Ja. Wer tatsächlich tätig war und das nachgewiesen bekommen kann, darf sich über ein SV nicht beschweren. Der Rest ist Sippenhaft und Willkür.
Ultras Leverkusen - Alle Infos
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Erstmal nutzen so viele Leute Auswärtstouren doch für ein längeren Aufenthalt in anderen Städten, gerade wenn sie etwas attraktiver sind wie z.B. auch Stuttgart.
Zugegeben, die Begleitumstände sprechen für Deine "Theorie", aber selbst wenn...
Mir widerstrebt einfach, mich damit abzufinden, dass Vereine mir-nichts-dir-nichts bundesweite Stadionverbote aussprechen können, zumal das überhaupt nicht auf dem Gelände des Stadions passiert ist.
Das ist so ein bisschen so, als wenn ich mit ner Aldi-Tüte bei REAL beim Klauen erwischt werde und REAL mir dann verbietet, irgendwelche Supermärkte in Deutschland zu besuchen - ohne rechtskräftiges Urteil wohlgemerkt. -
Und wenn ich entsprechendes Klientel nicht in meinem Haus haben möchte, dann lasse ich sie auch nicht rein und mache von meinem Hausrecht Gebrauch. Da warte ich sicher nicht irgenwelche langwierigen Gerichtsurteile ab.
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Woher bekommt der Club eigentlich die Daten? Die Polizei darf diese doch gar nicht weiter geben.
Wäre das am oder im Stadion passiert würde das Sinn machen. Aber nicht irgendwo in der Stadt. Zumal nicht bekannt und geklärt ist was genau passierte.
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Und wenn ich entsprechendes Klientel nicht in meinem Haus haben möchte, dann lasse ich sie auch nicht rein und mache von meinem Hausrecht Gebrauch. Da warte ich sicher nicht irgenwelche langwierigen Gerichtsurteile ab.
DEIN Haus wäre in dem Fall die Mercedes-Benz-Arena.Leider Gottes ist es aber in der Realität so, dass alle Mann dann direkt ein SV für alle deutschen Stadien (Liga 1-3, oder?! Man möge mich korrigieren) erhalten.
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Woher bekommt der Club eigentlich die Daten? Die Polizei darf diese doch gar nicht weiter geben.
Wäre das am oder im Stadion passiert würde das Sinn machen. Aber nicht irgendwo in der Stadt. Zumal nicht bekannt und geklärt ist was genau passierte.
Eine Horde der Gewalt nicht ganz Abgeneigter muss also erst in deinem Haus oder vor deiner Haustür randalieren, damit du sie nicht in deinem Haus haben willst? Es sind immer die gleichen, ermüdenden Geschichten mit "Ultras". Mitleid und Solidarität gibt es schon lange nicht mehr.
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LEViathan und F4ker, kurz und knapp alles auf den Punkt gebracht
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Ins Haus, um bei den Worten zu bleiben, sind sie ja nicht gekommen. Ok. Aber ohne Rechtskraft die bundesweite SV-Gießkanne auszuschütten kann sich nicht mit dem Rechtesystem der BRD vereinbaren.
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Eine Horde der Gewalt nicht ganz Abgeneigter muss also erst in deinem Haus oder vor deiner Haustür randalieren, damit du sie nicht in deinem Haus haben willst? Es sind immer die gleichen, ermüdenden Geschichten mit "Ultras". Mitleid und Solidarität gibt es schon lange nicht mehr.
In einem Rechtsstaat gibt es die Unschuldsvermutung. Dazu auch ein ordentliches Verfahren. Natürlich kann ein Club auch Stadionverbote aussprechen. Aber hast du jetzt Bundesweit Aldi Verbot wenn du bei Real in einem mutmaßlichen Ladendiebstahl verwickelt bist? Bekommt Aldi dann deine Daten vorsorglich Freihaus von der Polizei?Ich weiß über den Vorfall nur dad was die Presse schreibt. Meine Frage ist rein technisch. Die Polizei nahm Personen vorrübergehend aus dem Spiel und dann? Die können in Notwehr gehandelt haben, die können auch zufällig da gewesen sein usw.
