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Demnach sollen dem Saisonauftakt am 25./26. August gegen Bayer 04 Leverkusen im Wesentlichen nur 15.000 Heim- und bis zu 5.000 Gastfans beiwohnen dürfen. Die Stehplatzbereiche müssen geschlossen bleiben. Public Viewings auf dem Stadion- oder Vereinsgelände sind zudem untersagt.
Eintracht Frankfurt legt gegen das Urteil Einspruch ein.
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