Fortgesetzte Beleidigungen können eine Körperverletzung rechtfertigen. Das ist in Rechtsprechung und Lehre unstreitig! Deshalb gilt für mich: solange ich nicht weiss, was genau passiert ist, gebe ich keine Wertung ab! Ich selbst habe mal Jemanden, der mich fortgesetzt beleidigt hat, gewaltig einen auf die Nuss gegeben und ich schliesse nicht aus, dass ich das wieder tun werde, wenn Vergleichbares passiert.
Und selbst wenn wir irgendwann wissen, was tatsächlich passiert ist und und dann feststeht, dass Emir "überreagiert" hat, dann gilt für mich: Der, der von Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein! Ein Verhalten zu mißbilligen ist das eine, aber den Menschen, der das getan hat, in Grund und Boden zu reden, das andere.
Au man, wenn ich sowas lese...armes Deutschland! "Rechtertigen" kann man Körperverletzung maximal mit Notwehr.