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Bei einem Hausverbot brauche ich keine Unschuldsvermutung, da ich dieses eben nicht nur gegen verurteilte Straftäter aussprechen kann. Ein Hausverbot hat prinzipiell (ja etwas pauschal zusammengefasst) auch erst mal nichts mit unserem Rechtsstaat zu tun. Wen ich aus gutem Grund nicht drin haben will, kommt halt einfach nicht rein.
Und es trifft natürlich immer nur Unschuldige, die ganz zufällig da gewesen sind.
Natürlich wird es immer Einzelfälle geben, die zu Unrecht betroffen sind. Aber wenn sich einfach alle mal an Regeln halten würden, dann bräuchte man hier nicht diskutieren. Und mir als normalem Stadionbesucher, der einfach nur ein Fußballspiel verfolgen will, ist es allemal lieber, dass 1-2 Stadionverbote zu viel ausgesprochen werden, als mich wöchentlich mit Randalierern und Pyromanen rumärgern zu müssen.
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Du scheinst es nicht verstehen zu wollen....
Es geht nicht darum dass der VfB Stuttgart den Leuten Hausverbot erteilt. Das ist ihr recht. Wobei es auch hier fragwürdig ist, dass sie einfach an die Daten der Beteiligten kommen.
Es ist aber vor allem ein Unding, dass ein Verein für Personen entscheiden darf, dass sie nicht mehr ins Stadion dürfen, ohne dass sie ein ordentliches Verfahren bekommen haben. -
Keine Sorge, ich verstehe es schon, aber da haben wir einfach zu gegensätzliche Meinungen.
Denn genau das...
ZitatEs ist aber vor allem ein Unding, dass ein Verein für Personen entscheiden darf, dass sie nicht mehr ins Stadion dürfen, ohne dass sie ein ordentliches Verfahren bekommen haben.
... ist meiner Meinung nach kein Unding, sondern gutes Recht eines jeden Vereines, der sein Hausrecht - auch präventiv - frei ausüben darf. -
Bei einem Hausverbot brauche ich keine Unschuldsvermutung, da ich dieses eben nicht nur gegen verurteilte Straftäter aussprechen kann. Ein Hausverbot hat prinzipiell (ja etwas pauschal zusammengefasst) auch erst mal nichts mit unserem Rechtsstaat zu tun. Wen ich aus gutem Grund nicht drin haben will, kommt halt einfach nicht rein.
selbst wenn einem nur die nase nicht passt kann man ein hausverbot aussprechen. wen man nicht in seinem haus haben will, egal aus welchem grund, den lässt man nicht rein.
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selbst wenn einem nur die nase nicht passt kann man ein hausverbot aussprechen. wen man nicht in seinem haus haben will, egal aus welchem grund, den lässt man nicht rein.
Prinzipiell richtig, jedoch gilt in Sachen Stadionverbot laut Verfassungsgerichtsurteil von 2018 auch folgendes: "Die Betroffenen sind aber grundsätzlich zuvor anzuhören (außer in begründeten Fällen) und ihnen ist auf Verlangen vor einem Prozess eine Begründung mitzuteilen." https://www.bundesverfassungsg…en/DE/2018/bvg18-029.html)
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Bei einem Hausverbot brauche ich keine Unschuldsvermutung, da ich dieses eben nicht nur gegen verurteilte Straftäter aussprechen kann. Ein Hausverbot hat prinzipiell (ja etwas pauschal zusammengefasst) auch erst mal nichts mit unserem Rechtsstaat zu tun. Wen ich aus gutem Grund nicht drin haben will, kommt halt einfach nicht rein.
Und es trifft natürlich immer nur Unschuldige, die ganz zufällig da gewesen sind.
Natürlich wird es immer Einzelfälle geben, die zu Unrecht betroffen sind. Aber wenn sich einfach alle mal an Regeln halten würden, dann bräuchte man hier nicht diskutieren. Und mir als normalem Stadionbesucher, der einfach nur ein Fußballspiel verfolgen will, ist es allemal lieber, dass 1-2 Stadionverbote zu viel ausgesprochen werden, als mich wöchentlich mit Randalierern und Pyromanen rumärgern zu müssen.
Dann ist ja gut, dann kann man ja nächstes Mal das Stadionverbot gegen dich aussprechen. Ist ja nicht schlimm, wenn ein SV zu viel ausgesprochen wird.
