Es heißt ...wegen eines rohen Spiels und einer Tätlichkeit...begangen durch zwei rechtlich selbständige Handlungen. Das heißt das eigentlich im Spiel nicht mit rot bewertete Einsteigen wird anscheinend im Nachhinein zu einem rotwürdigen Vergehen gemacht.
Darum ja meine Frage ob Mayer da nen Mitspracherecht hatte. Es sah nicht so aus, als würde er das Foulspiel bestrafen wollen, aber wenn er nachher Angibt, dass er das doch wollte, dann ists eben so. Ich vermute jedoch, dass es einfach vom DFB so interpretiert wurde. Die Annahme, dass das Foul als Auslöser der Rangelei in die Bestrafung eingeht ist, für meine Begriffe, ziemlich absurd.