Hilfe beim Wohnberechtigungsschein.

  • Hey habe eine Wohnung gefunden, die leider nur mit WBS zu haben ist. Der Vermieter will mich auch haben.
    Nun habe ich einen WBS erhalten, der mir aber lediglich 50 qm erlaubt, die Wohnung ist aber 65 qm.
    Weiss einer was mit oder dem Vermieter droht, wenn er mich dennoch einziehen lässt ?

  • Nix, wenn du den Übertritt voll bezahlst. D.h. wenn bspw. die Wohnung ohne WBS 10Euro/qm kosten würde und mit WBS nur 5 Euro, dann zahlst du eben 50qm die 5 Euro und für die restlichen 15 den 10er. Weiß aber nicht, ob das anerkannt wird. So besteht aber zumindest kein Vorsatz.
    Zusätzlich solltest du dir ähnliche Wohnungen mit Bestätigung (zur Unterschrift vorbereiten) anschauen und argumentieren, dass der Standard geringer war bzw. die Lage und dennoch der Preis insgesamt bei 50qm hochgerechnet mehr als in dieser 65qm gewesen ist.
    Sicherste Möglichkeit allerdings, deine "Mutter" zieht für den WBS mit ein. Also neuen WBS holen.



    biba

  • Frag bei der Gemeinde nach die dir den WBS ausgestellt hat!


    Solltest du NACH Bezug der Wohnung die Einkommensgrenzen überschreiten, müsstest du eine Fehlbelegungsabgabe bezahlen (soweit ich weiß gibts die in NRW noch..)


    Aber meiner Meinung nach dürftest du garnicht erst in die "zu große Wohnung" einziehen.



    Den Tipp, zumindest übergangsweise deine Mutter o.ä. mit einziehen zu lassen finde ich nicht sooo schlecht :D


    Hier kannste sonst nachlesen:
    Gesetz über die soziale Wohnraumförderung
    Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen

  • Das wird in jeder Stadt ein bisschen differenziert gehandhabt...!


    Ruf doch einfach mal in der Wohngeldstelle deiner Stadt an (oder geh persönlich vorbei).
    In Langenfeld ist es so, dass du, wie WalterMeier schon schreibt, die Wohnung nicht beziehen darfst, da die Wohnung für Familien (mind. 2 Personen, Einzelfallregelung) frei bleiben muss.



    Edith:
    Hab gerade nochmal bei den Kollegen nachgefragt.


    Also, dir stehen nur 50 m² zu (+ 5 m² Kulanz). 65 m² sind somit deutlich zu groß und du darfst die Wohnung nicht beziehen.


    Wenn du dir noch ne zweite (Alibi)-Person suchst, musst du nen neuen WBS beantragen und die Einkommensgrenze bezieht sich dann natürlich auf BEIDE Einkommen!
    Allerdings würde ich das Risiko einer Alibi-Person wegen den "paar Euros bzw. m²" nicht eingehen! :LEV19


    Du musst ja die Wohnung in der Wohngeldstelle angebeben... Spätestens dann entziehen sie dir den Schein! :LEV8

    94 Minuten kein Tor geschossen - und trotzdem 2 - 0 gewonnen!

    Einmal editiert, zuletzt von N.H.Berbatov ()