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Prinzipiell richtig, jedoch gilt in Sachen Stadionverbot laut Verfassungsgerichtsurteil von 2018 auch folgendes: "1.) Die Betroffenen sind aber grundsätzlich zuvor anzuhören (2.) außer in begründeten Fällen) und ihnen ist 3.) auf Verlangen vor einem Prozess eine Begründung mitzuteilen." https://www.bundesverfassungsg…en/DE/2018/bvg18-029.html)
Könnte ja auch durchaus so eingehalten worden sein...zu 1 / in Gewahrsam wird man angehört
zu 2 / wenn nicht - liegt ein begründeter Fall vor
zu 3 / bevor man das bundesweite Stadionverbot erteilt, wird die entsprechende Begründung genanntWer sich dabei ungerecht behandelt (in Sachen Ablauf, bzw. Verurteilung) fühlen sollte, kann in unserem Rechtsstaat ja dagegen angehen....
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Ich fahre nicht so häufig mit , aber aus der Ansammlung auf einemm bestimmten Platz allen Anwesenden Gewaltbereitschaft zuzurechnen finde ich wagemutig. In Zürich waren mehrere hundert Fans im Zentrum. Wenn es da irgendwelche Kloppereien gegeben hätte , wäre ja nach der Logik einiger hier für mich auch ein Stadionverbot drin gewesen. Wie bei anderen im Forum auch kenne ich nun nicht die Umstände. Betraf es den NK Bus oder war es ein extra Bus der Ultras?
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Prinzipiell richtig, jedoch gilt in Sachen Stadionverbot laut Verfassungsgerichtsurteil von 2018 auch folgendes: "Die Betroffenen sind aber grundsätzlich zuvor anzuhören (außer in begründeten Fällen) und ihnen ist auf Verlangen vor einem Prozess eine Begründung mitzuteilen." https://www.bundesverfassungsg…en/DE/2018/bvg18-029.html)
Die Betroffenen können ja ihr Verlangen mitteilen, dann wird ihnen halt noch schriftlich begründet, weshalb sie ein Jahr keinen Fuß mehr in ein Stadion setzen dürfen. Niemand wird sich von denen ernsthaft darüber beschweren (können). Die fahren ja nicht zufällig mit einer Busladung und Karlsruhern im Schlepptau nach Bad Cannstatt, wo die führende Stuttgarter Gruppe ja nur "Commando Cannstatt" heißt. Demnächst bestellen Kölner Ultras im Stadioneck Kölsch.
Zitat"Die Schlägerei hat Folgen für die Beteiligten. Nicht nur dräuen ihnen nun Anzeigen wegen schweren Landfriedensbruchs. Das ist eine Straftat, für die bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können. Sondern sie dürfen auch in den kommenden zwölf Monaten nicht mehr ins Stadion. Diese Sanktion hat der VfB Stuttgart verhängt, meldet die Polizei. Das Verbot gelte nicht nur für die Mercedes-Benz-Arena der Stuttgarter, sondern bundesweit. Nach der Stadionverbotsverordnung sei das möglich, erläuterte der VfB-Pressesprecher Tobias Herwerth."
https://www.stuttgarter-nachri…b1-a3df-000bf06452c8.htmlDie Beteiligten haben mit dem Feuer gespielt, sich verbrannt und gut is. Irgendwann nervt's dann halt nur noch.
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Wenn ich mich straffällig verhalten sollte, dann kann das gerne ausgesprochen werden. Dann muss ich wie jeder andere auch mit den Konsequenzen meines Handelns leben, darf mich dann aber auch nicht beschweren.
Da das aber eher unwahrscheinlich ist, der Kontakt meines Umfeldes mit dieser Problemszene sehr überschaubar ist und ich mich sicherlich nicht bei anbahnenden Problemherden mittendrin aufhalten, sondern eher entfernen werde, ist das eine Angelegenheit, die für mich vernachlässigbar erscheint.
Sollte dennoch ein Stadionverbot gegen mich verhängt werden, was erstmal das gute Recht der Vereine ist, bleibt mir immer noch die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen wie im von Ansteff verlinkten Urteil dargestellt.
Und solange es genug Deppen gibt, die sich nicht an einfachste Regeln halten können, bin ich froh, dass die Vereine diese Möglichkeit auch voll ausschöpfen, (potentielle) Straftäter aus dem Stadion fernzuhalten.
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