Emir Spahic
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Und dennoch gibt es Präzedenzfälle, an denen man sich gut orientieren kann. Erleichtert auch ungemein die Arbeit für Juristen.
Zudem bleibt noch deine Aussage stehen, dass ca. 50% aller Arbeitskraftgeber schon an Delikten beteiligt waren, bei denen es um vorsätzliche Körperverletzung ging und das können anscheinend viele andere User nicht teilen. -
Ansteff:
Nein, rede ich eben nicht.
Ein wesentlicher (Rechts-) Grundsatz lautet nämlich:
Jede Kündigung kann nur auf einer Einzelfallentscheidung beruhen. Das gebietet schon die erforderliche Interessesnabwägung.Schön, dass du statt des kläffenden Wadenbeißers den Denker gegeben hast.
Redest Du eben nicht ? Was meinst du damit ? Dass du all deine rechtlichen Bewertungen auf den letzten Seiten nicht auf den konkreten Fall Spahic bezogen hast ? Wenn dem so ist und du eher im Allgemeinen "geredet" hast, dann frage ich mich, warum nicht auch du deine Einzelfallprüfung vorgenommen hast und deine Äußerungen auf den Fall Spahic beziehst.
Auch ich denke, dass eine KV an einem Kollegen am Arbeitsplatz in 99% der Fälle zu einer Kündigung führt. Das eine Prozent bildet lediglich die Ausnahme über die wir hier aber wohl nicht reden müssen. Erschwerend kommt hinzu, dass durch die Liveübertragung die Öffentlichkeit direkt teilhaben konnte, der Fall durch die Presse ging und somit insgesamt eine Ansehensschädigung des Arbeitgebers zu verzeichnen war.
Selbst ohne diese, würde eine Zusammenarbeit nach einer KV auch in der Privatwirtschaft nicht mehr aufrecht zu erhalten sein. Ich denke es wird kaum bis keine Präzendenzfälle geben, die die fristlose Kündigung in diesen Fällen als unrechtmäßig bewertet haben. In der Websuche sind mir mit den Schlagwörtern (KV Kündigung rechtens) genug Seiten ausgeworfen worden, die das bestätigen.Eine gleichartige Entgleisung im Privatbereich rechtfertigt das dann wiederum überhaupt nicht. Auch hierzu gab es im Web genügend Informationen.
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Ich habe dieses Semester Arbeitsrecht und nach allem, was ich bisher gehört habe, denke ich schon, dass eine am eigenen Arbeitsplatz begangene Körperverletzung eines Mitarbeiters aus demselben Betrieb (hier wäre das allerdings etwas streitig, ob der Ordner demselben Betrieb zuzuordnen wäre) eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen kann , zumindest in diesem konkreten Fall.
Niemalsmeister hat schon Recht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die Kündigung darf nur als "Ultima Ratio" Mittel ausgesprochen werden. Abzustellen ist aber bei dieser Interessenabwägung insbesondere auf Vergehen in der Vergangenheit und die Prognose für die Zukunft.
"Insoweit spielt das Verhalten in der Vergangenheit eine große Rolle für diese Prognose. Auch der Grad des Verschuldens ist hier von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund objektiviert eine Abmahnung eine negative Vorhersage. Setzt nämlich der Arbeitnehmer nach Abmahnung das beanstandete Verhalten fort, so liegt die Annahme einer Besserung fern. " ( Bundesarbeitsgericht, BAGE 91, 271-282)
Spahic hatte ja schon zuvor einen Vorfall bei uns und von einer entsprechend formulierten Abmahnung kann man, denke ich, ausgehen.
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Ansteff:
Nein, rede ich eben nicht.
Ein wesentlicher (Rechts-) Grundsatz lautet nämlich:
Jede Kündigung kann nur auf einer Einzelfallentscheidung beruhen. Das gebietet schon die erforderliche Interessesnabwägung.Schön, dass du statt des kläffenden Wadenbeißers den Denker gegeben hast.
