.

  • Besorg Dir halt das StGB, da wirds genau so drinstehen. Wars das?

    Gibs auf rangifer, es gibt hier Leute, die - wenn es um Fehlverhalten von "Fans" geht - sich alles so lange zurecht biegen, bis sie glücklich sind. Gesetze und Verbote haben da einfach keinen Platz....

  • Dann ist es ja klar, du lädst zu einer Party ein und verbietest Ed Hardy.
    Einer deiner Gäste trägt unter der Jacke ein Ef Hardy Shirt, erst nach betreten des Party Ortes zieht er diese aus.
    Dann ist es natürlich dein recht ihm dieses Shirt gewaltsam abzunehmen und/oder ihn gewaltsam der Party zu entfernen.

    Ich darf Ihn darauf Hinweisen, daß er die Party samt Shirt zu verlassen hat. Tut er es nicht, wird er gewaltsam entfernt. So einfach ist das. Fragt man sich nur, weshalb kommt jemand mit dem Shirt zur Party, obwohl er doch weiß, daß es unerwünscht ist?
    Wer so zur Party kommt, möchte doch Provozieren. Dann muss er sich nicht wundern, wenns was auf die 12 gibt. :LEV18

  • Ich darf Ihn darauf Hinweisen, daß er die Party samt Shirt zu verlassen hat. Tut er es nicht, wird er gewaltsam entfernt. So einfach ist das. Fragt man sich nur, weshalb kommt jemand mit dem Shirt zur Party, obwohl er doch weiß, daß es unerwünscht ist?
    Wer so zur Party kommt, möchte doch Provozieren. Dann muss er sich nicht wundern, wenns was auf die 12 gibt. :LEV18


    Vielleicht, weil er es als Teil seiner Identität sieht?

  • Gibs auf rangifer, es gibt hier Leute, die - wenn es um Fehlverhalten von "Fans" geht - sich alles so lange zurecht biegen, bis sie glücklich sind. Gesetze und Verbote haben da einfach keinen Platz....

    Ich weiß, alle anderen werden als Gutmenschen und Eventheinis abgestempelt. Dann kommen noch Sätze wie: "Die haben aber auch..."
    Und zum Schluss sind immer die "anderen" schuld. Blos nicht mal die Fehler bei sich selbst suchen.

  • Das Abbiegen ohne Blinker zu setzen ist gleichsam zu ahnden wie Mord. Ist ja beides verboten, also selbst Schuld.


    Bleiben wir beim Fußball. Jemand der in der BayArena im Block raucht, mit aller Gewalt raus ziehen!


    Gut das ausserhalb vom Fußball die Wahl der Mittel im Verhältnis zum Vergehen stehen...

    Es war aber nicht "irgendjemand", der geraucht hat, sondern eine Fangruppe, die bei der letzten Veranstaltung ins Klo gegriffen hat Also völlig unsinniger Vergleich. Es wird einfach nicht besser, was ihr hier zusammenschreibt. Hausordnung einhalten = kein Stress, sich pubertär dagegen stemmen = stress. Und dass dann hier Vertreter dieser unsäglichen "Kultur" anderen vorwerfen, nicht in der Realität sondern ihrer eigenen Welt zu leben, ist mal wieder die Krönung der Lächerlichkeit. Anders herum wird ein Schuh draus.

  • Es war aber nicht "irgendjemand", der geraucht hat, sondern eine Fangruppe, die bei der letzten Veranstaltung ins Klo gegriffen hat Also völlig unsinniger Vergleich. Es wird einfach nicht besser, was ihr hier zusammenschreibt. Hausordnung einhalten = kein Stress, sich pubertär dagegen stemmen = stress. Und dass dann hier Vertreter dieser unsäglichen "Kultur" anderen vorwerfen, nicht in der Realität sondern ihrer eigenen Welt zu leben, ist mal wieder die Krönung der Lächerlichkeit. Anders herum wird ein Schuh draus.

    Alles in einem Post auf den Punkt gebracht - Jojo for president :bayerapplaus

  • Schön dass alle perfekten Fans, die sich an jede, aber auch wirklich jede Regel halten (egal wie bescheuert sie eventuell auch sein möge) vor allem hier bei W11 tummeln.


    Wer schon mal einen Knüppel oder Fausthieb abbekommen hat, weil er gerade im Weg steht (Wichtiger Einsatz: da hinten hat jemand auf dem Weg zum Stadion an einen Baum gepinkelt) weiß, dass die ach so lieben Ordner und Polizisten sehr gern aus jeder Mücke einen Elefanten machen und im Zweifelsfall auch mal lieber eine zu viel als eine zu wenig austeilen.


    Und wenn das nächste Mal im Februar bei 3 Grad und Nieselregen in Darmstadt Regenmäntel verboten werden, weil irgendwer mal irgendwas böses damit gemacht hat, stellt ihr euch bestimmt auch oben ohne in den Block. Schließlich ist das ja die Vorschrift.


    Ach nee stimmt.... Der echte Bayer Fan sitzt ja gemütlich auch dem Sofa und guckt fern und kommentiert bei W11 das Spiel :LEV3