Ich möchte gerne kurz wertfrei die Rechtslage zur Altersgrenze anführen:
Laut §235 SGB VI - Regelaltersrente - besteht für den Jahrgang 1952 der Anspruch im Alter von 65 Jahre + 6 Monate, in die Regelaltersrente einzutreten, was Herr Schade (geb. Dez 1952) im Juni 2018 definitiv erreicht.
Da wir eine GmbH sind und kein e.V. kann sich der Arbeitgeber das Recht herausnehmen, von dem Anspruch arbeitgeberseitig Gebrauch zu machen.
Dies für euch zur Info, ihr geilen Verschwörungstheoretiker.