Wenn du schon die Einsicht hast, dass es jeweils eine Einzefallentscheidung ist, dann solltest du zumindest Beispiele anführen, die diesem Einzealfall Spahic zumindest nahe kommen. Das hier
ZitatLediglich in wenigen Ausnahmefällen wird bei einer KV mit einer Kündigung zu zwangsläufig rechnen sein. Mir persönlich sind zahlreiche Fälle aus dem Arbeitsleben, selbst aus dem persönlichen Umfeld bekannt, wo es eine solche Konsequenz eben nicht hatte.
hatte dann offenbar herzlich wenig mit damit zu tun.
Zumindest der Versuch, den Denker zu geben, hätte dir vielleicht schon zu etwas weiter geholfen... -
Ich habe dieses Semester Arbeitsrecht und nach allem, was ich bisher gehört habe, denke ich schon, dass eine am eigenen Arbeitsplatz begangene Körperverletzung eines Mitarbeiters aus demselben Betrieb (hier wäre das allerdings etwas streitig, ob der Ordner demselben Betrieb zuzuordnen wäre) eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen kann , zumindest in diesem konkreten Fall.
Niemalsmeister hat schon Recht mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Die Kündigung darf nur als "Ultima Ratio" Mittel ausgesprochen werden. Abzustellen ist aber bei dieser Interessenabwägung insbesondere auf Vergehen in der Vergangenheit und die Prognose für die Zukunft.
"Insoweit spielt das Verhalten in der Vergangenheit eine große Rolle für diese Prognose. Auch der Grad des Verschuldens ist hier von Bedeutung. Vor diesem Hintergrund objektiviert eine Abmahnung eine negative Vorhersage. Setzt nämlich der Arbeitnehmer nach Abmahnung das beanstandete Verhalten fort, so liegt die Annahme einer Besserung fern. " ( Bundesarbeitsgericht, BAGE 91, 271-282)
Spahic hatte ja schon zuvor einen Vorfall bei uns und von einer entsprechend formulierten Abmahnung kann man, denke ich, ausgehen.
Räusper. Ich will ja jetzt hier nicht den Oberlehrer in Form des Rechtanwaltes raushängen lassen, aber kannst Du bitte noch einmal für Dich im stillen Kämmerlein prüfen, ob Du wirklich der Auffassung bist, dass es hier einer vorherigen Abmahnung bedarf.
Ergebnis: Selbstverständlich brauche ich hier keine vorherige Abmahnung!
Grundsätzlich verhält es sich so, dass schon ein einmaliger tätlicher Angriff eines Arbeitskollegen dann einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellt, wenn der AN in diese Schlägerei verwickelt ist. In solchen Fällen bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung regelmäßig auch keiner Abmahnung. Wer den ersten Schlag ausgeführt hat bzw. was mit welchen Handlungen zur Körperverletzung geführt hat, spielt ebenfalls keine Rolle (so die ständige Rspr. des BAG).
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Naja,wo hab ich denn gesagt dass es einer Abmahnung zwingend bedarf?
Bitte richtig lesen.
Es ist lediglich so, dass bei Vorliegen einer Abmahnung die Chancen für den AN deutlich schlechter sind -
Wenn du dieses Semester Arbeitsrecht hattest, dürftest du dir diese Frage eigentlich nicht stellen. Fristlose Kündigung ist da alternativlos und reicht als Begründung absolut aus.
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Räusper. Ich will ja jetzt hier nicht den Oberlehrer in Form des Rechtanwaltes raushängen lassen, aber kannst Du bitte noch einmal für Dich im stillen Kämmerlein prüfen, ob Du wirklich der Auffassung bist, dass es hier einer vorherigen Abmahnung bedarf.
Ergebnis: Selbstverständlich brauche ich hier keine vorherige Abmahnung!
Grundsätzlich verhält es sich so, dass schon ein einmaliger tätlicher Angriff eines Arbeitskollegen dann einen wichtigen Grund zur Kündigung darstellt, wenn der AN in diese Schlägerei verwickelt ist. In solchen Fällen bedarf es vor Ausspruch einer Kündigung regelmäßig auch keiner Abmahnung. Wer den ersten Schlag ausgeführt hat bzw. was mit welchen Handlungen zur Körperverletzung geführt hat, spielt ebenfalls keine Rolle (so die ständige Rspr. des BAG).
