ZitatKommt es tatsächlich zu einer Vermummung, liegt eine Straftat vor (§ 27 Abs. 2 Nr. 2 VersG). In der Praxis verzichtet die Polizei jedoch häufig trotz bestehenden Legalitätsprinzips
auf das Einschreiten gegen vermummte Fußfallfans, solange sie sich
ruhig verhalten und es nicht aus anderen Gründen Anlass zu einem
polizeilichen Tätigwerden gibt
Wenn ihnen also nur "kalt" war (was bei den Bengalos wohl kaum der Fall war ), dann haben die einfach Pech gehabt