Wie kommst du auf sowas, wenn der Niemalsmeister empfiehlt, einen echten Anwalt einzuschalten, um das zu kläeren? -
Trägst selber auch nicht viel mehr zur Diskussion bei, außer Belustigung der User, oder?
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Was niemalsmeister hier mal wieder von sich gibt ist einfach blödsinnig. Man braucht nur mal im Internet zu suchen und schon weißt man das in so einem Fall eine fristlose Kündigung gerecht fertig ist und höchst richterliche bestätigt ist.
Vielleicht ist es ja bei niemalsmeister auf der Arbeit so, das es üblich ist sich gegenseitig auf die Fresse zu hauen, aber hört euch doch mal im Bekannten Kreis um ob es dort schon mal und wie häufig es vorkommt. Kein Betriebsrat würde gehen so eine Kündigung vorgehen oder dagegen sein, weil in einem Betrieb das wichtigste der Betriebsfrieden ist und wenn man sowas ein mal duldet müsste man es immer dulden.
Wenn wir -
Spaha wurde von whoscored.com ins CL-Team des Jahres und zum besten Verteidiger der CL-Saison ermittelt.
Das Team wurde nicht gewählt, sondern mit statistischen Werten ermittelt.Zudem wird sich seine Zukunft nach dem EM-Quali Spiel entscheiden. Heißester Kandidat momentan: Panathinakos Athen
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Ich denke, die allerwenigsten müssten fürchten nach einer Körperverletzung den Job zu verlieren.
Das war die Grundaussage.
Diese halte ich nach wie vor für richtig und im Bezug auf Straftaten im Job grundsätzlich für allgemein gültig.
Ab einer gewissen (Personalführungs-) Ebene ist das auch bekannt.Ein juristischer Exkurs war eigentlich nicht beabsichtigt und ist auch kaum zielführend, da es m.W. keinerlei belastbare Statistiken darüber gibt, wieviele Personen nach Straftaten noch "in Amt und Würden sind" bzw. tatsächlich den Job verloren haben.
Soviel nochmal kurz zu lesen und verstehen - und unkontrollierten Reflexen.Emir ist raus. Da beisst die Maus - auch juritsisch - keinen Faden mehr ab. Ich bedaure dies sehr und hätte mir eine andere Bestrafung gewünscht.
Ist nicht. Fertig.
Alles Gute - möglichst in einer anderen Liga!Gratulation zur Wahl des besten CL-Verteidigers!
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Im 1. Spiel nach seinem Rauswurf ein solides Spiel, vor allem wenn man die fehlende Spielpraxis berücksichtigt.
Einige Fehler im Spiel gehabt, aber auch mehrere gute Szenen gehabt.
Zudem konnte man ihm die Freude ansehen, wieder Fussball spielen zu können. -
Wo spielt er denn jetzt?
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heute nationalmannschaft
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Hertha hat Interesse an Spaha, hat ihn auch schon kontaktiert.
Schalke soll wohl auch Interesse haben.Hoffe er setzt seine Karriere irgendwo anders fort, möchte ihn nicht bei einem anderen Bundesligisten sehen, geschweige gegen uns spielen sehen..
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Hertha hat Interesse an Spaha, hat ihn auch schon kontaktiert.
Schalke soll wohl auch Interesse haben.Hoffe er setzt seine Karriere irgendwo anders fort, möchte ihn nicht bei einem anderen Bundesligisten sehen, geschweige gegen uns spielen sehen..
Emir Spahic: "I rejected Panathinaikos's offer. I'm waiting for a better deal here in Germany and other places."
Ich hab das bittere Gefühl, dass er bei Schalke landen wird. Die können gut zahlen.
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Begnadigen und einstellen. Hoffe nicht, dass er in der BL bleibt, besonders nicht bei Schalke
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